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Kann Bank wg. falscher (!) ANNAHME Konten sperren ?

 
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Fairia
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 09:35    Titel: Kann Bank wg. falscher (!) ANNAHME Konten sperren ? Antworten mit Zitat

Herr A hat regelmäßige Einkünfte aus seinem Angestelltenverhältnis. Evtl. Überziehungen wurden grundlegend ausgeglichen.

Vorgeschichte:

Herr A befindet sich im Streit mit einem Mobilfunkanbieter. Dieser hat nach gescheitertem, beidseitigem Einigungsversuch Mahnbescheid erlassen. Herr A hat fristgerecht der gesamten Forderung widersprochen.

Fakt:

Die Bank des Herrn A hat sämtliche Kreditlinien, Kreditkarten und EC Karten gesperrt. Begründung wäre ein negativer Eintrag bei der SCHUFA.

Nach Rücksprache mit der Schufa stellt sich heraus, daß der Mobilfunkanbieter diesen Eintrag machte. Der negative Eintrag wurde umgehend seitens der Schufa entfernt.


Frage:

1) Gilt nicht ,solange es sich nicht mals um ein schwebends Verfahren handelt, die Unschuldsvermutung und somit die Unzuklässigkeit zur Handlung der Bank ?

2) Kann ein negativer Eintrag ohne rechtskräftiges Urteil gemacht werden ?

Dennoch reagiert die Bank nicht hierauf und erklärt anstelle dessen, daß ".. ja ggf. ein Urteil gegen Herrn A folgen könnte.." (!)....

Hpothetische Annahmen in geistigen Verwindungen die eine derartige Handlung seitens der Bank legitimieren (!) und rechtlich aufrecht erhalten können ? ??

Gibt es entsprechende Hinweise oder Informationen hierzu, welche die Unrechtmäßigkeit der Sache darstellen ?!

Schnelle Antwort wäre sehr schön ! Danke.
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde mich hier nocht auf Recht und Gesetz berufen, sondern mal mit dem Berater Ihres Vertrauens sprechen. (Solange der nicht Ihr Vertrauen hat, sollten Sie sich überlegen, die Bank zu wechseln). Ich würde ihm darlegen, dass es sich um eine Streitgkeit handelt, die nichts mit der Bonität zu tun hat. Das Mobilfunkunternehmen hat einen Mahnbescheid erlassen, dem widersprochen wurde.

Selbstverständlich hat aber die Bank das Recht, ein Limit zu kündigen, wenn sie (woher auch immer) den Eindruck hat, als stünde es mit der Kreditwürdigkeit nicht mehr zum Besten. Stellen Sie sich vor, Sie bekommen von jemandem Geld. Würden Sie da nicht auch unruhig werden, wenn Sie hören, dass gegen ihn ein Mahnbescheid beantragt wurde ? Selbst, wenn man Widerspruch einlegt, hat das einen faden Beigeschmack.
Meist ist es ja so, dass vor einem Mahnbescheid eine ganze Reihe aussergerichtliche Mahnungen und Einigungsversuche laufen, insofern ist ein beantragter Mahnbescheid immer ein "Malus", den man wettmachen muss.

Gruss Hans-Jürgen
***
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Fairia
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann dem leider aus meiner Sicht nicht ganz zustimmen. Ich bewerte dies völlig neutral da es nicht mich betrifft.

Eine Bank die ohne Ankündigung sämtliche Wege und Linien einfriert, keine Erklärung liefert und mit welcher es zu keinem Zeitpunkt je Schwierigkeiten gab - hierfür ist kein Verständnis vorhanden.

Ferner, Herr A ist zudem aufgrund dieses Fauxpass nicht in der Lage während der öffentlichen Öffnungszeiten sein eigen Geld abzuheben da er arbeiten muss.

Bankautomaten scheiden aus, daalle hier benötigten Karten gesperrt wurden.

Faktisch also, sollte doch geklärt sein, ob eine Bank ohne Ankündigung eine bestehende Linie und Karten ohne Grund kündigen bzw. sperren kann.
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hjb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Bank ist nicht zur Erklärung verpflichtet, sie muss lediglich die Linien kündigen. (Gemäss den Standard-AGB ist sie aber verpflichtet, "auf die Belange des Kunden Rücksicht zu nehmen"). Ohne Ankündigung die Limite streichen darf sie genausowenig wie z.B. die Auszahlung aus Guthaben verweigern. Da eine ec-Karte aber immer zu einer Überziehung führen kann, darf sie die Karten einziehen und z.B. dem Kunden eine neue geben (kein ec), mit der der Kunde an den hauseigenen Automaten aus Guthaben verfügen kann.

Gruss Hans-Jürgen
***
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Möglicherweise kann man sich an den Mobilfunkunternehmer halten und diesen auf Schadenersatz verklagen wegen Kredigefährdung (§ 824 BGB).
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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mese
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

hallo FAIRIA

vieleicht hilft dir das weiter,genauso wie mir als ich kunden aus der schufa falle boxte

Kammergericht - LG Berlin
29.08.2005
16 U 113/03

Eine fristlose Kündigung von Bankdarlehen aus wichtigem Grund (Nr. 19 AGB-Banken) ist nach Treu und Glauben unzulässig, wenn zwar eine Veränderung (Verschlechterung) der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden eingetreten ist, der Kunde die vereinbarten Darlehensraten aber weiter pünktlich tilgt und die Bank wegen ihrer Forderungen auch bei vorsichtiger Bewertung hinreichend und insolvenzfest gesichert ist.

AGB-Banken § 19
BGB § 242

Aktenzeichen: 16U113/03 Paragraphen: BGB§242 AGB-Banken§19 Datum: 2005-08-29

dh WENN DER KUNDE SICH BEI DER BANK NICHTS ZU SCHULDEN KOMMEN LASSEN HAT;ER ALSO WEITER HIN EINKOMMEN HAT;UND SEINE RECHNUNGEN USW BEZAHLT DÜRFEN DIE NICHT KÜNDIGEN

ES IST NICHT IMMER DAS RECHT DER BANK BEI EINER NEGATIV SCHUFA SOFORT DEN DISPO ZU KÜNDIGEN:
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elemic
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr Beitrag bezieht sich auf ein Darlehen, laut des Ausgangspost geht es hier aber um eine gekündigte Kreditlinie.

Das Problem hieran ist, dass Sie einerseits schreiben, dass der Kontoinhaber "Überziehungen umgehend ausgeglichen hätte". => Sprich die Bank muss bei der Kündigung wohl in diesem Fall kaum auf die "Bedürfnisse des Kunden" Rücksicht nehmen, da er ja offensichtlich liquide genug ist seine Verbindlichkeiten zu zahlen uns es deshalb durch die Kündigung der Kreditlinie zu keinem finaziellen Engpass kommen kann.
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mese
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

natürlich kommt es zum finanziellen engpass eines kunden ,wenn von heute auf morgen ohne ankündigung die ec karte einbehalten wird am automaten,
rechnung anstehen die über das dispo bezahlt werden sollten,und die durch die dispo kündigung nicht getätigt werden können und deswegen weitere schufa einträge folgen könnten.
aus dem sofortigen ausgleich des soll standes kann man nicht herleiten das ein kunde liquide ist,er kann sich auch genauso das geld bei freunden /verwandten geliehen hat,mit der annahme das die angelegenheit schnell geklärt ist.

übrigens lauteted er §19 gleich.es ist egal ob es ein kredit mit 72 monaten laufzeit ist oder ein dispo.die bank darf nicht ohne weiteres ein dispo kündigen von heute auf morgen.
wenn die bank es auch ständig macht heisst es noch lange nicht das dies korrekt ist,nur ist das problem das sich die meisten nicht dagegen wehren.

gruss mese
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Fairia
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 10:34    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Danke an alle, vor allem für die Infos von 'mese'.
Ich werde diese nun anwenden und vortragen, in der Hoffnung auf schnelle Einigung.

Gruss
Fairia
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mese
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

bei ve´rhandlungen mit der bank,solte man auch wenn man im recht ist
nicht unbedingt die bank knallhart vor den kopf stossen.
da sich die sache nur nochmehr zuspitzt,und die bank es zu einer klage kommen lassen könnte,was leider meiner erfahrung nach ein paar monate dauern kann.

besser wäre es ganz ruhig aber bestimmt die bank auf evtl "kleine versehen"seitens der bank hinweisen,und fragen ob sie aus kulanz(es ist eigentlich ihre pflicht),diesen missstand beheben.
es ist egal wer es oder was es ist,ob bank oder privatperson,keiner gibt seine fehler gerne zu,und gerade erst dann nicht wenn die gegenseite diese fehler aufdeckt.

deshalb lieber so tun als ob die bank keine fehler hat ,sie den missstand aber aus kulanz erledigt.
dann sind beide parteien glücklicher,und du komst schneller zum ergebnis

gruss mese
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