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Weigerung, sich auf einen anderen Job versetzen zu lassen

 
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Emilia12
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 10:57    Titel: Weigerung, sich auf einen anderen Job versetzen zu lassen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde mich freuen, wenn jemand mir sagen könnte, wie die Vorgehensweise wäre, wenn ein Mitarbeiter sich weigert, sich auf eine andere (gleichwertige) Position versetzen zu lassen (die alte Stelle jedoch nicht mehr fortbesteht und es auch keine anderen freien Positionen gibt).

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Gruß
Emilia
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Änderungskündigung
oder vielleicht sogar :
Verhaltensbedingte Kündigung
Außerordentliche Kündigung =>fristlose Kündigung
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Emilia12
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Smiler,

wenn zunächst dem AN eine Abmahnung gegeben wird spricht doch nichts dagegen, dann zu einem etwas späteren Zeitpunkt trotzdem noch eine Änderungskündigung zu machen oder ist es besser entweder das eine oder das andere zu machen?

Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Emilia
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Emilia12 hat folgendes geschrieben::
wenn zunächst dem AN eine Abmahnung gegeben wird spricht doch nichts dagegen, dann zu einem etwas späteren Zeitpunkt trotzdem noch eine Änderungskündigung zu machen oder ist es besser entweder das eine oder das andere zu machen?
Im Prinzip könnte man natürlich erst eine Abmahnung schreiben - aber wenn der AN definitiv nicht bereit ist, sein Verhalten zu ändern, ist diese m.E. doch ziemlich witzlos. Wobei ich mir auch nicht im klaren bin, ob die Verweigerung der Zustimmung zur Versetzung abmahnwürdig ist.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 18:37    Titel: Re: Weigerung, sich auf einen anderen Job versetzen zu lasse Antworten mit Zitat

Emilia12 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich würde mich freuen, wenn jemand mir sagen könnte, wie die Vorgehensweise wäre, wenn ein Mitarbeiter sich weigert, sich auf eine andere (gleichwertige) Position versetzen zu lassen (die alte Stelle jedoch nicht mehr fortbesteht und es auch keine anderen freien Positionen gibt).


Das kommt in erster Linie auf die Art der Positionen und der genauen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag an.

Wenn die neue Position der arbeitsvertraglich vereinbarten Beschäftigung entspricht, ist eine Versetzung - unter Beachtung des Mitbestimmungsrechts eines eventuell existierenden Betriebsrates - per Direktionsrecht des Arbeitsgebers möglich. Eine Weigerung, die andere Stelle zu besetzen, könnte dann mit einer Abmahnung und bei hartnäckiger, wiederholter Verweigerung mit einer (fristlosen) Kündigung geahndet werden.

Sollte die neue Position nicht der arbeitsvertraglichen Beschäftigung entsprechen, wäre zunächst eine Änderungskündigung erforderlich. Hier wäre - sofern das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden ist - eine Sozialauswahl und - wenn vorhanden - eine vorherige Anhörung des Betriebsrates erforderlich.

Inkognito
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Günni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Falls der Arbeitsvertrag die Versetzung zulässt und der Arbeitnehmer sich weigert, würde ich als Arbeitgeber ihn nicht mehr auf dem alten Arbeitsplatz beschäftigen und die Lohnzahlung einstellen, bis der Arbeitnehmer seiner néuen Tätigkeit nachgeht.
_________________
mfg


Günni
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Günni hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Falls der Arbeitsvertrag die Versetzung zulässt und der Arbeitnehmer sich weigert, würde ich als Arbeitgeber ihn nicht mehr auf dem alten Arbeitsplatz beschäftigen und die Lohnzahlung einstellen, bis der Arbeitnehmer seiner néuen Tätigkeit nachgeht.

Auf welchen alten Arbeitsplatz ?
Zitat:
die alte Stelle jedoch nicht mehr fortbesteht

Wo nichts ist da ist nichts.
_________________
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