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noch mal zu den Fußnoten!
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ThoT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast Recht showbee.

Die Zitierung des Aktenzeichens bei z.B. BVerfGE ist natürlich ein probates Mittel um herauszufinden ob der Student das Urteil auch mal in der Hand hatte.

Gute Recherche und durch Nachweise gestärkte Stellungnahmen sind natürlich wichtig, in Anfängerhausarbeiten wie auch Seminararbeiten etc.
Ich wollte mit meinem Beitrag nur mal anregen, die Fußnoten (v.a. im fortgeschrittenenen Studium) nicht überzubewerten und nicht in den allseits beliebten Zitierwahn zu verfallen. Wenn ich sehe, dass Kommilitonen 150 Fußnoten in ihre Hausarbeit reinhauen und am Ende doch nur 5 Punkte haben, hätte man den Schwerpunkt vielleicht besser anders gesetzt.

mfg
Thorsten
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich kann das Buch:

Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten

empfehlen. Dort ist u. a. ausführlich dargestellt, wie man korrekt zitiert (viele Beispiele).
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cL!cK
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 803

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

@ Lulleische: Prinzipiell reichen doch die Leitlinien unserer Fakultät.
_________________
We don't make mistakes - we just have happy accidents. (Bob Ross)
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Lulleische
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.11.2005
Beiträge: 18
Wohnort: Jena

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß ich nerv schon ein bisschen. Aber ich bin eben noch nicht ganz fertig mit meinen Fußnoten etc Smilie Ich hab anfangs immer die Internetseite (s.o.) einfach so (also nur die URL) in die Fußnoten geschrieben (das was ich anfangs fragte ging ja ums LV). Ist dass denn ok? Wenn ich noch die seite angeben muss wo das draufsteht was ich brauch, dann hab ich noch das problem bei http://www.bundestag.de///ftp/pdf_arch/azur.pdf , dass die angegeben Seitenzahl auf dem einzelnen Blatt nicht dem entspricht was weiter unten steht (also das: Seite 10 von 33 oder so)..welche sollte ich denn dann angeben?!
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showbee
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Lulleische hat folgendes geschrieben::
...dann hab ich noch das problem bei http://www.bundestag.de///ftp/pdf_arch/azur.pdf , dass die angegeben Seitenzahl auf dem einzelnen Blatt nicht dem entspricht was weiter unten steht (also das: Seite 10 von 33 oder so)..welche sollte ich denn dann angeben?!


Hallo,

also manche Studies stellen sich auch an... im Ernst, stell dir doch einfach mal das PDF als gedrucktes Buch vor. Welche Seitenzahl nimmst du von einem Buch? Die die unten in der Ecke steht? Oder zählst du etwa ab Deckblatt selber nochmal bis 327 durch und prüfst ob es tatsächlich 327 ist? Auch in deiner Hausarbeit wirst du Deckblatt, Inhalt, Sachverhalt nicht mitzählen und fängst mit dem Gutachten bei 1 an. Wenn du hier auf Seite 10 auf Seite 1 nach oben verweist, ist das auch einfach 1 und nicht ggf. 6, weil davor noch Seiten I bis V stehen... oder???

Ich schlage vor, in Zukunft ersteinmal den eigenen Geist anstrengen und dann ins Forum zu gehen. Jurastudenten sollen mit der Hausarbeit primär selbständiges lernen und arbeiten üben!

mfg vom

showbee
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Gast






BeitragVerfasst am: 13.04.06, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

"Ich weiß ich nerv schon ein bisschen."



"Aber ich bin eben noch nicht ganz fertig mit meinen Fußnoten etc :)"

Passiert auch im Examen...

" Ich hab anfangs immer die Internetseite (s.o.) einfach so (also nur die URL) in die Fußnoten geschrieben (das was ich anfangs fragte ging ja ums LV). Ist dass denn ok?"

Nein.

" Wenn ich noch die seite angeben muss wo das draufsteht was ich brauch, dann hab ich noch das problem bei http://www.bundestag.de///ftp/pdf_arch/azur.pdf , dass die angegeben Seitenzahl auf dem einzelnen Blatt nicht dem entspricht was weiter unten steht (also das: Seite 10 von 33 oder so)..welche sollte ich denn dann angeben?!"

Verstehe ich nicht, die Geschichte von d'hondt steht laut Inhaltsverzeichnis auf Bl. 6, wie auch tatsächlich. Dass Bl. 6 tatsächlich Bl. 9 ist (Einleitung/Deckblatt zählen nicht), macht das Zitat nicht unrichtig... Wenn man ganz sicher gehen will schreibt man noch dazu "Bl. 6 unter 3."
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Lulleische
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.11.2005
Beiträge: 18
Wohnort: Jena

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
"Ich weiß ich nerv schon ein bisschen."



"Aber ich bin eben noch nicht ganz fertig mit meinen Fußnoten etc Smilie"

Passiert auch im Examen...

" Ich hab anfangs immer die Internetseite (s.o.) einfach so (also nur die URL) in die Fußnoten geschrieben (das was ich anfangs fragte ging ja ums LV). Ist dass denn ok?"

Nein.

" Wenn ich noch die seite angeben muss wo das draufsteht was ich brauch, dann hab ich noch das problem bei http://www.bundestag.de///ftp/pdf_arch/azur.pdf , dass die angegeben Seitenzahl auf dem einzelnen Blatt nicht dem entspricht was weiter unten steht (also das: Seite 10 von 33 oder so)..welche sollte ich denn dann angeben?!"

Verstehe ich nicht, die Geschichte von d'hondt steht laut Inhaltsverzeichnis auf Bl. 6, wie auch tatsächlich. Dass Bl. 6 tatsächlich Bl. 9 ist (Einleitung/Deckblatt zählen nicht), macht das Zitat nicht unrichtig... Wenn man ganz sicher gehen will schreibt man noch dazu "Bl. 6 unter 3."



Danke, diese Sache ist jetzt abgehackt!
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Lulleische
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.11.2005
Beiträge: 18
Wohnort: Jena

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 11:49    Titel: Re: noch mal zu den Fußnoten! Antworten mit Zitat

jurico hat folgendes geschrieben::
Lulleische hat folgendes geschrieben::
Aber die Seite ist ja aus meinen Unterlagen nicht erkenntlich....was machen????

Vorschlag: Die Entscheidung BVerfGE 82, 322 gibts auch hier mit Angabe der BVerfGE-Seitenzahlen (die gelb-blauen Markierungen). Suchfunktion benutzen, dann bekommt man über diesen Link die Original-BVerfG-Seite raus und kann die in der Bibo zur Sicherheit nochmal vergleichen.


Die Seite hatte ich auch schon. Die Makierungen hab ich aber noch nicht wahrgenommen. Vielen, vielen Dank!!
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Lulleische hat folgendes geschrieben::
Danke, diese Sache ist jetzt abgehackt!

Geschockt
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Lulleische
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.11.2005
Beiträge: 18
Wohnort: Jena

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

lach du wirst schon wissen was ich mein Smilie
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ich hab mir nur Sorgen gemacht ... Winken
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Lulleische
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.11.2005
Beiträge: 18
Wohnort: Jena

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Soo... Hausarbeit hab ich mittlerweile abgegeben. Klausuren gabs auch schon wieder zurück und ich kann's immer noch nicht glauben, dass ich alle 3 Klausuren bestanden hab, im ÖRecht sind 50% durchgefallen und im BGB noch mehr (Rechtssozi weiß ich gar nicht) und ich hab sie alle bestanden. Lernen lohnt sich wirklich!! Auf ins 2. Semester!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.04.06, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

*applaus*
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