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Anwesenheitskontrolle durch Schlüsselbuch ?????

 
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blackberryberlin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 18:41    Titel: Anwesenheitskontrolle durch Schlüsselbuch ????? Antworten mit Zitat

Ich habe da mal eine gaz wichtige Frage :

Situation :

Ort : ein Einkaufszentrum
Wachschutz (ist durch den Eigentümer des Einkaufszentrums beauftragt)
Betriebspersonal (eigenständige GmbH ebenfalls durch den Eigentümer beauftragt)

Schlüssel für dort tätige Firmen werden beim Wachschutz gegen Unterschrift geholt.
Überschrift : Schlüsselbuch - Datum/Uhrzeit/Name/Firma/Schlüsselnummer/Rückgabe

Meine Frage nun :
Ist der Wachschutz befugt die Informationen aus diesem Buch nach erfolgter Rückgabe der Schlüssel ,komplett anderen (incl. Betreiber) sowie anderen Personen zur Verfügung zu stellen ???

Für schnelle Antwort bin ich überaus dankbar
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T.M.R.
Gast





BeitragVerfasst am: 20.04.06, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Was konkret sind denn "andere Personen"? Warum sollte der Betreiber nicht ein berechtigtes Interesse haben dürfen, das Schlüsselbuch zu sehen und z.B. mit den abgerechneten Arbeitsstunden der (Dienstleistungs?)-Firmen zu vergleichen?

MfG
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.04.06, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist schwer zu beantworten, hängt sicher von der Vertragsgestaltung ab.

Auch kann hier ohne weitere Details nicht beurteilt werden, was als Betriebsgeheimnis gilt.
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blackberryberlin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 19:09    Titel: Anwesenheitskontrolle durch Schlüsselbuch ????? Antworten mit Zitat

Andere Personen : Haustechniker

Grund ist nicht die Abrechnung.

Schlüssel werden nicht die gesamte Zeit für die Ausführung der Tätigkeit benötigt.

Die Frage ist halt nur, ist das Wachschutzunternehmen dazu berechtigt diese Daten offenzulegen.
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Was hältst Du davon, Deinen Auftraggeber dazu zu befragen (schriftlich, würde ich vorschlagen)?
Wenn der Geschäftsführer der Firma, die den Wachschutz beauftragt hat, ihr den Auftrag gibt, die und die Personen dürften das Schlüsselbuch einsehen, dann ist das ok, sofern die Sache nicht andere Firmen als die des Auftraggebers und von ihm beauftragte Unternehmen betrifft.

Solange der Kunde nicht sagt, ich möchte das so haben, würde ich freundlich, aber bestimmt darauf verweisen, dass ich nix rausrücke, wenn ich nicht weiß, ob mein Kunde das auch will.
_________________
Grüße,
Abrazo
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