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Vaterschaftstest?
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viviana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich von dem Tag ausgehe, wo der Hund beim Züchter war sind es 14 Tage. Gehe ich vom angegebenen Decktag aus, sind es 10 Tage
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 16.04.06, 00:35    Titel: Antworten mit Zitat

viviana hat folgendes geschrieben::
Wenn ich von dem Tag ausgehe, wo der Hund beim Züchter war sind es 14 Tage. Gehe ich vom angegebenen Decktag aus, sind es 10 Tage


Hallo Viviana,

was meinst Du mit "sind es 10 Tage". Ist betreffender Hund für die Angaben, die auf dem Deckschein gemacht worden sind, 10 Tage zu früh geboren oder 10 Tage zu spät, gerechnet von Tag 63 der Trächtigkeit?

LG Waschbärin
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 16.04.06, 00:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Aileen,

das Problem ist, daß Du für Welpen, deren Vater noch nicht zur Zucht zugelassen ist, keine Ahnentafeln erhälst. Winken Und einige Züchter waren so clever, zu testen wie ein Rüde vererbt, bevor man sich die nicht unerheblichen Mühen mit der Zuchtzulassung macht (Ausbildung bis zur SchH1 usw.).

LG Waschbärin
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viviana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 16.04.06, 06:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ist doch ganz einfach, mein Hund ist entweder 10 Tage zu spät gedeckt worden oder kam 10 Tage zu früh auf die Welt. Ich bin 100% Sicher das die Ahnen nicht stimmen.
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 16.04.06, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

viviana hat folgendes geschrieben::
Ist doch ganz einfach, mein Hund ist entweder 10 Tage zu spät gedeckt worden oder kam 10 Tage zu früh auf die Welt. Ich bin 100% Sicher das die Ahnen nicht stimmen.


Hallo Viviana,

10 Tage zu früh geht natürlich nicht, dann sich die Lungen der Welpen noch nicht fertig ausgebildet, so daß diese überleben könnten.

Allerdings besteht auch die Möglichkeit, daß es sich auf dem Deckschein um einen Schreibfehler handelt oder aber die Schrift sehr unleserlich war und das Zuchtbuchamt das Datum deswegen falsch übernommen hat.

Mir ist sowas ähnliches schon passiert, allerdings nicht auf dem Deck-, sondern auf dem Wurfmeldeschein. Da habe ich bei dem Datum für die Rückführung der Ammenwelpen zur Mutter versehentlich den falschen Monat angegeben. Weder mir noch den beiden zuständigen Zuchtwarten ist das aufgefallen. Natürlich bekam ich umgehend vom Zuchtbuchamt Post, daß sie eine sehr gute Begründung dafür haben wollten, warum ich die Ammenwelpen bereits mit 4 Wochen anstatt mit 8 zur Mutter zurückgebracht habe. Wir (Besitzer der Ammenhündin, beide Zuchtwarte und ich als Züchter) mußten dann eidesstattliche Erklärungen abgeben, daß die Welpen bis zur 8. Lebenswoche bei der Ammenhündin geblieben sind.

Eine weitere Möglichkeit wäre, daß die Hündin mehrmals belegt wurde. Das ist keine Seltenheit. Manchmal wird dann nur der letzte Decktag eingetragen, vor allem wenn die Hündin am ersten bzw. in den ersten Tagen nicht gut gestanden hat bzw. überhaupt kein richtiger Deckakt mit Hängen etc. zustande gekommen ist. Aus Fällen, in denen nur ein einziger Deckakt versucht wurde, der Rüde nur mehrfach versucht hat aufzuspringen, aber nicht wirklich eingedrungen und kein Hängen zustande gekommen ist, sind schon volle Würfe mit 8 Welpen und mehr zustande gekommen. Sollte in diesem Fall, weil der Rüde in der Nähe zur Verfügung gestanden hat, mehrfach probiert worden sein zu Decken, z.B. am Tag 12, 14 und 16 der Läufigkeit, und sollte ein richtiger Deckakt nur an Tag 14 und 16 zustande gekommen sein und am Tag 12 war es nur "gehampel", ist es durchaus möglich, daß der Deckrüdenbesitzer nur Tag 16 in den Deckschein eingetragen hat. Wenn aber das "Gehampel" bereits zu einer Befruchtung geführt hat und die Hündin wirft am Tag 59, was durchaus möglich ist, dann wäre das lt. Deckschein 10 Tage zu früh.

Das muss sich nicht so verhalten haben, es könnte durchaus ein Betrug vorliegen (Rechnet sich denn ein möglicher Betrug überhaupt in diesem Fall für den Züchter? man betrügt ja nicht, wenn man dadurch keinen Vorteil erhält.). Aber es könnte auch eine logische Erklärung dafür geben, daß die Abstammung Deines Hundes doch korrekt ist und nur das Datum auf dem Deckschein nicht ganz korrekt war.

LG Waschbärin
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Aileen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 06:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Waschbärin!
Zitat:
das Problem ist, daß Du für Welpen, deren Vater noch nicht zur Zucht zugelassen ist, keine Ahnentafeln erhälst. Und einige Züchter waren so clever, zu testen wie ein Rüde vererbt, bevor man sich die nicht unerheblichen Mühen mit der Zuchtzulassung macht (Ausbildung bis zur SchH1 usw.).


Soweit habe ich das ja schon verstanden, aber gerade beim SV weiß doch jeder, daß der Betrug irgendwann mal auffällt wegen der DNA. Trotzdem ist jeden Monat eine Seite der Vereinszeitung voll damit.
Ich kann mir schon gut vorstellen, daß auf den Züchter dann eine ganze Klagewelle zurollt und das es ihn eventuell in den finanziellen Ruin treiben würde.

Für mich fast so blöde, als würde jemand beim Einbruch seinen Personalausweis am Tatort liegen lassen...

Ach so, wegen meiner Freundin...die Sache liegt jetzt ca. 2 Jahre zurück. Für mich aber um so unverständlicher, weil die Besitzerin der Hündn bei 2 anderen Zuchtvereinen Antrag auf eine Inzestverpaarung gestellt hatte (die wurde aber abgelehnt). Dies haben wir aber erst im Nachhinein in Erfahrung bringen können.
Also kann man davon ausgehen, daß der Bruder der Hündin der Vater der Welpen ist, denn einen anderen Rüden hatte sie selber zu dem Zeitpunkt nicht.
Die Welpenkäufer haben viel Geld für einen Welpen bezahlt und haben nun falsche Ahnen in den Papieren stehen.

LG
Aileen
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Aileen hat folgendes geschrieben::

Soweit habe ich das ja schon verstanden, aber gerade beim SV weiß doch jeder, daß der Betrug irgendwann mal auffällt wegen der DNA. Trotzdem ist jeden Monat eine Seite der Vereinszeitung voll damit.


In der Verbandszeitung werden die Hunde mit Nachkommeneintragungssperre doch gar nicht mehr veröffentlicht...

Zudem handelt es sich in einigen Fällen immer noch um Altlasten. DNA ist erst seit ca. 10 Jahren Pflicht, und manchmal stellt sich jetzt erst heraus, daß die Abstammung eines Hundes 2 Generationen vorher nicht gestimmt hat. Wird halt so nach und nach alles aufgearbeitet.

Hinzu kommen die Fälle, in denen Hunde erst mal fälschlicherweise mit Nachkommeneintragungssperre belegt wurden. Ich kenne Fällen, wo sich die Klärung (= die Abstammung war doch korrekt) 2 Jahre und länger hingezogen hat.

Heute wird sich jeder Züchter hüten, zu muscheln.


Aileen hat folgendes geschrieben::

Also kann man davon ausgehen, daß der Bruder der Hündin der Vater der Welpen ist, denn einen anderen Rüden hatte sie selber zu dem Zeitpunkt nicht.
Die Welpenkäufer haben viel Geld für einen Welpen bezahlt und haben nun falsche Ahnen in den Papieren stehen.


Stehen denn die falschen Ahnen auch im Kaufvertrag? Wenn ja, dann ist die falsche Abstammung des Hundes ein Mangel.

LG Waschbärin
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Aileen
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Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 07:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Waschbärin!
Zitat:
In der Verbandszeitung werden die Hunde mit Nachkommeneintragungssperre doch gar nicht mehr veröffentlicht...

Bin schon lange nicht mehr in diesem Verein und das ist auch gut so Smilie
Schaue ab und an mal bei Bekannten in die Zeitung rein.

Zitat:
Ich kenne Fällen, wo sich die Klärung (= die Abstammung war doch korrekt) 2 Jahre und länger hingezogen hat.

Kenne ich auch, aber die Dummen waren erst mal die Züchter, da es veröffentlicht wurde und viele Regressansprüche an diese gestellt wurden.


Zitat:
Heute wird sich jeder Züchter hüten, zu muscheln.


Es gibt noch genug, die es machen. Vielleicht nicht gerade im SV aber in anderen Vereinen.


Zitat:
Stehen denn die falschen Ahnen auch im Kaufvertrag? Wenn ja, dann ist die falsche Abstammung des Hundes ein Mangel.


Nein. Die standen damals auf der Homepage der Züchterin als Eltern des Wurfes.Wurde auch ausgedruckt und damit belegt. Hat das Gericht nicht interessiert.
Davon mal abgesehen, waren es auch keine Anwälte mit Plan über Tierrecht. Daher wurde die Klage schon falsch begründet.

LG
Aileen
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Aileen,

Aileen hat folgendes geschrieben::
Schaue ab und an mal bei Bekannten in die Zeitung rein.


Ist dann aber schon 'ne Weile her das letzte mal... Winken


Aileen hat folgendes geschrieben::

Es gibt noch genug, die es machen. Vielleicht nicht gerade im SV aber in anderen Vereinen.


Jetzt hatten wir uns aber gerade speziell über den SV unterhalten. Da wird es keiner mehr tun. Der müßte ja mehr als doof sein.

Aileen hat folgendes geschrieben::
Waschbärin hat folgendes geschrieben::
Stehen denn die falschen Ahnen auch im Kaufvertrag? Wenn ja, dann ist die falsche Abstammung des Hundes ein Mangel.


Nein. Die standen damals auf der Homepage der Züchterin als Eltern des Wurfes.Wurde auch ausgedruckt und damit belegt. Hat das Gericht nicht interessiert.
Davon mal abgesehen, waren es auch keine Anwälte mit Plan über Tierrecht. Daher wurde die Klage schon falsch begründet.


Dann ist da aber bei der Klage einiges schief gelaufen. Nach dem neuen Kaufrecht hafte ich als Züchter auch für Angaben, die ich z.B. in einer Verkaufsanzeige gemacht habe, ohne daß die im Kaufvertrag stehen. Ich denke nicht, daß Angaben, die im Internet gemacht werden, davon ausgenommen sind.

Ich würde sowohl als Käufer als auch als Verkäufer immer darauf achten, daß so viele Angaben wie möglich zu dem Hund im Kaufvertrag stehen. Also auch die Abstammung des Hundes.

LG Waschbärin
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