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Verfasst am: 14.04.06, 22:03 Titel: Ungewollter Eintrag in ein Gewerbe
Hallo,
Person A ist Unternehmen und hat ein Gewerbe angemeldet. Er trägt außer sich auch noch Person B ein, die sich aber nicht sicher ist ob sie es möchte.
Person B hat Angst rechtlich belangt zu werden, wenn mit dem Unternehmen was schief geht. Person B ist minderjährig. Person A würde Person B aber eine Leistung verweigern, wenn er ihn aus dem Gewerbe austragen soll. Person B ist aber auf diese Leistung angewiesen. Deswegen ist Person B sozusagen gezwungen den Eintrag aufrecht zu erhalten.
Kann die minderjährige Person B seinen Hals noch aus der Affäre ziehen, falls es mal Probleme gibt? Also im Nachhinein sagen, Person B hat Person B aufgefordert Person B aus dem gewerbe zu löschen aber Person A hat sich geweigert.
1. Man kann sich nur selbst zum Gewerbe anmelden.
2. Kommt es bei der Haftung auf die Gesellschaftsform an.
3. Solltest Du deinen Eintrag verständlicher formulieren.
Zur Gewerbeanmeldung geht man zum Ordnungsamt, legt seinen Ausweis vor, zahlt 20 Euro und sagt denen was man machen will und als welche Unternehmensform.
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