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Hallo,
ich gehe mal ohne weitere Umschweife zur Problematik:
Person A (unter 18 Jahren) bucht eine Ferienwohnung, am Vortag der vereinbarten
Anmietung wird die Buchung wieder storniert. Der Vermieter hat vorher nichts von
Storno- oder anderen Gebüren erwähnt die anfallen würden...
Die Frage versteht sich wohl von selbst, ist der Vermieter berechtigt Stornogebüren zu
erheben? Ich nehme mal an weitere Faktoren wie Dauer es gebuchten Aufenthalts und
Mietpreise spielen keine Rolle.
Einmal abgesehen davon, ob ein solcher FeWo-Vertrag im Einzelfall als Reisevertrag oder Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) zu bewerten wäre: wenn der Vertrag aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, vom Mieter gekündigt wird, kann der Vermieter den Ersatz des Aufwands verlangen, der ihm entstanden ist. Das ist üblicherweise das vereinbarte Entgelt abzüglich ersparter Kosten, z.B. für die Reinigung. Das gilt natürlich nicht, wenn er die FeWo an einen Dritten vermieten kann - dann entsteht ihm ja kein Ausfall, den er ersetzt bekommen könnte. Wenn er aber z.B. nur zu einem niedrigeren Preis weitervermieten kann, kann er die Differenz durchaus einfordern ...
Sog. Stornogebühren müssen nicht vorab in AGB o. dgl. festgelegt worden sein - es gilt der Grundsatz: Verträge sind einzuhalten!
Soweit ein paar hoffentlich erhellende Stichworte.
Aber ist man dann tatsächlich auch einen Vertrag eingegangen? Könnte da nicht jeder kommen und einen X-Beliebigen beschuldigen, dass er bei ihm gebucht hat. Kann dann nicht auch jeder X-Beliebige kommen und mit dem Namen eines Y-Beliebigen buchen und ihm damit sozusagen die Stornogebühren aufzwängen?
Spielt der Fakt, dass derjenige der gebucht hat noch nicht volljährig ist keine Rolle?
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