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kann ich mir einfach einen ausdenken?
wie erfahre ich ob dieser name "frei" ist oder ob ich ihn benutzen "darf"?
muß ich ihn in irgend einer weise schützen?
Grundsätzlich ja, der Rechtsformzusatz nach § 19 HGB muß allerdings enthalten sein.
Zitat:
wie erfahre ich ob dieser name "frei" ist oder ob ich ihn benutzen "darf"?
Firmenrechtliche "Freiheit" nach § 17ff. HGB, insbesondere § 30 HGB, prüft das Registergericht bei der Eintragung in das Handelregister.
Allerdings kann eine Firma (das ist die rechtliche Bezeichnung des Firmennamens) über den Firmenschutz nach HGB hinaus markenrechtlich geschützt sein. Darüber kann Auskunft beim Deutsche Patent- und Markenamt eingeholt werden: http://www.dpma.de/index.htm.
Zitat:
muß ich ihn in irgend einer weise schützen?
Müssen nicht. Firmenschutz nach HGB erlangt man ohnehin durch die Eintragung in das Handelsregister. Darüberhinaus gehender Markenschutz der Firma kann sich allerdings empfehlen. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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