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Mietbürgschaft

 
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motoele
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 09:18    Titel: Mietbürgschaft Antworten mit Zitat

Hallo!

Wie läuft das mit so einer Mietbürgschaft genau ab???

Wann bekommt man diese von der Bank und wie läuft das ab??

Kann man die auch bekommen, wenn ein Sparguthaben vorhanden ist, was man jedoch für Neuanschaffung und Renovierung einsetzen möchte???

MfG
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das geht in zwei verschiedenen Varianten:

- man gibt die Kaution dem Vermieter und er legt die auf einem Sparbuch an. Hier sollte man darauf achten, dass man als wirtschaftlich Berechtigter vermerkt ist und in der Kontobezeichnung klar drinsteht, dass es sich um eine Mietkaution für xy handelt. Ansonsten kann es Probleme geben, wenn der Vermieter eine Pfändung bekommt oder insolvent wird. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.

- man eröffnet selbst ein Sparbuch und verpfändet es dem Vermieter. Dazu muss man ein Formular unterschreiben, das die Banken bereit halten. Der Vermieter bekommt das Sparbuch und kann "auf erste Anforderung" hin (wenn Schäden hinterlassen wurden) an das Geld kommen. Die nicht benötigte Kaution muss der Vermieter bei Auszug freigeben. An dies Geld kommt der Mieter während der Laufzeit nicht ran, er kann es also nicht für Renovierung etc. verwenden.

Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, und zwar das Mietaval. Da gibt die Bank des Mieters dem Vermieter eine Bürgschaft. Es wird also kein Geld hinterlegt, stattdessen bekommt der Vermieter eine Bürgschaftserklärung einer Bank. Hierfür muss der Mieter im Prinzip kein Kapital einsetzen, dafür möchte die Bank eine "Prämie" haben (so genannte Avalprovision), die liegt bei etwa 3% im Jahr. "Im Prinzip kein Kapital" soll hier bedeuten, dass der Mieter kein Kapital einsetzen muss, aber trotzdem der Bank eine Sicherheit geben muss. Die gibt ihren guten Namen nicht für jemanden, den sie nicht kennt. Wenn der Mieter z.B. noch ein Depot hat, kann er das der Bank als Sicherheit geben. Grundstücke, Autos etc. sind zwar im Prinzip auch möglich, werden aufgrund des Aufwands und der Kosten hier aber nicht gemacht.

Gruss Hans-Jürgen
***
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motoele
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Also ist diese Mietbürgschaft eine gute Alternative, wenn auch etwas teurer, wenn man das Sparguthaben für Neuanschaffung und Renovierung einstzen möchte wie auch eine eiserne Reserve.

Und das geht problemlos über die Hausbank???
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ja, die Bürgschaft ist eine Alternative. Die Hausbank macht das in der Regel (wenn auch nicht gern, weil Arbeit und wenig Ertrag), aber sie machen es. Mietvertrag mitnehmen !
Aber, wie gesagt, die Bank verlangt in der Regel eine Sicherheit. Wenn man nur ein Sparbuch hat, kann das als Sicherheit nur dienen, wenn die Bank es sperrt (was dann nichts nützt, dann kann man es auch gleich verpfänden). Wenn man bei der Bank aber auch Limit und Gehaltskonto hat (regelmässige Eingänge) oder ein Depot, so kann das als Sicherung dienen.

Gruss Hans-Jürgen
***
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motoele
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Aha, sowit hört sich das gut an.

Aber muss der Vermietereine Mietbürgschaft akzeptieren, oder kann er auf eine herkömmliche Kaution bestehen???

MfG
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ob er muss, weiss ich nicht (vielleicht im Forum Mietrecht mal fragen). Aber viele Vermieter akzeptieren es. Die Sicherungswirkung ist dieselbe.

Gruss Hans-Jürgen
***
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