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Verfasst am: 27.09.04, 20:15 Titel: Gibt es noch das "Mütterprivileg"?
Ist in Unterhaltssachen die volle Gelichberechtigung jetzt die Praxis? Beispiel, Problem
:Einem barunterhaltspflichtigen Vater wird in eienr neuen Ehe angeblich nicht gestattet bei einem neuen Kind Hausmann zu werden und sich eben 6 Jahre der Kindererziehung zu widmen, kein Geld zahlen können. Folgen Verletzung der Unterhaltspflciht, keine Neutitulierung..
Einer barunterhaltspflcihtigen Mutter die eben an Kinder die beim Vater wohnen Unterhalt zahlen muß, dagen doch:
Verfasst am: 28.09.04, 08:58 Titel: Re: Gibt es noch das "Mütterprivileg"?
In dieser Form gibt es das "Mütterprivileg" nicht. Auch die barunterhaltspflichtige Mutter kann sich nicht ohne weiteres auf eine Hausfrauentätigkeit zurückziehen. Eine Ausnahme ist allerdings, wenn die barunterhaltspflichtige Mutter wieder Mutter wird und wegen der Erziehung eines Kleinkindes dann nicht mehr Lage ist, Barunterhalt zu leisten.
Verfasst am: 28.09.04, 11:31 Titel: Re: Gibt es noch das "Mütterprivileg"?
War ja die Frage, wenn der barunterhaltspflichtige Vater wieder Vater wird und ein Klinkind versorgt. Darf der das auch? Oder beide, weder Männer noch Frauen, nicht mehr
Verfasst am: 28.09.04, 15:33 Titel: Re: Gibt es noch das "Mütterprivileg"?
Oh ja,
ich hatte nur in der Eile das Stichwort "Hausmann" gelesen.
Der Bundesgerichtshof hat die Prämisse aufgestellt, dass durch einen Wechsel des Barunterhaltspflichtigen die Unterhaltsansprüche der Kinder aus der ersten Ehe nicht verschlechtert werden dürfen.
Es darf also der barunterhaltspflichtige Hausmann aus der ersten Ehe weiter Hausmann bleiben, er darf jedoch nicht in der zweiten Ehe in die Position Hausmann wechseln, wenn dadurch der Unterhalt der Kinder aus der ersten Ehe beeinträchtigt wird.
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