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Verfasst am: 15.04.06, 10:22 Titel: Gewährleistung, besteht chance?
Hallo,
bin momentan etwas verzweifelt und dachte ich frag mal kurz hier nach ob jemand ahung hat.
Also ich habe mir vor 2 Monaten einen gebrauchten beim händler gekauft. sah so auch ok aus und der händler hat tüv und au neu gemacht. Jetzt nach 2 Monaten stehe ich vor einem Motorschaden, überall leckt er öl und zylinderkopf ist hinüber...unglaubliuch wie der wagen es über den tüv geschafft hat nachdem ich ihn einmal von unten gesehen habe.
Ein Kaufvertrag existiert in der Form nicht da der Händler keine Garantie geben wollte. Habe nur den Tüv Bericht und eine quittung mit der fahrgestellnummer und dem kaufbetrag. Sonst habe ich auch nichts bei ihm unterschrieben und beim verkaufsgespräch und abschluss war ein freund meinerseits mit dabei. Diese Mängel müssen dem verkäufer vorher auch schon bekannt gewesen sein da bin ich mir sicher. Am Tacho war glaub ich auch schon jemand da ich bei reperaturen gesehen habe das abdeckungen weggebrochen waren. Alles sehr verdächtig...aber meine eigentliche Frage. Besteht da ne Chance das ich irgendwelche ansprüche stellen könnte? Ich weiss sieht schlecht aus oder?
Ein Freund meinte wenn er mir das als Export verkauft hat müsste er keine garantie übernehmen aber ich dachte immer das nur leute mit gewerbeschein einen exportwagen bekommen und ich bin ja nur privatmann...ausserdem steht ja nirgendwo etwas von export.
Naja ich wäre dankbar für Meinungen eurerseits...
Ein Händler kann seine Gewährleistung nicht ausschließen. Sie haben einen Gewährleistungsanspruch gegen den Händler.
Bringen Sie ihm den Wagen und fordern eine Reparatur, Wandlung oder Minderung.
Der Exportmist interessiert nur bei gewerblichen Geschäften mit dem Ausland. Er hat den Wagen ja wohl an eine Privatperson verkauft die in Deutschland lebt ?
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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