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Verfasst am: 14.04.06, 10:57 Titel: Weigerung, sich auf einen anderen Job versetzen zu lassen
Hallo,
ich würde mich freuen, wenn jemand mir sagen könnte, wie die Vorgehensweise wäre, wenn ein Mitarbeiter sich weigert, sich auf eine andere (gleichwertige) Position versetzen zu lassen (die alte Stelle jedoch nicht mehr fortbesteht und es auch keine anderen freien Positionen gibt).
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Gruß
Emilia
Änderungskündigung
oder vielleicht sogar :
Verhaltensbedingte Kündigung
Außerordentliche Kündigung =>fristlose Kündigung _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
wenn zunächst dem AN eine Abmahnung gegeben wird spricht doch nichts dagegen, dann zu einem etwas späteren Zeitpunkt trotzdem noch eine Änderungskündigung zu machen oder ist es besser entweder das eine oder das andere zu machen?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 17.04.06, 17:55 Titel:
Emilia12 hat folgendes geschrieben::
wenn zunächst dem AN eine Abmahnung gegeben wird spricht doch nichts dagegen, dann zu einem etwas späteren Zeitpunkt trotzdem noch eine Änderungskündigung zu machen oder ist es besser entweder das eine oder das andere zu machen?
Im Prinzip könnte man natürlich erst eine Abmahnung schreiben - aber wenn der AN definitiv nicht bereit ist, sein Verhalten zu ändern, ist diese m.E. doch ziemlich witzlos. Wobei ich mir auch nicht im klaren bin, ob die Verweigerung der Zustimmung zur Versetzung abmahnwürdig ist. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Verfasst am: 17.04.06, 18:37 Titel: Re: Weigerung, sich auf einen anderen Job versetzen zu lasse
Emilia12 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich würde mich freuen, wenn jemand mir sagen könnte, wie die Vorgehensweise wäre, wenn ein Mitarbeiter sich weigert, sich auf eine andere (gleichwertige) Position versetzen zu lassen (die alte Stelle jedoch nicht mehr fortbesteht und es auch keine anderen freien Positionen gibt).
Das kommt in erster Linie auf die Art der Positionen und der genauen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag an.
Wenn die neue Position der arbeitsvertraglich vereinbarten Beschäftigung entspricht, ist eine Versetzung - unter Beachtung des Mitbestimmungsrechts eines eventuell existierenden Betriebsrates - per Direktionsrecht des Arbeitsgebers möglich. Eine Weigerung, die andere Stelle zu besetzen, könnte dann mit einer Abmahnung und bei hartnäckiger, wiederholter Verweigerung mit einer (fristlosen) Kündigung geahndet werden.
Sollte die neue Position nicht der arbeitsvertraglichen Beschäftigung entsprechen, wäre zunächst eine Änderungskündigung erforderlich. Hier wäre - sofern das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden ist - eine Sozialauswahl und - wenn vorhanden - eine vorherige Anhörung des Betriebsrates erforderlich.
Wo nichts ist da ist nichts. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
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