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Von Internetauktionshaus [Name geändert] ausgeschlossen-Angebote gelöscht-Gebühren zu Recht
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FelixD
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 19:38    Titel: Von Internetauktionshaus [Name geändert] ausgeschlossen-Angebote gelöscht-Gebühren zu Recht Antworten mit Zitat

hallo,

jemand hat aus einer Haushaltsauflösung seiner Eltern und Großeltern sehr viel in Internetauktionshaus [Name geändert] eingestellt. Im Nachhinein kamen teilweise dessen Schwester und seine Freundin und haben sich beschwert, wollten das eine oder andere doch behalten. Oder der Freund meiner Schwester kam und ihm gefiel was. Der Verkäufer hat es dann selbst ersteigert, war bei ein paar Sachen so, waren Kleinigkeiten. Er wusste nicht, dass das verboten ist, war ja nicht hochgetrieben, sondern meistens bei Artikeln wo nichts geboten war nur für 1 Euro. War auch nicht zum Ziel des Hochtreibens.

Nun hat der Verkäufer vor ca. zwei Wochen besonders viel eingestellt, weil seine Mutter auch eine Hasensammlung hatte (zu Ostern), auch viele teure Sachen mit Galeriebildern, Bilderpaket und Zusatzoptionen, also ziemlich teuer als Angebotsgebühr schon. Nun hat Internetauktionshaus [Name geändert] einfach seine sämtlichen accounts geschlossen mit der Begründung auf eigene Artikel geboten zu haben, um die Auktion hochzutreiben. Das war aber nicht seine Absicht. Das kann er auch beweisen (Schwester, Freundin, Freund der Schwester). Wenn er einen bestimmten Preis haben will, macht er einen entsprechenden Startpreis, hochtreiben muss er nichts, das war aber der Vorwurf.

Nun die Fragen:

Ist der verkäufer zu Recht gesperrt worden, er wusste nicht, dass das verboten ist. Er wollte doch nicht hochtreiben, nur etwas behalten. Dumm war vielleicht, dass er Bewertungen geschrieben hat, aber das geht bei ihm automatisch.

Und das Schlimmste ist, er hatte ca. 200 Auktionen drin gehabt, die viele Arbeit und das größte ist, Internetauktionshaus [Name geändert] kassiert auch noch die Einstellgebühren. Und nicht nur das, sondern auch für ca. 50 vorbereitete Auktionen, die noch gar nicht eingestellt waren, erst für einen späteren Termin geplant waren. Darf es so etwas geben?

Er ist Student, hat extra keinen Ferienjob angenommen, weil er die ganzen Sachen in Internetauktionshaus [Name geändert] einstellen wollte und davon hätte er gut leben können. Das Problem ist, dass er dringend Geld braucht. Ist für seinen Lebensunterhalt gewesen. Er hätte jetzt schon viele 100 oder gar 1000 Euro, und nun gar nichts. Er hat auch selbst etwas ersteigert, was er jetzt nur schwer bezahlen kann. Er ist darauf angewiesen, und nun ist er für mindestens 7 Tage gesperrt, das heißt, er kommt erst in ca. 3 Wochen an Geld. Das Konto ist auch überzogen und die Lastschrift von Internetauktionshaus [Name geändert] mit den vielen Gebühren wird auch zurückgehen.

Wie sieht hierdie Rechtslage aus?

Hat Internetauktionshaus [Name geändert] das Recht so zu handeln? Hat der Verkäufer eine rechtliche Möglichkeit? Er ist nicht im Rechtsschutz.

Wenn man sich das weiter ausmalt, geht die Lastschrift von Internetauktionshaus [Name geändert] zurück und sie sperren ihn dauerhaft.

Hat er eine Möglichkeit Internetauktionshaus [Name geändert] schadensersatzpflichtig zu machen?
Zum einen kann er die Hasen nach Ostern vergessen. Es waren schon hohe Gebote da teilweise. Die Sachen waren kurz vorm Ausgehen. Zum zweiten weiß er nicht, wovon er leben soll und zum dritten sind das schätzungsweise 250 Euro Gebühren, die er umsonst zahlen muss? Ganz abgesehen von der vielen Zeit, denn seine ganzen sehr aufwendigen Texte sind auch weg. Stimmt da die Verhältnismäßigkeit?

Felix


Zuletzt bearbeitet von FelixD am 07.04.06, 21:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Lesen Sie bitte die Forenregeln - Sie erwarten hier offensichtlich, daß jemand die Arbeit eines (Ihres) Anwalts macht!
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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FelixD
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

oh, das wusste ich nicht, dass man allgemein schreiben muss, eben erst gelesen. Soll ich das noch einmal anders schreiben? Ich habe aber gesehen, dass viele auch so in Ich-Form geschrieben haben. Vielleicht bekomme ich auch so eine Antwort. Das nächste mal mache eich es richtig.

Ich kann jetzt halt nicht auch noch zum Anwalt rennen, wenn es vielleicht gar nichts bringt. Kann mir nicht wenigstens jemand einen Anhaltspunkt geben?

Felix
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Smiler
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

FelixD hat folgendes geschrieben::
. Kann mir nicht wenigstens jemand einen Anhaltspunkt geben?
Felix

rechts oberhalb der eigenen Beiträge ist der"edit"Button zum ...richtig editieren
der eigenen Beiträge.
Achso noch ein Anhaltspunkt :Wofür gibt es AGB/Forenregeln ?
richtig damit man sie liest.
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zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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FelixD
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

ich hoffe, es ist so richtig nun. Entschuldigung, dass ich die AGB nicht gelesen habe, habe einfach daruf losgeschrieben.

Felix
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 22:01    Titel: Re: Von Internetauktionshaus [Name geändert] ausgeschlossen-Angebote gelöscht-Gebühren zu Re Antworten mit Zitat

FelixD hat folgendes geschrieben::
Ist der verkäufer zu Recht gesperrt worden,


Ja. Das Bieten auf eigene Angebote ist ein eindeutiger AGB-Verstoß. Die Motive dafür sind völlig irrelevant.

FelixD hat folgendes geschrieben::
er wusste nicht, dass das verboten ist.


Tatbestandsirrtum gibt es nur im Strafrecht. Selbst wenn die Selbstgebote zusätzlich auch noch *versehentlich* gewesen wären, würde das an der Sachlage gar nichts ändern.

FelixD hat folgendes geschrieben::
Er wollte doch nicht hochtreiben, nur etwas behalten. Dumm war vielleicht, dass er Bewertungen geschrieben hat, aber das geht bei ihm automatisch.


Sorry, mal ganz ehrlich: das sind mir ein bißchen viel "unschuldige Zufälle" auf einmal. Das glaubt Ihnen kein Mensch. Mit den Augen rollen

Sie schreiben selbst, Sie hätten meistens bei Artikeln geboten, wo noch kein Gebot war. Frage: wieso haben Sie die Auktionen dann nicht abgebrochen? Das können Sie, mit Verlaub, Ihrer Oma erzählen.

FelixD hat folgendes geschrieben::
Er ist nicht im Rechtsschutz.


Vor allem nicht im gewerblichen, den er wohl brauchen würde...

FelixD hat folgendes geschrieben::
Hat er eine Möglichkeit Internetauktionshaus [Name geändert] schadensersatzpflichtig zu machen?


Wofür? Daß er für einen eindeutigen AGB-Verstoß die in den AGB vereinbarten Konsequenzen zu tragen hat?
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

FelixD hat folgendes geschrieben::
Entschuldigung, dass ich die AGB nicht gelesen habe


Die von Internetauktionshaus [Name geändert] ja wohl auch nicht...
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FelixD
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

das finde ich aber nun nicht fair, wenn mir Sachen unterstellt werden, die gar nicht stimmen. Ich bin noch nicht lange in Internetauktionshaus [Name geändert] und kenne die Gepflogenheiten nicht. Ich habe auch gelesen, dass man Gebote nicht hochtreiben soll. Aber das habe ich meiner Meinung nach nicht getan. Dass man Auktionen auch beenden kann ist mir neu. Das wusste ich nicht. Zeigen Sie mir den mal, der gleich von Anfang alles auswendig kann. Da stehen mehrere Seiten in Internetauktionshaus [Name geändert], das dauert bis man die intus hat.

Ich habe iin Internetauktionshaus [Name geändert] einen Chat gefunden, da hat man die Seite hier empfohlen, deshalb dachte ich, ich wäre hier gut beraten.

Was soll die Unterstellung mit Gewerbe? Soll ich Ihnen die Todesanzeige meiner Mutter schicken und eine eidesstattliche Versicherung meiner Schwester, dass ich hier den kompletten Hausrat in Internetauktionshaus [Name geändert] versteigere?

In den AGB von Internetauktionshaus [Name geändert] steht übrigens nicht, dass die Gebühren berechnet werden für die noch nicht eingestellten Auktionen. Es steht nur da, dass Auktionen gelöscht werden können, auf die mit dem eigenen Namen geboten wurde. Aber ich habe nicht auf eine einzige Auktion der zuletzt eingestellt gewesenen geboten. Also, hatten Sie dennoch das Recht alle komplett zu löschen? Hätte nicht erst einmal auch eine Verwarnung ausgesprochen werden müssen? Das meine ich mit Verhältnismäßigkeit. Ich glaube der teuerste Artikel, den ich selbt ersteigert hatte war 5 Euro. Da kann man doch nicht von hochtreiben sprechen. Mir hat das erst einer im Chat gesagt, dass die das anhand der Bewertungen gesehen haben. Also hätte ich wirklich betrügen wollen, wäre ich ja nicht so blöd gewesen und hätte Bewertungen geschrieben. Sie schreiben, das glaubt mir kein Mensch. Aus welchen Gründen sollte ich die Bewertungen denn schreiben? Das war reine Unwissenheit.

Gut, ich habe was falsch gemacht. Dafür muss ich die Konsequenzen tragen. Nur mit den Gebühren, da komme ich nicht klar. Dürfen die das wirklich einbehalten? Sowohl für die eingestellten, wie auch für die vorbereiteten Auktionen?

Ich habe vielleicht naiv und unwissend gehandelt, aber ich wollte nicht betrügen. Die richtigen Betrüger werden da wohl auch anders vorgehen und sich nicht erwischen lassen. Ich war mir keiner Schuld bewusst, und auch im Nachhinein sehe ich keine, die dieses extreme Handeln rechtfertigen würde.

Felix
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.04.06, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

FelixD hat folgendes geschrieben::
Ich bin noch nicht lange in Internetauktionshaus [Name geändert] und kenne die Gepflogenheiten nicht.


§§ 6 III, IV, 10 II Internetauktionshaus [Name geändert]-AGB

Gebühren für gar nicht erst gestartete Auktionen dürfen wohl nicht verlangt werden, für abgebrochene hingegen schon.

FelixD hat folgendes geschrieben::
Zeigen Sie mir den mal, der gleich von Anfang alles auswendig kann.


Zumindest einmal lesen kann man, da bleibt einiges hängen. Winken

FelixD hat folgendes geschrieben::
Also hätte ich wirklich betrügen wollen, wäre ich ja nicht so blöd gewesen und hätte Bewertungen geschrieben.


Als Außenstehender könnte man es auch für Dreistigkeit halten. Im übrigen ist das Bewertungen schreiben bei Manipulationen nicht unüblich, denn so werden auch Bewertungsprofile gleich mit manipuliert.
Im übrigen kann bei Internetauktionshaus [Name geändert] niemand in Ihren Kopf hineinsehen. Deswegen sind denen die Motive auch herzlich schnuppe - ob jemand jetzt aus Gier pusht oder weil er dringend Geld für die Herz-OP seines kleinen Kätzchens benötigt.

FelixD hat folgendes geschrieben::
auch im Nachhinein sehe ich keine, die dieses extreme Handeln rechtfertigen würde


Extremes Handeln? Internetauktionshaus [Name geändert] sagt "wir wollen keinen, der gegen die AGB verstößt". Wie würden Sie sich als Geschäftsmann verhalten? Im übrigen gibt es im Internet nicht nur Internetauktionshaus [Name geändert]. Ich frage mich, wieso alle Gesperrten immer so tun, als wäre damit ihr Leben zuende...
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FelixD
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 08.04.06, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

danke für die Antwort.

Was gibt es denn noch außer Internetauktionshaus [Name geändert]? Doch sicher nur kleinere, wo gar nichts geht, oder? Für einen Tip bin ich dankbar.

Felix
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 08.04.06, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

FelixD hat folgendes geschrieben::
Was gibt es denn noch außer Internetauktionshaus [Name geändert]? Doch sicher nur kleinere, wo gar nichts geht, oder? Für einen Tip bin ich dankbar.
Mal hier suchen, da wird Ihnen sicher gehlfen! Sehr böse
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FelixD
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

auf die Idee bin ich auch schon gekommen, aber hab nichts rechtes gefunden, alles viel zu klein, da wird nichts geboten. Vielleicht habe ich die wichtigsten übersehen, daher meine Frage wegen einem Tip. Vielleicht ist ja doch einer so freundlich?

Felix
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FelixD
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

hallo noch mal,

jetzt hat mir jemand erzählt, dass ich trotzdem noch in Internetauktionshaus [Name geändert] einstellen könnte, der das auch so macht. Die würden das nicht in Zusammenhang bringen können, wenn nicht bewertet worden wäre damit. Und zwar habe ich noch einen Namen, mit dem ich bisher nichts verkauft habe, und der ist nicht gesperrt. Könnte ich mit dem verkaufen oder kann ich da Schwirigkeiten bekommen? Der sagt, es sei kein Problem. Mir ist es doch etwas zu heiß, weil in der mail von Internetauktionshaus [Name geändert] steht, dass ich gar nichts mehr machen darf bis es wieder freigeschaltet wird.

Felix
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dycom
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Anmeldungsdatum: 18.10.2005
Beiträge: 697
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 02:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Felix,
Internetauktionshaus [Name geändert] übt wohl eher sein Monopol aus Weinen Ach die schönen Zeiten wo es noch Ricardo gab Auf den Arm nehmen Nun ja egal.

Zitat:
§§ 6 III, IV, 10 II Internetauktionshaus [Name geändert]-AGB

Gebühren für gar nicht erst gestartete Auktionen dürfen wohl nicht verlangt werden, für abgebrochene hingegen schon.


Internetauktionshaus [Name geändert] hat auch super tolle AGB`s die jedoch nicht ganz mit dem deutschen Recht übereinstimmen. Die Armis denken wohl das ist USA Sehr böse Nehmen wir mal an, Du steigst in einem Taxi und möchtest von Dortmund nach Düsseldorfer Flughafen. Auf dem weg dort hin, sagst Du dem Taxifahrer er sein ein Idiot Traurig und er schmeist dich aus seinem Taxi un das schon in Bochum. Dürfte er jetzt die Kosten bis nach Düsseldorf berechnen? Ich denke nicht. Wenn nun Mister X eine Firma ist und diese Firma Sachen verkauft und Mister X rein Geschäftsführer ist, darf Mister X aus seinem Produkten nichts kaufen? Ich denke doch. Jeder Mensch darf Sachen kaufen auch Sachen aus seiner Firma. Das ist legal. Internetauktionshaus [Name geändert] ist auch kein "Auktionshaus" sondern reiner Verkaufs- Platform. Dieser darf zwar sein Hausrecht aus üben, jedoch Rechte den das Gesetz gibt nicht verbieten Cool Ich verstehe auch kaum, warum viele immer noch bei Internetauktionshaus [Name geändert] kaufen. Ein Verkäufer kann doch die Sachen über Internetauktionshaus [Name geändert] nicht günstiger anbieten, da die Einstellungs- Gebühren so hoch sind, das man mit einem google die gleichen Sachen um einiges günstiger bekommt Auf den Arm nehmen Ich sag dir mal meine Meinung wie ich reagieren würde. Ich würde ALLE Abbuchungen von Internetauktionshaus [Name geändert] zurück buchen lassen. Die Rückbuchunhszeit geht nicht nur 6 Wochen. Es gibt Urteile, die Rückbuchungen auch nach 6 Wochen mögliche machen (BGH, Urteil vom 6. 6. 2000 - XI ZR 258/ 99; OLG Dresden; LG Leipzig ). Zeitnah würde ich Internetauktionshaus [Name geändert] darüber Informieren, das ich alles zurück buchen lassen habe und die Beträge als Schadenersatz geltend mache, da die ja meine Artikel gelöscht haben, die Zeit und Arbeit geostet haben Auf den Arm nehmen Internetauktionshaus [Name geändert] wird zwar irgend wann mal ein Schreiben zusenden aber ich kann mir nicht vorstellen, das die ein Prozess riskieren werden, da die zu sehr angst haben würden, das sie diesen Prozess verlieren Auf den Arm nehmen Den wenn die solch ein Prozess verlieren und es kommt raus und das kommt raus, dann würde Internetauktionshaus [Name geändert] gewaltige Probleme haben und jeder Verkäufer könnte ganz normal seine Sachen hoch steigern Auf den Arm nehmen Aber das ist meine Meinung. Ich würde es 100% so machen. Die Armis brauchen mal wenig Druck Winken
_________________
Sandra sagt ..............
das alles ist meine Meinung. Wenn Du eine Beratung wünschst gehe zum Anwalt
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

@FelixD: bevor der Verkäufer auch nur daran denkt, sich in der von dycom beschriebenen Art und Weise mit Internetauktionshaus [Name geändert] anzulegen, sollte er mit seiner Rechtsschutzversicherung über eine Deckungszusage sprechen. Böse
Ach, ich sehe gerade: der Verkäufer hat keine Rechtsschutzversicherung? Naja, aber wahrscheinlich hat er viel Geld und das auch noch über! Lachen Auch nicht? Tja, dann sollte der Verkäufer vielleicht doch eher versuchen, sein Konto auszugleichen, damit die Gebühren abgebucht werden können und ansonsten die Füße stillhalten! Sehr böse
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