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Verfasst am: 08.04.06, 10:10 Titel: Mündliche Vereinbarung...zurückziehen ? HELP !!
Hi,
bin neu hier. Und ich hoffe ich könnt mir weiterhelfen, hoffe auch ich bin in diesem Forum richtig.
Es geht um folgendes, ich übernehme grad eine komplette Verantwortung für eine Feier die nächste woche samstag stattfinden wird. Jetzt ist es so, das der Veranstalter eine Band vor ca. 1 monat mündlich zugesagt hat. Jedoch hab ich das programm so umgestaltet das die Band grad mal 30 min. wenn überhaupt spielen wird. Und die verlangen 1500 euro. Jetzt möchte aber der Band absagen. Hab mit den Gesprochen und die haben mir gesagt das dies net möglich wäre und wenn ich den Auftrag stonieren sollte, würde es mich ca. 1300 euro kosten.
Kann ich irgendwie oder gibt es gesetztlich ein Möglichkeit diese mündliche Vereinbarung zurückzunehmen. Bin auch bereit umkosten zu bezahlen. Aber bestimmt net 1300 euro !!!
Sie können jederzeit den Vertrag canceln. Jedoch werden Sie den Verdienstausfall zahlen müssen. Die Einsparungen die die haben weil Sie ja nicht kommen bekommen Sie Erstatten. Wenn die also anderso spielen können haben Sie Glück wenn nicht dann eben nicht.
Klaus
Es sei denn Sie haben eine Möglichkeit zum stornieren ausgemacht - eben mündlich _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
nun ja, was ist aber wenn die mir direkt sagen. Nein, ich muss bezahlen und die können das nicht mehr zurückbuchen. Ich muss da morgen nämlich anrufen. Und wenn dir mir dann mit einer Klage drohen. Hab ich überhaupt recht ?
Steht doch alles oben. Wenn die nicht noch schnell nen anderen Auftritt fuer den betreffenden Tag aufreissen, dann musst du zahlen. 200 Euro Abzug fuer von der Band eingesparte Kosten erscheinen realistisch, die verbleibenden 1300 Euro sind zu bezahlen.
Aber auch wenn die noch schnell nen anderen Gig auftreiben sollten, dort aber weniger Geld bekommen oder eine weitere Anreise haben, hast du die Gagendifferenz plus eventueller zusaetzlich entstandener Kosten (weitere Anfahrt, Aufwand fuer die Beschaffung des Ersatzauftritts) bis zur Hoehe der vereinbarten Gage (also 1.500 Euro) zu tragen.
Wahrscheinlich waere es fuer beide Seiten am besten, wenn die doch die 30 Minuten bei auch auftreten. Vielleicht kommen die euch dann ja auch bei der Gage ein wenig entgegen. 100 Euro oder so, je nach dem, was urspruenglich vereinbart war. Muessen sie aber natuerlich nicht.
Jetzt aber noch ein anderen Gesichtspunkt. Die ursprüngliche Vereinbarung das die Band nächste Woche auftretten soll, wurde ja mit dem Hauptveranstalter mündlich vereinbart. Jetzt ist es aber so, das die ganze Vollmacht von Plannung und Organisation mir ja dann übergeben worden ist.
Macht es ein unterschied das die ursprüngliche Vereinbarung nicht mehr gelten ist sondern wieder neu mit mir vereinbart werden muss. Kann ich das so argumentieren ?
Nein _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
A sagt: Ich verkaufe eine Auto
B sagt: Das nehme ich
Damit ist ein Vertrag zustande gekommen. Egal was Sie nun an Verantwortung weitergeben wollen oder besprochen haben. A und B haben einen Vertrag und nur a und B könnten den ändern.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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