Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Juwelierarbeit zu langsam, Rechnung kürzen? OSTERNGESCHENK!!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Juwelierarbeit zu langsam, Rechnung kürzen? OSTERNGESCHENK!!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
esel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 11:21    Titel: Juwelierarbeit zu langsam, Rechnung kürzen? OSTERNGESCHENK!! Antworten mit Zitat

Hallo,
man hat 2 Eheringe gekauft. Der Ring für den Mann war zu klein. A hat ihn bei einem Juwelier gelassen, damit er nachschauen kann, ob es vergrößert oder gedeht werden kann. Arbeitsannahme 29.03.2006

Nach 3 Tagen rift die Mitarbeiterin des Juweliergeschäftes an und sagte, ja es ginge in Ordnung, ca 25 Euro und am 08.04.2006 kann abgeholt werden.

A hatte aber Geschäftsreise zwischendurch gehabt und sagte, ok, ich nehme 25,00 Euro in Kauf und kann aber erst am 13.04.2006 abholen. Am 13.04 ging A ins Geschäft und wurde ihr gesagt, der Ring wäre erst am 15.04 feritg. A dachte, ok, es geht noch immer in Ordnung, da es ein Osterngeschenk sein sollte.

Am 15.04 wurde mitgeteilt, der Ring wird erst Mittwoch, den 19.04 fertig. A ist sauer, da 19.04 nach OSTERN fällt, und es sollte ja Osterngeschenk sein.

Was kann A bei der Abholung des Ringes machen?
- wenn es endlich Mittwoch fertig ist, aber der ca 25,00 Euro etwa 30,00 wird? Im Telefon wurde ca. 25 gesagt, klar ist 30 auch fast 25, aber mittlerweile dauert es 3 Wochen und als Terminarbeit nicht fertig!
- A wollte noch einen Schachtel für den Ring kaufen? Darf sie es als Schadenersatz verlangen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Haben Sie bei der Auftragsvergabe einen verbindlichen Liefertermin vereinbart ? Dann kann man sicher die Rechnung kürzen. 2-3% sind locker drin, denn die Hauptleistung war ja die Ringänderung. Es sei denn der hat 10 Euro als Terminaufschlag verlangt dann bekommt er die eben nicht.

Klaus

Sie haben kein Anspruch auf Sachgeschenke
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
esel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Im Vorfeld habe A angerufen und fragte, wie lange ähnliche Arbeit dauert und was es kostet. Dort hatte A die Antwort bekommen, den Preis kann er sagen, wenn er den ring gesehen hat, und dauer tut es ca 1 Woche. Nachdem A sagte, man bräcuhte es Mitte April (Gesrpräch von Ende März) lächelte der Mitarbeiter und sagte daß schaffen wir locker!
Das man den Ring dann abholen kann, wurde nur telefonsich mitgeteilt. A war dann am 13.04 im Laden, dann sagte die Mitarbeiterin (die damals die Arbeit angenommen hat):
"es wird erst Samstag fertig, Sie können von 9,00-14,00 Uhr abholen, ich habe mir extra aufgeschrieben"
Und heute früh ein Mitarbeiter: nein, es ist nicht fertig, kommt erst Mittwoch, es tut mir leid!

Also die Antwort, nein, es wurden keine extra Kostes wegen Termin abgemacht (da es damals noch 3 Wochen vor Ostern waren)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 16.04.06, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Die Hauptpflicht ist die Arbeit, die Nebenpflicht wäre der Termin. Abber Sie haben keine Termin ausgemacht.

Klaus


P.S. Sie sind doch eh noch nicht geschieden
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.