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Verfasst am: 05.04.06, 13:05 Titel: Verstoß gegen Markenrecht ?
Wenn A sich eine Inernetdomain (die frei über einen Domain-Handel veräußert wurde) gesichert hat und diese Domian geschütz ist, macht A sich dann strafbar?
Müsste der Domain-Handel darauf nicht aufmerksam machen bzw. dürften sie die Domains dann nicht nur an "berechtigte" Personen veräußern?
Bzw. wann würde (wenn) ein Rechtsverletzung eintreten, schon mit dem Erwerb oder erst bei einer Veröffentlichung?
Verfasst am: 06.04.06, 10:29 Titel: Re: Verstoß gegen Markenrecht ?
Wolverin22 hat folgendes geschrieben::
Wenn A sich eine Inernetdomain (die frei über einen Domain-Handel veräußert wurde) gesichert hat und diese Domian geschütz ist, macht A sich dann strafbar?
Müsste der Domain-Handel darauf nicht aufmerksam machen bzw. dürften sie die Domains dann nicht nur an "berechtigte" Personen veräußern?
Bzw. wann würde (wenn) ein Rechtsverletzung eintreten, schon mit dem Erwerb oder erst bei einer Veröffentlichung?
i
Kennzeichenrechte bestehen immer aus
a) dem Kennzeichen
und
b) den zugehörigen Waren und/oder Dienstleistungen.
"[Wortsperre: Marke]" ist z.B. ein Kennzeichen für Mainboards, Laptops, Software etc. Sollte man die [Wortsperre: Marke].de erwerben, so darf man über diese Domain z.B. einen Handel mit Schuhcreme aufmachen, da es dann an der Warenähnlichkeit zu Mainboards, Laptops, Software etc fehlt. Wenn die fragliche Domain
a) nicht eine berühmte Marke betrifft (vgl. BGH [Wortsperre: Marke].de) oder
b) zwingend nur einer Person/Firma zuzuordnen ist, dann ist die Sache relativ problemlos.
Die [Wortsperre: Name].de würde ich z.B. nicht reservieren. (von dem Torwart gibt es möglichweise eine Abmahnungsvollmacht im Original demnäcsht bei Internetauktionshaus [Name geändert] zu ersteigern!)
Checkliste auf meiner Homepage bei FAQ. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
Hallo,
danke!
Und wenn der Erwerber mit der Domain nichts macht, d.h. sie/er erwirbt sie, aktiviert sie dann ohne Inhalt oder aktiviert die Domain gar nicht? Nutzt sie also "nur" des blockens wegen?
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 09.04.06, 07:19 Titel:
Wer ein berechtigtes Interesse an einem Domain-Namen nachweisen kann, hat Aussichten auf Erfolg, die Domain sich zu erstreiten.
So wird die Stadt München sich die Domain München.de sicher sichern lassen können, möglicherweise auch gegenüber einem Herrn München, der sie besetzt hält.
Verfasst am: 14.04.06, 11:03 Titel: Re: Verstoß gegen Markenrecht ?
Frhr. v. Gravenreuth hat folgendes geschrieben::
Die [Wortsperre: Name].de würde ich z.B. nicht reservieren. (von dem Torwart gibt es möglichweise eine Abmahnungsvollmacht im Original demnäcsht bei Internetauktionshaus [Name geändert] zu ersteigern!)
Checkliste auf meiner Homepage bei FAQ.
- Wollen Sie sich dem Verdacht aussetzen hier für den Verkauf der Vollmacht zu werben?
- Falls die Vollmacht vom Torwart an Sie ging: Darf der Anwalt überhaupt Handel mit diesen Vollmachten treiben? Sie sollten diesbezüglich einen Anwalt fragen, der sich auskennt. Immerhin gibt es Nachrichten, aus denen sich die Vermutung herleiten lässt, sie hätten womöglich schon im Bereich des Pfändungsrechtes (§ 788 ZPO) Wissensdefizite.
Nicht, dass wir dann unter "Anwaltsrecht" die Frage des Torwartes "Darf Anwalt Vollmacht verkaufen" wiederfinden...
Verfasst am: 14.04.06, 11:13 Titel: Re: Verstoß gegen Markenrecht ?
Wolverin22 hat folgendes geschrieben::
Wenn A sich eine Inernetdomain (die frei über einen Domain-Handel veräußert wurde) gesichert hat und diese Domian geschütz ist, macht A sich dann strafbar?
Das nicht. Aber wenn er vom Markeninhaber auf Unterlassung verklagt wird kann es teuer werden.
Wolverin22 hat folgendes geschrieben::
Müsste der Domain-Handel darauf nicht aufmerksam machen bzw.
Wenn der davon weiss... und das blöderweise zugibt: ja.
Bekannt ist, dass bis vor kurzem ein bekannter Dialerparasit (M.D.) teils unter verschiedenen Firmannamen Domains über verschiedene Handelsplattformen mit Marken- und Ortsnamen verkaufen wollte und dies wohl auch hat. Den würde ich versuchen in Anspruch zu nehmen, denn der kann kein Unwissen vorschützen. Er hat sich in einem einschlägigem Forum damit gebrüstet, ein Depp hätte ihm für viel Geld eine unbenutzbare Domain mit Markenname abgenommen und er wüsste nicht, wozu die überhaupt zu gebrauchen sei.
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