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Handyvertrag

 
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LadySunshine
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 18:34    Titel: Handyvertrag Antworten mit Zitat

Hallo. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand die Rechtslage zu folgendem Fall erklären könnte: Person A hat einen Handyvertrag abgeschlossen. Es wurde vertraglich festgehalten, dass sämtliche Rechnungen und Einzelverbindungsnachweise über einen persönlichen Account im Internet abgerufen werden können. Die Daten zum Einloggen sollten per Post zugeschickt werden. Leider kam besagter Brief nie an. Person A machte daraufhin den Anbieter per E-Mail darauf aufmerksam, dass er keine Möglichkeit hat, seine Rechnungen einzusehen. Der Anbieter schickte daraufhin eine Mail mit der Antwort, die Daten könnten im Internet eingesehen werden. Leider machte er keinen Vorschlag, wie man ohne Zugangsdaten an die Daten rankommen soll. Stattdessen buchte er munter horrende Beträge vom Konto der Person A ab. Irgendwann wurde es Person A zu blöd und sie ließ die Beträge zurückbuchen. Sie informierte den Anbieter hierüber per E-Mail und bat ihn ein weiters Mal um Einsicht in die Rechnungen - leider ohne Reaktion.
Nach der Rückbuchung wurde das Handy schließlich gesperrt und Person A erhielt die ersten Mahnungen und die Androhung auf Vollstreckung des Betrages.
Meine Frage ist nun, ob der Anbieter im Recht ist und den Betrag einfordern kann, obwohl er Person A niemals die Möglichkeit gegeben hat, seine Rechnungen bzw. Einzelverbindungsnachweise einzusehen oder ob Person A die Möglichkeit hat, der Forderung zu widersprechen. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand eine kompetente Antwort geben könnte. DANKE Smilie
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schorschiii
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 139

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde keine Rechnung bezahlen, die ich nicht erhalten bzw. einsehen konnte.
Daher gibt es auch keinen Rechtsgrund, den Betrag zu vollstrecken.

Und das der Brief mit den Zugangsdaten zum Online-Account bei Person A eingegangen ist, muss der Anbieter beweisen. Dies könnte er nicht, wenn der Brief niemals angekommen nicht.

ich hoff, ich konnt helfen..
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LadySunshine
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, auf jeden Fall, danke für Deine Hilfe!!! Sehr glücklich
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