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Verfasst am: 25.04.06, 10:44 Titel: Läßt die Behörde kleine Kinder verrecken...??? (Sanktionen)
Guten Morgen,
eine sehr gute 23-jährige Bekannte hat zwei Kinder (6 Monate und 4 Jahre).
Sie hatte damals eine Ausbildung begonnen und lebt seit ca. 4-5 Jahre von ALGll.
Leider ist Ihre Motivation die Post aufzumachen und zu beantworten nicht sonderlich ausgeprägt, so daß das Amt Sanktionen in Höhe von 30% für 3 Monate verhängt hat. Na ja sie ist auch ein wenig mit diesen ganzen Anträgen überfordert, wirklich keine böse Absicht.
Diese 30% Abzug beziehen sich auch auf die Zuschüsse und Gelder für die Kinder, sowie die Miete (???).
Zudem hat man alle Leistungen durch 30 geteilt und wieder mit 24 multipliziert ( evtl. weil man 6 Tage abgezogen hat, wegen verspäteter Antragsabgabe???)
Außerdem zahlt ihr Exfreund (Vater eines Kindes) mal wieder nicht, so daß sie nun noch weniger Geld hat, bzw. sie sich das vom Amt mal wieder extra beantragen muß.
Na ja, das heißt das sie natürlich nicht Ihre Miete zahlen kann und keine Essen, Windeln usw. mehr für die Kinder da ist.
Ich habe gelesen, daß wenn kleine Kinder im Haushalt sind oder die Antragstellerin selbst unter 25 Jahre alt ist, die Miete notfalls direkt an den Vermieter gezahlt wird und zumindest Essens- und Wertgutscheine rausgegeben werden "sollen".
Es kann doch nicht sein, das unschuldige Kinder, darunter leiden müssen, weil nicht alle Anträge ordnungsgemäß und fristgerecht ausgefüllt wurden??? Das mag dann vielleicht formell nicht korrekt sein, aber deshalb müssen Kinder in Deutschland "verhungern"???
Mfg und besten Dank aus dem Münsterland
Bernie
PS:
Folgendes muss vielleicht geklärt werden!!!
1. Sanktionen 30% für 3 Monate, (Sanktion ll, schwere Pflichtverstöße???) wegen Nichtbearbeitens bzw. Nichtbeantwortens von Briefen, Eingliederungsvereinbarung(???)
-zulässig auch für die beiden minderjährigen Kinder???
-Antragstellerin unter 25 Jahre alt (Sondersanktionsregelungen für 15-25jährige!!!)
-sie sollten dann Miete und Heizung erhalten, die direkt an den Vermieter zu zahlen sind (§31 Abs. 5 S.2 SGBll)
-ergänzende Sachleistungen und geldwerte Leistungen (Lebensmittelgutscheine) sind dann zu erbringen (§31 Abs. 5 S.2 SGBll)
-bei Minderung der Regelleistung von mehr als 30%, in Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern sollen ergänzende Sachleistungen und geldwerte Leistungen (Lebensmittelgutscheine) erbracht werden (§31 Abs. 3 S.4 SGBll)
2. alle Leistungen wurden zusätzlich gekürzt ( :30*24), rechtens???
3. Miete für die 72qm wird nicht komplett übernommen und muss anteilig selbst gezahlt werden
4. Heizung muss anteilig selbst gezahlt werden
5. Unterhalt für ein Kind wurde vom Vater nicht bezahlt, trotzdem vom Sozialamt abgezogen
6. Schuldenübernahme aus Mietverhältnis für Auszugs- Renovierungsarbeiten
nach § 34 Abs.1 S.2 SGBXll mit §5 SGBll,
daher noch zusätzliche Abzüge für monatliche Abzahlung
"Es kann doch nicht sein, das unschuldige Kinder, darunter leiden müssen, weil nicht alle Anträge ordnungsgemäß und fristgerecht ausgefüllt wurden??? Das mag dann vielleicht formell nicht korrekt sein, aber deshalb müssen Kinder in Deutschland "verhungern"??? "
Also als erste Maßnahme würde ich empfehlen, dieser sauberen guten Mutter SOFORT das Sorgerecht zu entziehen und die Kinder in eine geregelte Obhut zu entlassen.
DANN ein Verfahren nach § 225 StGB gegen die Mutter einleiten.
Und dann irgendwann kümmern wir uns um den in Teilen wohl rechtswidrigen Bescheid...
habe ich es richtig verstanden , daß das StGB gegen die Behörde anzuwenden ist?
Man kann in der Tat nicht minderjährige Kinder durch Entzug von Nahrungsmitteln und notwendigen Dingen des täglichen Bedarfs bestrafen oder vernachlässigen, weil ein Bürger unseres Landes mit der maßlos ausgeuferten Bürokratie überfordert ist.
Wer mit solcher Gewalt gegen alleinerziehende Mütter ins Feld zieht, hat von Familie, dem Aufziehen von Kindern und allem damit verbunden Einsatz (schlaflosen Nächten, Pflege bei Krankheit und allen erzieherischen Aufgaben, bei denen die Nerven manchmal vollkommen bank liegen) keine Ahnung und sollte sich lieber mit Kommentaren zurückhalten!
Mein Vorschlag an die Mutter: dringend Beratungsstellen (z.B. bei der Kirche, Caritas, Vereinen, etc. aufsuchen, die falls notwendig Unterstützung für Einsprüche gegen die Behörder geben können)
Ich dachte schon heir wären alle herzlos, aber Du hast den Nagel aufm Kopf getroffen.
Denn sie ist eine Supermutti, die alles für die Kleenen macht, aber wie gasgt mit Briefe und Paragraphen ist nicht ihre Welt.
Das wächst einen schon schnell über dem Kopf...
in diesem ganzen Thread ist nur eine herzlos: Die Supermutti.
bernie123 hat folgendes geschrieben::
Leider ist Ihre Motivation die Post aufzumachen und zu beantworten nicht sonderlich ausgeprägt
Man kann ja darüber streiten, welche Pflichten ein ALGII-Empfänger zu erfüllen hat.
Die Anforderung, Post aufzumachen scheint mir jedoch -gelinde gesagt- durchaus zumutbar. Und ich teile Exrichters Ansicht zu 100 %, dass jemand, dessen Motivation die Post zu öffnen, um die Versorgung der Kinder sicherzustellen, so gering ist, leider nicht geeignet ist, für Kinder Verantwortung zu tragen. Hier ist profesionelle Hilfe durch das Jugendamt offensichtlich notwendig.
Unzumutbar finde ich aber, wenn ich meine eigenen Versäumnisse Dritten anlaste. Nicht die Behörden, sondern die Mutter haben die Situation herbeigeführt, unter der die Kinder nun leiden.
Natürlich ist es legitim zu fragen, wie dass Problem trotzdem gelöst werden kann. Und hier im Forum wird es sicher auch Tips geben.
Nur: Ich denke nicht, dass das posting geeignet ist, die Bereitschaft hierfür zu schaffen.
...na ja ich meinte damit, sie sei mit dem Schriftverkehr der Ämter überfordert und kümmert sich lieber um die Kinder, oder seid Ihr alle so paragraphensicher???
Natürlich öffnet sie die Post, weiß aber nicht wie sie reagieren soll und legt die Post beiseite...
Danke karsten11, ich dachte schonn dass das hier in ganz komische Bahnen lauft...
Eine interessante Rechtsauffassung:
der Staat ist böse, weil er zwar mit unglaublichen Mengen und erheblichen Mitteln (zu viele) Menschen alimentiert, die es alleine nicht gebacken kriegen, aber er darf nicht darum bitten, dass alles seinen ordnungsgemäßen Gang geht??
Die Supermutti will GELD. VIEL GELD. Welches ihr auch zusteht, sofern sie denn die Spielregeln einhält. Und dazugehört eben nicht nur kuscheln, sondern auch die unangenehme Form des Alltags. Das ihr "das schnell über den Kopf wächst " wenn Sie behördliche Schreiben ignoriert (ist ihr eigentlich bewusst, dass sie Verpflichtungen gegenüber ihren Kindern hat?) sollte jedem normalen und auch beschränkteren Menschen (nicht nur Juristen) klar sein.
"Außerdem zahlt ihr Exfreund (Vater eines Kindes) mal wieder nicht, so daß sie nun noch weniger Geld hat, bzw. sie sich das vom Amt mal wieder extra beantragen muß"
Auch hier wieder nicht das Verschulden des ach so bösen Sozialstaates, sondern des Erzeugers (gab's mehr Geld mit ALGII oder warum ist sie nicht mehr offiziell mit ihm zusammen?). Aber natürlich greift auch hier der Staat unterstützend ein, freilich nur, wenn er davon erfährt, und zwar in Form der Unterhaltsvorschusskasse.
"Mein Vorschlag an die Mutter: dringend Beratungsstellen (z.B. bei der Kirche, Caritas, Vereinen, etc. aufsuchen, die falls notwendig Unterstützung für Einsprüche gegen die Behörder geben können)"
D'accord, denn, wie ich bereits bestätigte, der Bescheid dürfte so nicht in Ordnung sein.
@siggi11:
Ich HABE "von Familie, dem Aufziehen von Kindern und allem damit verbunden Einsatz (schlaflosen Nächten, Pflege bei Krankheit und allen erzieherischen Aufgaben, bei denen die Nerven manchmal vollkommen bank liegen) " hinreichend Ahnung und ich werde mir sicher nicht von Ihnen den Mund verbieten lassen.... Wenn Sie sich und Ihre Glaubensbrüder oder -schwestern angegriffen fühlen kann ich da nichts für!
Also als erste Maßnahme würde ich empfehlen, dieser sauberen guten Mutter SOFORT das Sorgerecht zu entziehen und die Kinder in eine geregelte Obhut zu entlassen
Dieser Empfehlung schließe ich mich an.
Die Mutter kann und darf solange mit Sanktionen leben, wie sie möchte. Die Kinder als schwächstes Glied der gesellschaftlichen Kette gilt es jedoch zu schonen, eigentlich oberste Pflicht des Staates, bevor sich mangelnde Motivation auf die Versorgung der Kinder ausweitet.
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