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Welches Baujahr ist anzugeben bei Versicherung-Verkauf/Kauf usw.???
Daten im Brief: Herstelldatum 02.1993
Daten KFZ-Schein: Datum der Erstzulassung 15.02.1995
Danke
mfg
um jedem ärger aus dem weg zu gehen, gibt man im kauvertrag alle beiden daten an.
ich geh mal davon aus, das es um einen normalen autoverkauf/-kauf geht. ich komm beim besten willen nicht darauf, was ein versicherungs-verkauf/-kauf sein soll..? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
sollte jedoch irgendwo explizit nach dem baujahr gefragt werden, sollte man dieses korrekt angeben.
bei der recherche gefunden, falls es jemanden interessiert.
Zitat:
So mancher Neuwagen entpuppt sich als Ladenhüter. Doch wie lange gilt ein Neuwagen als neu? Schließlich altert ein Auto auch im Stand.
Der (Wortsperre: Firmename) schreibt dazu in seiner Mitgliederzeitschrift (Wortsperre: Firmename)-Motorwelt:
"Grundsätzlich sagen die Richter, dass ein Auto oder Motorrad, das länger als zwölf Monate auf einem Lagerplatz stand - egal ob beim Hersteller oder Händler - nicht mehr als Neufahrzeug gilt."
Ein Auto gilt außerdem auch dann nicht mehr als Neuwagen, wenn dessen Produktion eingestellt wurde und bereits ein Nachfolgemodell erschienen ist.
In beiden Fällen können Preisabschläge gefordert werden.
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