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Angenommen eine Firma hat mehrere Niederlassungen im In- und Ausland.
Kann derjenige, der meint, die Firma schuldet ihm was auch immer, diesen Anspruch zum Beispiel auch in Österrich verfolgen, indem er entsprechend einen Anwalt in Österreich bemüht, obwohl die Firma auch in Deutschland eine Niederlassung utnerhält?
Weitere Frage:
Wenn letzte Frage mit ja,
darf ein deutsches Gericht den Rechtsstreit auch "annehmen", wenn es weiß, dass im Ausland darüber verhandelt bzw. bald verhandelt wird? _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Meist wird der Gerichtsstand im Vertrag vereinbart.
Wenn nicht, kann man sich wunderschön darüber streiten.
Viel Vergnügen mit den Konzernanwälten! _________________ Grüße,
Abrazo
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