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Verkauf Gebrauchtware Händler => Privat!

 
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burnhell
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 07:59    Titel: Verkauf Gebrauchtware Händler => Privat! Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde gern einmal wissen, ob ein Händler bei Gebrauchtware die Gewährleistung ausschliessen kann, wenn er an eine Privatperson verkauft.
Ich meine gelesen zu haben, dass dies nicht ginge.

Und was ist von solchen Formulierungen zu halten?

Zitat:

Bitte beachten! Sie bieten auf ein gebrauchtes Gerät mit möglichen Fehlern: UKW schlechter Empfang, CD keine daher Verkauf als gebrauchtes Bastlergerät!
Bastlergerät ohne Gewährleistung!


Mit möglichen Fehlern....aber die fehler schon genau benennen?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

ein händler kann die gewährleistung nicht ausschließen, solange er auch als händler auftritt.
was er privat macht, ist ne andere sache.

das andere ist: er weist schon vorher auf mängel hin, von daher könnte es der kunde bei ner reklamation schwer haben gewährleistungsansprüche durchzusetzen, wenn ihm umfangreiche mängel schon vorher genannt wurden, und er das gerät trotzdem kauft.
_________________
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SV Hoppe
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 538

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Verkauf als Bastlerfahrzeug hilft dem gewerblichen Verläufer nicht, das ist zu allgemein.

Es hilft ihm nur, wenn er die vorhandenen Mängel angibt, dann ist er bezüglich dieser Mängel aus der Gewährleistung, weil sie ja bekannt waren.

Weiterhin gilt die Gewährleistung auch nicht für Dinge, die entsprechend dem Alter und der Laufleistung als üblich anzusehen sind. Bei einem Escort Baujahr 95 muss ich halt auch mal mit einem Rostloch im Schweller rechnen...

Grüße

Andreas
_________________
Dies ist nur meine Meinung. Smilie

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