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wie wäre die Lage, wenn von der allerersten Lohnsteuerkarte an über viele Jahre die Konfession auf der Lohnsteuerkarte nie eingetragen war und dieses Fehlen erst jetzt bemerkt wurde? D.h es wurde nie entsprechend die Kirchensteuer vom AG abgeführt! Konfession wurde jedoch in den Steuereklärungen und divesen Ummeldungen immer mit angegeben. Wie sollte man sich in so einem Fall verhalten? Von 3 kompetenten Beratern wurde gemeint, gar nichts tun.
Im Prinzip hast Du die Antwort ja schon gegeben
DU hast ja keine falschen Angaben gemacht.
Ich würd mir allerdings überlegen, ob man nicht vielleicht mal beim Standesamt 'anklopft', um zu klären, wie es zu dem Fehler im dortigen Register gekommen ist. Irgendwann wird es eh entdeckt werden, und dann wollen die die KiSt für den ganzen Zeitraum sowieso haben.
Dennoch: Absolut KEIN strafrechtlicher Fall.
Im Prinzip hast Du die Antwort ja schon gegeben
DU hast ja keine falschen Angaben gemacht.
Ich würd mir allerdings überlegen, ob man nicht vielleicht mal beim Standesamt 'anklopft', um zu klären, wie es zu dem Fehler im dortigen Register gekommen ist. Irgendwann wird es eh entdeckt werden, und dann wollen die die KiSt für den ganzen Zeitraum sowieso haben.
Dennoch: Absolut KEIN strafrechtlicher Fall.
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vielen dank für die Info, is ja immerhin schon mal beruhigend zu wissen ...
aber irgendwann tritt ja auch die verjährung hierzu ein oder nicht? bzw. war eine aussage die ich gehört habe, dass bereits geschlossene steuererklärungen nicht mehr geöffnet werden, so dass max. 3-4 jahre nachgezahlt werden müssten.... oder war die aussage nicht richtig? dieser fehler ist vor über 10 jahren passiert!
wenn man ganz ehrlich ist, kann man hier nicht mal eine leichtfertige Steuerverkürzung erkennen. Vielmehr dürfte hier wohl ein eindeutiger Ermittlungsfehler des FA zu erkennen sein. Denn dem hätte bei genauer Prüfung auffallen können, dass die Angaben nicht schlüssig sind.
wenn man ganz ehrlich ist, kann man hier nicht mal eine leichtfertige Steuerverkürzung erkennen. Vielmehr dürfte hier wohl ein eindeutiger Ermittlungsfehler des FA zu erkennen sein. Denn dem hätte bei genauer Prüfung auffallen können, dass die Angaben nicht schlüssig sind.
Hallo,
sehe ich genauso. Wenn in den Steuerklärungen die Konfession angegeben wurde, dann liegt weder Steuerhinterziehung, noch leichtfertige Verkürzung vor. Es besteht keine Pflicht, das Finanzamt auf dessen Fehler hinzuweisen.
Eine Festsetzung von Kirchensteuer käme allerdings noch im Rahmen der allgemeinen Festsetzungsverjährung in Betracht. .
Über die 'Leichtfertigkeit' ließe sich noch trefflich streiten, aber letztlich: Was soll´s
Dennoch ein Hinweis am Rande: Das FA hat die LSt-Karte nicht ausgestellt, sondern die Gemeinde/Stadt. Das Teil ist ne Urkunde und was da steht, gilt; auch oder gerade bei einer Behörde
Interessant wäre es allerdings zu erfahren, warum der Fragesteller im Personenstandsregister als nicht konfessionell geführt wird, obwohl er doch in der Kirche ist. Alles sehr eigenartig.
Und dass die Vorlage einer für den Stpfl. _erkennbar_ unrichtigen Urkunde zusammen mit der Steuererklärung über viele Jahre hinweg, ohne den Fehler bei der ausstellenden Behörde anzuzeigen, kein fahrlässiges Verhalten beinhaltet ... Ich wär mir da nicht so ganz sicherAber lassen wir das.
Über die 'Leichtfertigkeit' ließe sich noch trefflich streiten,
Hallo,
wo sehen Sie eine evtl. Leichtfertigkeit, wenn er die Konfession in der Steuererklärung angegeben hat?
Zitat:
Dennoch ein Hinweis am Rande: Das FA hat die LSt-Karte nicht ausgestellt, sondern die Gemeinde/Stadt. Das Teil ist ne Urkunde und was da steht, gilt; auch oder gerade bei einer Behörde
Ein falscher Sachverhalt wird nicht richtiger, nur weil er in einer Urkunde steht
Zitat:
Und dass die Vorlage einer für den Stpfl. _erkennbar_ unrichtigen Urkunde zusammen mit der Steuererklärung über viele Jahre hinweg, ohne den Fehler bei der ausstellenden Behörde anzuzeigen, kein fahrlässiges Verhalten beinhaltet ... Ich wär mir da nicht so ganz sicherAber lassen wir das
Steuerhinterziehung begeht man in solchen Fällen mit Abgabe der Steuererklärung. Und in dieser hat er die Konfessionszugehörigkeit angegeben. Wo ist also das Problem?
Ein falscher Sachverhalt wird nicht richtiger, nur weil er in einer Urkunde steht
Hab ich auch nicht behauptet; wir reden/schreiben ein wenig aneinander vorbei
Zitat:
Wo ist also das Problem?
Schrieb ich das nicht im vorhergehenden Posting?
Schön: Einigen wir uns drauf, dass kein Fall der Abgabe einer inhaltlich unrichtigen Erklärung i. S. d. §§ 370, 377 AO vorliegt und gut.
Auf den Lohnsteuerkarten steht immer links oben, dick unterstrichen:
"Alle Eintragungen in der Lohnsteuerkarte genau prüfen!"
Wenn man dennoch die fehlerhafte Steuerkarte dem Arbeitgeber aushändigt, hat man zumindest gegenüber ihn falsche Besteuerungsmerkmale vorgetäuscht. Inwieweit dies durch richtige Angaben in der Steuererklärung wieder ausgeglichen wurde, wäre die nächste Frage.
mal ganz davon abgesehen, wie kann es überhaupt passieren, dass so ein eintrag von anfang an fehlt? bzw. besteht denn die möglichkeit, dass die eintragung im personenstandsregister hinsichtlich der konfession nie erfolgt ist, sprich der/die betroffene ist tatsächlich als konfessionslos geführt??
wie ist die Sache damals bei Dir ausgegangen... Stecke nämlich in der gleichen Situation... Auch bei mir fehlt der Eintrag... Bin aber getauft und konfirmiert... Allerdings bin ich noch Student und habe noch nie Lohnsteuer bzw. Kirchensteuer zahlen müssen,, da ich bis jetzt nur geringfügigen Beschäftigungen nachgegangen bin. Nun fange ich aber am 1.4. an zu arbeiten, und weiß nicht so recht wie ich mich zu verhalten habe... Einfach nix sagen und warten, dass ich drauf angesprochen werde...? Oder gleich Nägel mit Köpfen machen und austreten...
wenn du erst deine erste lohnsteuerkarte erhalten hast, dann auf jeden fall entweder beim kvr die religion nachtragen lassen oder aber austreten ... die von mir geschilderte situation hat sich noch nicht geändert und wird sich auch nicht ändern.....
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