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Auto--was gilt?

 
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Morlock
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 283

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 14:54    Titel: Auto--was gilt? Antworten mit Zitat

Welches Baujahr ist anzugeben bei Versicherung-Verkauf/Kauf usw.???
Daten im Brief: Herstelldatum 02.1993
Daten KFZ-Schein: Datum der Erstzulassung 15.02.1995
Danke
mfg
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

baujahr = herstellungsdatum (bzw. -jahr)
erstzulassung = erstzulassung

um jedem ärger aus dem weg zu gehen, gibt man im kauvertrag alle beiden daten an.

ich geh mal davon aus, das es um einen normalen autoverkauf/-kauf geht. ich komm beim besten willen nicht darauf, was ein versicherungs-verkauf/-kauf sein soll..?
_________________
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vito-corleone
Gast





BeitragVerfasst am: 19.04.06, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

grundsätzlich sollte man unterscheiden wer wonach fragt.

in einem versicherungsantrag wird nach der erstzulassung gefragt. das wäre der 15.02.95.

auch in einem standard kfz kaufvertrag wird nach der EZ gefragt.

http://www.kfz-auskunft.de/formulare/kfz-kaufvertrag.pdf


sollte jedoch irgendwo explizit nach dem baujahr gefragt werden, sollte man dieses korrekt angeben.

bei der recherche gefunden, falls es jemanden interessiert.


Zitat:
So mancher Neuwagen entpuppt sich als Ladenhüter. Doch wie lange gilt ein Neuwagen als neu? Schließlich altert ein Auto auch im Stand.

Der (Wortsperre: Firmename) schreibt dazu in seiner Mitgliederzeitschrift (Wortsperre: Firmename)-Motorwelt:

"Grundsätzlich sagen die Richter, dass ein Auto oder Motorrad, das länger als zwölf Monate auf einem Lagerplatz stand - egal ob beim Hersteller oder Händler - nicht mehr als Neufahrzeug gilt."

Ein Auto gilt außerdem auch dann nicht mehr als Neuwagen, wenn dessen Produktion eingestellt wurde und bereits ein Nachfolgemodell erschienen ist.

In beiden Fällen können Preisabschläge gefordert werden.
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SV Hoppe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 538

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Steht im Brief das Herstellungsdatum oder das Datum der Ausstellung der ABE für Fahrzeuge dieses Typs?

Grüße

Andreas
_________________
Dies ist nur meine Meinung. Smilie

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