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Hallo,
Leider bin ich mir nicht sicher in welches Forum dieser Beitrag passt, daher schreibe ich ihn mal hier rein.
Einfache kurze Frage:
Wie kann man davon erfahren das gegen einen selbst einen Haftbefehl in D. besteht wenn man im Ausland ist?
Danke
Also, wenn man auch im Ausland festgenommen und nach D. verbracht wird, dann wars ein internationaler. Ansonsten... wenn man weiss, dass ein verfahren läuft, kann ein Anwalt vesuchen über Akteneinsicht den sachstand in erfahrung zu bringen. Ob die Polizei bei telefonischer Nachfrage dieses mitteilen würde wage ich zu bezweifeln.
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 14.04.06, 06:30 Titel:
Hallöle
Vielleicht haben Sie ja eine bessere Antwort parat. Wer soll Ihnen den diese Auskunft geben? Die Polizei? Die wird sich schwer hüten.
Warum könnte eigentlich ein Haftbefehl gegen Sie vorliegen? Irgend etwas muss ja vorgefallen sein, wenn Sie sich ins Ausland abgesetzt haben?
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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