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Verfasst am: 07.04.06, 10:51 Titel: Kaufvertrag - Ausschluß der Weitergabe eines Hundes
Hallo!
Inwieweit kann ein Züchter Einfluß darauf nehmen, daß ein von ihm gezüchteter Hund nicht einfach an Dritte weitergegeben wird?
Wäre eine Formulierung im Kaufvertrag in unten stehender Form sinnvoll?
"Der Hund darf ohne Zustimmung des Verkäufers nicht an Dritte weiterverkauft, weitergegeben oder verschenkt werden. Der Verkäufer hat hier das Vorkaufsrecht zum Kaufpreis, abzüglich einer Wertminderung, abhängig von Alter, Pflegezustand, Gesundheitszustand, Ausbildungsstand (Erziehung), Kosten für erbrachte Lieferungen und Leistungen, Kosten für evt. tierärztliche Versorgung nach Aufwand und Kosten für Unterbringung und Weitervermittlung (Anzeigengebühren), unabhängig vom zu erzielenden Verkaufspreis aufgrund anderweitiger Angebote.
Eine Weitergabe an Zoogeschäfte, Hundehändler, Versuchsanstalten oder andere Personen ist nicht zulässig.
Bei Zuwiderhandlungen seitens des Käufers wird eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 2.500,00 (i.W.: zweitausendfünfhundert) fällig, die an den Tierschutzverein in xxx zu zahlen ist."
Sollte man die Wertminderung genauer definieren? Nach dem Motto: Pro Lebensjahr des Hundes 10 % Abzug, bei Filzknoten im Langhaarfell 10 % Abzug, bei Ungeziefer weitere 5 %???
Müssen erbrachte Lieferungen und Leistungen seitens des Verkäufers detailliert festgehalten werden? Zum Beispiel unentgeltliches Zurechtmachen des Hundes.
Wäre es sinnvoller, einen festen Betrag zu vereinbaren, z. B. die Rückzahlung von 50 % des Kaufpreises?
Alo ich finde es sehr vernatowrtungvoll und absolut klasse wenn ein Züchter sowas in den Vertrag schreibt. Das verhindert so manchen Tierheimaufenthalt
Wat bin ich froh, dass ich einen kostenlosen Straßenköter habe!
Ne, Leute, kein Deuvel könnte mich dazu kriegen, einen Hund oder eine Katze nicht nur zu kaufen, sondern auch noch auf Eigentümeransprüche zu verzichten! _________________ Grüße,
Abrazo
Verfasst am: 09.04.06, 12:29 Titel: Re: Kaufvertrag - Ausschluß der Weitergabe eines Hundes
Hallo Bri,
von einem Rechtsanwalt ausgearbeitet ist dieser Passus: " Beabsichtigt der Käufer, den Hund an eine andere Person abzugeben, hat er zuvor den Verkäufer darüber zu informieren. Für den Fall der Abgabe räumt der Käufer dem Verkäufer das Vorkaufsrecht zum oben genannten Kaufpreis ein. Verletzt der Käufer diese Verpflichtung, wird in diesem fall eine Vertragsstrafe in Höhe von 2500 Euro fällig."
Der ganze Sermon mit dem Gesundheitszustand etc. ist meiner Ansicht nach überflüssig. Auch die Sache bezüglich des Alters/Preises etc. Es ist ja nicht zwingend so, daß ein Hund mit zunehmendem Alter wertloser wird. Oft ist das Gegenteil der Fall, d.h. z.B. ein prämierter Zuchtrüde oder eine für die Zucht geeignete Hündin kosten i.d.R. ein Vielfaches des Welpenpreises.
Es geht doch hierbei letztendlich nur um den Schutz des Hundes, daß der Züchter diesen nicht aus den Augen verliert und er eingreifen kann, falls der von ihm gezüchtete Hund in schlechte Haltung zu kommen droht. Daß dabei ggf. auch finanzielle Abstriche gemacht werden müssen, ist ein Züchter gewohnt, denn in den seltensten Fällen werden die Ausgaben, die durch die Zuchttätigkeit entstehen, durch den Verkauf der Welpen gedeckt. Wenn's denn mal so sein sollte, daß ein Züchter für einen 10-jährigen Hund den vollen Welpenpreis zurück zahlt, dann soll's halt so sein. Bisschen Schwund ist immer. Vielleicht erhält er dafür irgendwann mal einen top aufgezogenen Hund im besten Alter zum Welpenpreis zurück.
@Abrazo: Es reicht völlig aus, daß die Tierheime durch kostenlose Straßenköter überbevölkert werden. Da müssen nicht auch noch bewußt gezüchtete Hunde drin landen, wenn man es als Züchter verhindern kann.
Nicht bei uns.
Da sind die Tierheime durch gezüchtete Kampfhunde übervölkert und Straßenköter finden oft eher einen Liebhaber als Rassehunde. _________________ Grüße,
Abrazo
Nicht bei uns.
Da sind die Tierheime durch gezüchtete Kampfhunde übervölkert und Straßenköter finden oft eher einen Liebhaber als Rassehunde.
Liebe Abrazo,
"gezüchtete Kampfhunde" sind i.d.R. keine Rassehunde, sondern oftmals ein Rassegemisch namens Pit Bull. Sie stammen i.d.R. nicht aus Zuchten, die man in Verbindung bringen kann mit dem Wort "verantwortungsvoll". Zumindest nicht hier bei uns in der Gegend...
Um verantwortungsvolle Rassehundezucht geht es Bri aber doch wohl. Nicht um die Zucht von Hunden, die züchterisch einzig nach ihrer Fähigkeit selektiert werden, wie gut sie andere Hunde umbringen können. Und selbst wenn es Rassehunde gibt, die im Tierheim sitzen: Ich denke, genau das (bzw. schlimmeres) will Bri verhindern.
Ob ein Hund eine Rasse hat oder nicht, interessiert mich im Grunde nicht die Spur (mal abgesehen von zu diesem Zwecke gezüchteten Gebrauchshunden, die aber nach Nachfrage gezüchtet werden). Von daher mache ich auch keinen Unterschied, ob einer Welpen vom Straßenköter abzugeben hat oder Welpen mit Stammbaum. Und wenn es zu viele Hunde gibt, mache ich auch keinen Unterschied, ob eine Hündin vom nächstbesten Rüden im Park gedeckt oder zum zugelassenen Deckrüden gekarrt wurde. Dann soll der eine es genau so bleiben lassen wie der andere. Sonderrechte gibts da in meinen Augen nicht. Hund ist Hund, und Hund sieht das genau so.
Ggf. ein Vorkaufsrecht zur Absicherung gegen Abgabe in schlechte Hände oder Abschiebung ins Tierheim ist ok, aber andere Vertragsbestimmungen, die ich auch hier hier und da gelesen habe, grenzen für mich schon an Sittenwidrigkeit.
Kann ich nur sagen, dann sollen die Züchter eben zusehen, wie sie ihre Welpen los werden. Es sind nicht die schlechtesten Hundehalter, die unter solchen Umständen sagen, behalt deine Viecher, ich hol mir was besseres aus'm Tierheim oder frag meinen Tierarzt, wer gerade die Früchte eines Verkehrsunfalls abzugeben hat. _________________ Grüße,
Abrazo
Abrazo, ich denke, Bri interessieren Deine allgemeinen Ansichten über die Rassehundezucht nicht. Hol Du Dir weiter Deine Hunde aus dem Tierheim (sofern Du dort überhaupt einen bekommst, dessen Eigentümer Du wirst, denn gerade diese Institutionen behalten sich nicht selten das Eigentumsrecht an den Tieren vor), und laß sich die Züchter weiterhin Gedanken darüber machen, wie sie verhindern können, daß die von ihnen gezüchteten Hunde später in schlechte Hände oder ins Tierheim geraten.
Danke, Waschbärin, für diese Antworten. Das hat mir schon weitergeholfen.
Ja, im Grunde genommen geht es nur um den Schutz "meiner" Hunde. Man kann den Käufern ja nur leider immer vor den Kopf schauen und hofft immer, Welpenkäufer zu bekommen, die das ganze Engagement zu schätzen wissen.
Und Sie haben Recht, Waschbärin, die persönliche Meinung von Abrazo interessiert mich im Eigentlichen weniger, zumal ich in diesem renommierten Forum eigentlich davon ausging, zumindest von FDR-Mitgliedern qualifizierte Antworten zu bekommen.
Es ist mir bekannt, dass manche Hundehalter ihre und vor allem die Rechte ihrer Hunde höher ansetzen als die Rechte anderer Leute.
Eine Ansicht, die von unseren Rechtsnormen nicht gedeckt wird. _________________ Grüße,
Abrazo
Es ist mir bekannt, dass manche Hundehalter ihre und vor allem die Rechte ihrer Hunde höher ansetzen als die Rechte anderer Leute.
Eine Ansicht, die von unseren Rechtsnormen nicht gedeckt wird.
Weswegen Du z.B. Deinen Hund wildern läßt??? Sorry, das hat jetzt nichts mehr mit dem Thema "Recht" zu tun, sondern ist eine kleine Gemeinheit von mir...
Abrazo, Du hast Deine eigene subjektive Meinung zum Thema Hund und allem, was dazu gehört. Die deckt sich nun mal nicht, zum Glück für alle Beteiligten (auch Dich), mit der vieler anderer Leute, die auch Hunde halten. Laß doch einfach jeden nach seiner Nase glücklich werden! Hol Du Dir einen Straßenköter, von dem Du glaubst, er sei das beste, was Dir passieren kann. Laß anderen ihre Rassehunde, von denen sie glaube, es sei das Beste, was ihnen passieren kann. Und wenn Du mal Welpen abzugeben hast, dann gib sie irgendwem und kümmere Dich anschließend nicht mehr drum, mir soll's recht sein. Für sowas gibt es ja schließlich Tierheime. Aber laß anderen doch die Möglichkeit, eingreifen zu können, wenn "ihren" Hunden droht in schlechte Haltung zu kommen. Letztendlich gibt es in Deutschland eine Vertragsfreiheit und niemand wird gezwungen, bei einem bestimmten Züchter einen Welpen kaufen zu müssen, so wie auch jeder Züchter nicht an jeden Interessenten verkaufen muß.
Ich lasse jedem den Köter, den er will.
Ich habe auch gesagt, dass ich ein Vorkaufsrecht durchaus für legitim halte.
Aber etliche andere Bedingungen, die sich Hundezüchter (z.B.) so ausdenken, halte ich nicht mehr für legitim, in meinen Augen stehen sie an der Grenze zur Sittenwidrigkeit, nämlich dann, wenn sie einen Kauf vortäuschen, der tatsächlich nur eine Art Pacht ist.
Im Übrigen mache ich Dich darauf aufmerksam, dass mein Hund die Karnickelwilderei mit ausdrücklichem ihm persönlich ausgesprochenem Plazet eines altgedienten Mitgliedes des Rates der Stadt Köln betreibt, ein Plazet, das allgemein für Hunde und Katzen im Stadtgebiet gilt, alldieweil die Stadt die natürliche Dezimierung des Karnickelbestandes als lobenswerte Tat ansieht.
_________________ Grüße,
Abrazo
Ich lasse jedem den Köter, den er will.
Ich habe auch gesagt, dass ich ein Vorkaufsrecht durchaus für legitim halte.
Aber etliche andere Bedingungen, die sich Hundezüchter (z.B.) so ausdenken, halte ich nicht mehr für legitim, in meinen Augen stehen sie an der Grenze zur Sittenwidrigkeit, nämlich dann, wenn sie einen Kauf vortäuschen, der tatsächlich nur eine Art Pacht ist.
In diesem Fall ging es aber einzig und allein um das sog. "Vorkaufsrecht" bzw. wie man dieses, im Interesse des Hundes, im Vertrag regelt.
Abrazo hat folgendes geschrieben::
Im Übrigen mache ich Dich darauf aufmerksam, dass mein Hund die Karnickelwilderei mit ausdrücklichem ihm persönlich ausgesprochenem Plazet eines altgedienten Mitgliedes des Rates der Stadt Köln betreibt, ein Plazet, das allgemein für Hunde und Katzen im Stadtgebiet gilt, alldieweil die Stadt die natürliche Dezimierung des Karnickelbestandes als lobenswerte Tat ansieht.
Was eine sehr persönliche Auslegung des geltenden Rechts ist. Fast überall ist ein Hund, der "zum Hetzen von anderen Tieren neigt", lt. Gefahrhundverordnung ein "gefährlicher" Hund. Und Wildern (nichts anderes ist es, wenn ein Hund Karnikel jagt) ist nichts anderes als "Hetzen von anderen Tieren".
Wollte Dir nur aufzeigen, wie man, durch die rosarote Brille gesehen, das Recht gerne mal so verbiegt, daß es einem persönlich in den Kram paßt. Kann ja jeder machen, hab ich nix gegen... Nur sollte man dann mit dem Steinwerfen vorsichtig sein, wenn man selbst im Glaskasten sitzt.
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