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Bezugsrecht Kapitallebensversicherung

 
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o_burger
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.04.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 10:39    Titel: Bezugsrecht Kapitallebensversicherung Antworten mit Zitat

Hallo,

es besteht eine verbundene Kapitallebensversicherung, Versicherungsnehmer jeweils Person A und B (in diesem Fall Eheleute), als versicherte Person ebenfalls Person A und B. Vereinbartes Bezugsrecht beim Ableben jeweils die andere Person. Kann das Bezugsrecht bei dieser verbundenen LV ohne Zustimmung des zweiten VN geändert werden?

Danke und Grüße

O. Burger
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 10:41    Titel: Re: Bezugsrecht Kapitallebensversicherung Antworten mit Zitat

o_burger hat folgendes geschrieben::
Hallo,

es besteht eine verbundene Kapitallebensversicherung, Versicherungsnehmer jeweils Person A und B (in diesem Fall Eheleute), als versicherte Person ebenfalls Person A und B. Vereinbartes Bezugsrecht beim Ableben jeweils die andere Person. Kann das Bezugsrecht bei dieser verbundenen LV ohne Zustimmung des zweiten VN geändert werden?

Danke und Grüße

O. Burger



Änderung bedarf immer der Zustimmung des VN. Sind beide als VN eingetragen, so müssen auch beide zustimmen...

Grüßle!
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Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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o_burger
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.04.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Hilfe und

beste Grüße

O. Burger
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