Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schlüssel einfach in den Briefksen werfen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schlüssel einfach in den Briefksen werfen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Andreas36
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.04.06, 14:51    Titel: Schlüssel einfach in den Briefksen werfen? Antworten mit Zitat

Ich bräuchte mal dringend eure Hilfe !

Also, Mieter A mietete eine Wohnng von Vermieter B.
A hat fristgerecht gekündigt.
Währrend der Mietzeit und besonders nach der Kündigung kommt A mit B nicht gut klar.
Bei Wohnungsbesichtigungen von potentiellen Nachmietern war B immer anwesend. Diese Termine waren für A eine echte Tortur. Die Stimmung war sehr angespannt.
A vermutet, dass B bei der Wohnungsabnahme mit der Lupe nach Mägeln suchen wird um die Kaution von A einzustreichen. Mängel sind A nicht bekannt.
Deshalb hat A die letzte Miete nicht bezahlt. Die Kaution entspricht etwas mehr als einer Warmmiete.
Auf ein erneutes Zusammentreffen mit B hat A auch keine Lust.
Deshalb hat A vor, den Wohnungsschlüssel unter Zeugen in den Briefkasten von B einzuwerfen.
Den Rest der Kaution hat A schon abgeschrieben. Dieser Betrag sollte aber ausreichen um eine Nebenkostennachzahlung zu decken. Sollte mehr überbleiben kann B das Geld behalten. Der geringe Betrag ist es A nicht wert B nochmal zu begegnen.
Seine neue Adresse möchte A dem B auch nicht hinterlassen.

Kann A so verfahren? Kann B die neue Adresse von A herausfinden (kein Eintrag im Telefonbuch, neue Telefonnummer) ?
Kann ihm B noch irgendetwas anhaben?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 29.04.06, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Abwohnen der Kaution ist nicht drin. Der VM kann einfach auf Zahlung der Miete klagen und der Mieter wird dann noch die Gerichts- und Anwaltsgebühren zahlen dürfen neben der nicht gezahlten Miete.

B kann die Adresse von A beim Einwohnermeldeamt erfragen.

Das ganze ist also eine ziemlich dumme Idee von A.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 29.04.06, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
....Das ganze ist also eine ziemlich dumme Idee von A.

Eine wirklich dumme Idee. Mieter A hat in dem Mietvertrag nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten übernommen. Die Tatsache, daß Mieter B "keine Lust" hat, befreit ihn nicht von den Pflichten. Den Kopf in den Sand zu stecken, kann sehr teuer werden.
MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Andreas36
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.04.06, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ist man denn wirklich verpflichtet eine Wohnungsabnahme zu machen bzw. auch dabei zu sein?
Ich verstehe nicht, warum die Miete mit der Kaution nicht verrechnet werde kann.
Der Vermieter könnte dann doch nur mit Vorderungen ankommen, falls er Mängel findet oder die Nebenkostenabrechnung den Restbetrag der Kaution übersteigt, oder?
Wie gesagt, habe ich in der Wohnung keine Mängel verursacht.
Wie soll man ragieren, wenn der Vermieter trotzdem mit Mängeln ankommt?
Er kann mir ja sicher nicht einfach eine Rechnung schicken, oder?
Müssen Mängel von einem Gutachter bestätigt werden?
Muss er Bilder mitschicken?
Dürfen die Mängel, bevor ich bezahlt habe schon behoben werden? Sonst kann man ja im Nachhinein nichts mehr Nachprüfen, falls es gerichtlich geregelt werden muss.
Die Mängel könnte mein Vermieter oder die neuen Mieter ja auch verursachen und mir dann anlasten!
Reicht es, wenn ich vorher die Wohnung von einem Zeugen anschauen lasse? Oder selbst Bilder machen? Reicht da eine Digitalcamera?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 29.04.06, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Andreas36 hat folgendes geschrieben::
Ist man denn wirklich verpflichtet eine Wohnungsabnahme zu machen bzw. auch dabei zu sein?


Nein, Sie müssen die Mietsache nur zurückgeben. Eine Verpflichtung zur Wohnungsabnahme gibt es nicht. In der Regel ist sie jedoch im beiderseitigen Interesse.

Zitat:
Ich verstehe nicht, warum die Miete mit der Kaution nicht verrechnet werde kann.

Weil es nicht Zulässig ist und Sie darum alle daraus resultierenden Kosten zu tragen haben. Oder anders formuliert, wenn Sie ein Gesetz nicht verstehen, wird es trotzdem (z.B. gegen Sie) angewendet.

Zitat:
Wie soll man ragieren, wenn der Vermieter trotzdem mit Mängeln ankommt?
Er kann mir ja sicher nicht einfach eine Rechnung schicken, oder?
Müssen Mängel von einem Gutachter bestätigt werden?
Muss er Bilder mitschicken?
Dürfen die Mängel, bevor ich bezahlt habe schon behoben werden? Sonst kann man ja im Nachhinein nichts mehr Nachprüfen, falls es gerichtlich geregelt werden muss.
Die Mängel könnte mein Vermieter oder die neuen Mieter ja auch verursachen und mir dann anlasten!
Reicht es, wenn ich vorher die Wohnung von einem Zeugen anschauen lasse? Oder selbst Bilder machen? Reicht da eine Digitalcamera?


Genau alle diese Fragen erübrigen sich wenn Sie eine gemeinsame Wohnungsabnahme machen, womit wir wieder bei der ersten Frage wären.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.