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falls jemand einen Kredit abschliesst und in den AGB`s , das die vereinbarte Gehaltsabtretung offengelegt werden kann. Der Kreditgeber einem das aber 14 Tage vorher ankündigen muss. Kann er dann von der Regelung abweichen ?
Bzw wenn in den AGB steht "Die Ankündigung kann auch mit einer Mahnung verbunden sein" Heißt das, das eine Mahnung immer gleich Androhnung ist ?
In der Praxis dienen Mahnungen dazu, dem Schuldner in aller Deutlichkeit zu zeigen, welche Folgen eine weitere Nichtbezahlung haben.
Daher würde ich davon ausgehen, dass diese Bank im Mahnschreiben sehr deutlich macht, dass sie eine Offenlegung vornehmen möchte. Sollte die Wirksamkeit der Mahnung erhöhen...
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