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hat die Bank gegenüber einem Pflichtteillerben eine Auskunftspflicht, wenn es sich um die verstorbene Oma des Fragenden handelt
Hätte der Pflichtteilerber das Recht von einem Bankangestellten zu erfahren, wie der Kontostand der Verstorbenen am Tag des Todes war
Danke
Ich meine nein. Der Pflichtteilerbe muss sich an den/die Haupterben im Rahmen der Auskunft wenden. Die Banken erteilen m.W. Auskünfte nur nach Vorlage des Erbscheines, den der Pflichtteilerbe ja nicht erhält. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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