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Welche Rechte bei Werkstattersatzgerät?

 
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SimsSabine
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 146
Wohnort: Zwickau

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 06:53    Titel: Welche Rechte bei Werkstattersatzgerät? Antworten mit Zitat

Eine Person, zur veranschaulichung nenn ich sie mal "meine Mutti", hat sich einen Fernseher gekauft am 20.02.2006. Letzten Freitag ging dieser kaputt und wird heute abgeholt und zur Reparatur geschickt. diese soll mindestens 5 Wochen (!) dauern. Der Fernseher ist so einer mit LCD Bildschirm, 16:9 und ziemlich groß mit sehr vielen Funktionen, als Ausgleich bekam sie aber, für die mindestens 5Wochen einen ollen 37cm Fernseher der halt die Technik von vorgestern hat... ...kann sich meine Mutti nicht einfach einen neuen geben lasen, von ihrem ursprünglich gekauften Modell bzw. den Fernseher noch zurückgeben? Sie und ich natürlich auch finden dass es nicht in Ordnung ist, wenn man sich einen teueren, mit allen Schikanen ausgestatteten Fernseher kauft und dann so einen kleinen als Ausgleich bekommt.
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SimsSabine
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 146
Wohnort: Zwickau

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Kann mir niemand helfen? Traurig
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