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Bei mir schauts so aus: Ich wollte Mitte 05 mein KFZ bei einer best. Versicherung versichern. Schaute auch danach aus, dass alles prima geklappt hat, nur erfahre ich im Oktober (vom weit entfernten Ausland aus!), dass das Fahrzeug zur Interpol-Fahndung ausgesetzt ist, weil es nicht versichert wurde, und nicht mehr bewegt werden darf. Nachfrage bei einer Filiale dieser Versicherung in Deutschland angekommen ergab, dass das bei denen so auch gespeichert sei: Nicht versichert, Beitrag muss noch bezahlt werden. Gleichzeitig meinte die Dame, bei dieser Versicherung kann ich nun kein Auto mehr versichern, obwohl ich den Beitrag nach Rückkehr sofort überwiesen habe. Nun geh ich gestern mal zu einem anderen Anbieter - was erzählen die mir: Die andere Versicherung hatnach Stilllegung für die nächsten 18 Monate ein Anrecht auf die Versicherung dieses Fahrzeugs. Nachdem ich ihr den Fall mal geschildert hab und sie mit ihren Beratern telefoniert hat, meinte sie: Ja, irgendwie gehts vielleicht doch, aber dann müsse sie den Jahresbeitrag bar kassieren (fast 800 Euro). Hatte ich nicht dabei und ist mir im Moment auch deutlich zu viel.
Was ist denn das für ein Paragraph, der einen für sage und schreibe 18 Monate an eine Versicherung bindet, auch, wenn die einen gar nicht mehr nehmen will - Was ist denn das wieder für eine Wettbewerbsfreiheit?!
Werd jetzt demnächst halt versuchen, von dieser Versicherung eine Bestätigung zu kriegen, dass die keine Lust mehr auf mich als Autofahrer haben (weil bei der Bearbeitung halt irgendwas schiefgelaufen ist, während es bei allen anderen Versicherungen, die ich da so laufen habe, ja keine Probleme gibt) und diese Bestätigung dann einer anderen Versicherung vorlegen.
Verfasst am: 18.04.06, 14:11 Titel: Re: Letzte KFZ-Versicherung mag nicht, andere dürfen nicht ;
Hermi*m hat folgendes geschrieben::
Die andere Versicherung hatnach Stilllegung für die nächsten 18 Monate ein Anrecht auf die Versicherung dieses Fahrzeugs.
Das hab ich ja noch nie gehört- was sich die Angestellten doch immer einfallen lassen, um einen "Nichtbeitragszahler" abzuwimmeln...
Zitat:
Nachdem ich ihr den Fall mal geschildert hab und sie mit ihren Beratern telefoniert hat, meinte sie: Ja, irgendwie gehts vielleicht doch, aber dann müsse sie den Jahresbeitrag bar kassieren (fast 800 Euro). Hatte ich nicht dabei und ist mir im Moment auch deutlich zu viel.
Diese Praxis ist gang und gebe. Auch eine "Abwimmelmethode" zur Sicherstellung, dass der potentielle Kunde woanders hingeht. Ein nichtzahlender Einvertragskunde- das ist wohl der Horror jedes Versicherungsbüros. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Ich würde das nicht unbedingt als "Abwimmelmethode" bezeichnen.
Immerhin ist es so, daß der Beitrag seit Mitte/05 nicht bezahlt war und durch den Auslandsaufenthalt auch vemutlich auch Zahlungserinnerungen und Mahnungen erfolglos blieben.
Der Versicherer muss zahlen falls etwas passiert ob nun der Beitrag bezahlt ist oder nicht. Allerdings kann es im Schadenfall und bei Nichtzahlung des Beitrages zu Regressforderungen an den VN kommen.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung in D. und somit ist auch jeder Versicherer verpflichtet einen Kunden der das wünscht zu versichern.
Ob nun der Beitrag per Rechnung bezahlt wird oder auf Grund der Vorgeschichte Bar beglichen werden muss ist wieder eine andere Sache.
Dies gilt wohlgemerkt, "nur" für die Haftplichtversicherung nicht für Teil- oder Vollkasko.
Ich kann allerdings jeden Versicherer verstehen, der bei dieser Lage auf Voraksse bzw. Barzahlung besteht.
Zu den 18 Monaten.
Das Fahrzeug ist ja seit Mitte 05 bei der jetzigen Versicherung versichert. Auch wenn es eine Pflichtversicherung ist, kann der Versicherer den Vertrag bei Nichteinlösung kündigen. Er (der Versicherer) hat aber dann immer noch das Recht auf einen Jahresbeitrag.
Hat der jetzige Versicherer den Vertrag gekündigt (was Normal wäre) könnte man sich ab Vertragsende bei einer anderen Versicherung versichern.
Hat er das nicht, dann gilt der übliche Versicherungszeitraum vermutlich bis zum 31.12. oder bis zur Hauptfälligkeit. Also von Mitte 05 bis Ende 06 --> ca. 18 Monate.
Das Auto wäre dann aber noch versichert.
Was ich aber nicht glaube, denn das Kennzeichen war schon zur Entwertung ausgeschrieben.
Bei einem Unterjährigen Versichererwechsel fragen die Versicherungen ab, warum dieser stattfindet.
Hierfür gibt es bei den meisten einen eigenen Punkt im Antrag.
Dort sind dann die Gründe für den Versichererwechsel anzugeben oder der Grund wird seperat abgefragt.
Ein häufiger Grund für einen Versichererwechsel während der Vertragslaufzeit ist eben das nichtbezahlen des Beitrages.
Dann ist fast immer Barzalung bei Abholung der Versicherungsgbestätigung für die Zulassung nötig und eine normale Vorgehensweise.
Mein Versicherungsvertreter hat mir berichtet, daß jeder 3. Neuvertrag nicht bezahlt wird und er mittlerweile in Regress genommen wird.
Bist Du jund, hast einen großen Gebrauchtwagen, wird sofort die gesammte Jahresprämie verlangt.
Mein Versicherungsvertreter hat mir berichtet, daß jeder 3. Neuvertrag nicht bezahlt wird und er mittlerweile in Regress genommen wird..
Von wem wird er in Regress genommen? Und vor allem, weswegen? Ist er vielleicht im Nebenberuf Märchenerzähler? Man sollte nicht alles einfach so glauben, was Versicherungsvertreter erzählen.
Grüße, Mogli (der ja schon viel über Versicherungen gehört hat, aber DAS noch nicht)
Verfasst am: 28.04.06, 19:18 Titel: Märchenerzähler, sind wir das nicht alle?
Die Versicherungsvertreter haben klare Vorgaben wen sie versichern sollen oder nicht.
Auch mein Sohn , Fahranfänger, männlich, PKW = Golf, ist ein schlechtes Risiko, das haben wir ausgiebig zu hören bekommen.
sie scheinen über tiefegehende, qualifizierende kenntnisse zu verfügen, das sie hier nun in jedem thread ein interessantes und aufschlussreiches statement hinterlassen?
oder ist ihnen nur langweilig, und versuchen, andere damit anzustecken? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
ok, ihnen ist also nur langweilig... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Immer hacken alle auf dem August rum... das find ich echt, voll-voll gemein von euch ,...
...dabei scheint da doch immer so schön viel die Sonne _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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