Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
A hat die Führerscheinprüfung bestanden (Gratulation) und möchte sich sofort ein KFZ anschaffen. Leider ist A Waise, so dass er nicht auf die Versicherungsgesellschaft seiner Eltern zurück greifen kann um mit Schadensfreiheitsklasse 1/2 zu beginnen.
Kann Schwester B, die schon seit 8 Jahren ein KFZ hat, einen Zweitwagen anmelden und später den Rabatt auf A übertragen?
Kann Schwester B, die schon seit 8 Jahren ein KFZ hat, einen Zweitwagen anmelden und später den Rabatt auf A übertragen?
ja klar, warum sollte das denn nicht gehen? _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Aber es ist darauf zu achten, die Fragen der Versicherer zum Zweitwagen wahrheitsgemäß zu beantworten, wie z.B. "von welchen Personen wird das Fahrzeug außerdem gefahren, in welchem Alter und seit wann haben diese die Fahrerlaubnis".
Und - das das wird von den Versicherern nicht einheitlich gehandhabt - wird die Versicherung erheblich teurer, wenn eben der mögliche Fahrer erst 18 Jahre alt ist.
Werden diese Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet, muß die Versicherung im Schadenfall nicht leisten.
Aber es ist darauf zu achten, die Fragen der Versicherer zum Zweitwagen wahrheitsgemäß zu beantworten, wie z.B. "von welchen Personen wird das Fahrzeug außerdem gefahren, in welchem Alter und seit wann haben diese die Fahrerlaubnis".
Und - das das wird von den Versicherern nicht einheitlich gehandhabt - wird die Versicherung erheblich teurer, wenn eben der mögliche Fahrer erst 18 Jahre alt ist.
Werden diese Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet, muß die Versicherung im Schadenfall nicht leisten.
Hi,
dito, ausserdem kann man immer nur soviel SFR übertragen,
wie seit Besitz des Führerschein's in Jahren möglich ist,
d.h. mit 20 Jahren kann gerechnet von 16 Jahren, max SF4 übertragen werden,
wenn man nachweisen kann, das z.B. eine 125er seit dem gefahren wurde,
wenn nicht, nur SF2.
Vielleicht mal bei der Vers.-Gesellschaft nachfragen, ob der Führerscheinneuling,
der Halter sein kann, und die Schwester Versicherungsnehmer.
AleXander _________________ Nette Grüße
Alexander
Normaler Weise kann ein Führerschienneuling bei den meisten Gesellschaften mit 160 % einsteigen, wenn einer der Eltern auch eine KFZ-Versicherung hat. Eltern hat aber unser fiktiver A nicht und müsste dann 240 % bezahlen.
Meine Idee war: Schwester meldet Zweitwagen an 120 oder 160 % - weiß nicht so genau und wenn A sich den Schadensfreiheitsrabatt "eraltert" hat, überträgt sie ihn auf A.
Normaler Weise kann ein Führerschienneuling bei den meisten Gesellschaften mit 160 % einsteigen, wenn einer der Eltern auch eine KFZ-Versicherung hat. Eltern hat aber unser fiktiver A nicht und müsste dann 240 % bezahlen.
Meine Idee war: Schwester meldet Zweitwagen an 120 oder 160 % - weiß nicht so genau und wenn A sich den Schadensfreiheitsrabatt "eraltert" hat, überträgt sie ihn auf A.
Müsste doch gehen, oder?
Hi,
mein reden, aber geht Zweitwagen nicht viel billiger?
Siehe Werbung, bis 30%
AleXander _________________ Nette Grüße
Alexander
Hi,
mein reden, aber geht Zweitwagen nicht viel billiger?
Siehe Werbung, bis 30%
AleXander
In der Werbung heißt es, dass der Zweitwagen in die gleiche SF-Klasse wie der "Erstwagen" eingestuft werden kann. Die 30% sind in der Regel die max. erreichbare Prämienreduzierung. Wenn der Erstwagen also z.b. mit 40% "fährt", wird der Zweitwagen auch max. in die 40% eingestuft.
Auto als Zweitwagen über die Schwester anmelden, meist Einstufung mit SF1/2, was 140 % entspricht. Später ist Übertrag des Rabattes normalerweise auf den Bruder möglich, aber nur die Anzahl Schadenfreier Jahre, die er wirklich selbst erfahren haben kann. Anmeldung auf sich selbst lohnt sich nicht, da mit SF0 angefangen werden muss, was normalerweise 230% entspricht und sehr teuer werden wird!
Meines Wissens geht die Zweitwagen-Einstufung mit z.B. 30% nur, wenn der Erstwagen 30% hat und beide Fahrzeuge von der Schwester und deren (Ehe-)Partner gefahren werden würden und diese meist über 24 Jahre sind. Dies ist ja hier nicht der Fall und kommt deshalb wahrscheinlich nicht in Frage.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.