Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 11.04.06, 15:18 Titel: Einschreiben und folgende Fragen dazu:
Hallo zusammen,
hoffe das ich hier richtig bin, hab mal ein paar allgemeine Fragen, wie sieht denn die Rechtslage bei folgenden Beispielen aus:
Person A ist oft z.B. geschäftlich unterwegs manchmal auch einige Wochen am Stück, oder auch mal im Urlaub, ist alleinstehen bzw. es ist niemand da der ein Einschreiben entgegen nehmen könnte!
1) Wie lange liegt das Einschreiben zur abholung bereit?
2) Was wenn es niemand abholen kann?
3) Was ist wenn das Einschreiben in der Nachbarschaft abgegeben wird, ist das dann rechtsgültig was der Empfang betrifft bzw. ab wann gilt dann das Empfangsdatum??
4) Was ist wenn ein Einsctreiben nicht zugestellt werden kann weil der Empfänger z.B. Umgezogen ist und es kein Nachsendeauftrag gibt, bzw. ausgelaufen ist....
Ich setze mal voraus, daß mit 'Einschreiben' das Übergabeeinschreiben gemeint ist.
1. M.E. sieben Tage - genaueres weiß die Post (auf deren Homepage ich auf die Schnelle nichts gefunden habe).
2. Dann geht es nach Ablauf der Lagerfrist zurück an den Absender.
3. Gute Frage - keine Ahnung. Aber werden Einschreiben bei Nachbarn abgegeben? Wenn ja, dürfte der Empfang (wahrscheinlich korrekter: die Zustellung) auch rechtswirksam sein.
4. Rücksendung an Absender.
Nur so als Gedanke / Tip: Nicht-Zustellung löst ein (möglicherweise vorhandenes) Problem nicht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Also hierbei gehts nicht direkt um mich, es fing eigentlich eher mit ner Meinungsverschiedenheit an, das ein Kollege von mir behauptete man müsse (gesetzlich) immer dafür Sorge tragen das jemand ein Einschreiben bzw. Übergabeeinschreiben entgegen nehmen kann wenn man längere Zeit nicht erreichbar wäre....und das konnte ich mir nicht vorstellen......und mir ist es eben mal vor einiger Zeit so gegangen das ein Übergabeschreiben aus dem Ausland kam und ich nicht anwesend war....
Zu Punkt 3, was ist wenn der eigentliche Empfänger aber trotzdem erst z.B. 3Wochen später das Einschreiben nach Annahme pers. entgegen nehmen kann, und somit evtl. Fristen überschritten wurden!?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 11.04.06, 16:40 Titel:
resa hat folgendes geschrieben::
was ist wenn der eigentliche Empfänger aber trotzdem erst z.B. 3Wochen später das Einschreiben nach Annahme pers. entgegen nehmen kann, und somit evtl. Fristen überschritten wurden!?
Das weiß ich nicht. Ich würde mir sicherheitshalber das Übergabedatum vom Nachbarn auf dem Umschlag bestätigen lassen und damit ggf. gegen verstrichene Fristen vorgehen. Aber wie gesagt - da ich selbst das Problem noch nicht hatte, ist das nur eine Idee. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
3) Was ist wenn das Einschreiben in der Nachbarschaft abgegeben wird, ist das dann rechtsgültig was der Empfang betrifft bzw. ab wann gilt dann das Empfangsdatum?
Entscheidend ist, daß das Einschreiben "in den Machtbereich des Empfängers" gelangt ist (das ist die Definition von "Zustellung"). Das dürfte beim Nachbarn kaum der Fall sein; übrigens lt. Rechtsprechung auch dann nicht, wenn es bei Verwandten abgegeben wird, die sich nur zufällig (und nicht regelmäßig) in der Wohnung aufhalten. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Wie siehts evtl damit aus das man bei längerer Abwesenheit dazu verpflichtet ist das jemand die Post entgegen nimmt bzw. weitergeleitet wird an den Empfänger!?
Das sei angeblich gesetzlich so festgelegt.....mein Kollege weiß nur nicht wo......
Wenn das so sein sollte, gibts da auch eine Regelung ab wann man verpflichtet ist dies zu veranlassen?
Ich mein ich kann doch nicht z.B. wenn ich 4Wochem im Urlaub bin mir die Post nachsenden lassen bis die da ist bin ich schon lang wieder zuhaus......
man sollte schon aus eigenem interesse jemanden beauftragen, der regelmässig nach der post guckt, und wenn was wichtiges dabei ist, den eigentlichen empfänger zu informieren.
gerichtspost wird z.b. nur in ihren briefkasten eingeworfen, der briefträger notiert das datum. ab da läuft die frist, wenn die frist verstreicht, und man reagiert nicht, hat man pech gehabt... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.