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Mietwagen nach Panne

 
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Sportsfreund
Gast





BeitragVerfasst am: 14.11.04, 13:24    Titel: Mietwagen nach Panne Antworten mit Zitat

Hallo,

eine allgemeine Frage: Person P hat bei Versicherung V (z.B. www.deutscheinternetversicherung.de) eine Kraftfahrtversicherung abgeschlossen (Haftpflicht und Autoschutzbrief). Nun hat P eine Auto-Panne und teilt V diesen Umstand mit. V schickt deshalb einen Abschleppdienst A. A untersucht das Auto, kann das Auto aber nicht kurzfristig reparieren, da dies nur in einer Werkstatt möglich ist. A schleppt deshalb (auf Wunsch von P) das Auto zur nächsten Werkstatt ab. Die Abschlepp-Kosten werden von V auch übernommen, da P ja einen Autoschutzbrief hat. Nun die Frage: Hat P ein Recht auf einen Mietwagen, bis das Auto in der Werkstatt repariert ist?
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.11.04, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

steht in deinen Bedingungen!
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Sportsfreund
Gast





BeitragVerfasst am: 14.11.04, 13:44    Titel: Mietwagen nach Panne Antworten mit Zitat

Hallo Gast,

Person P wird aus den Bedingungen leider nicht ganz schlau, weshalb dieser Fall in dieses Forum transferiert wurde. Nach Nummer 2.3 der Bedingungen steht ein Mietwagen zu, wenn folgende Leistungen nicht erbracht wurden: "Kann das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall weder am Schadentag noch am darauffolgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden ... erstattet der Versicherer für den Versicherungsnehmer die Kosten für die Fahrt ... vom Schadenort zum Ziel. ... "

P hat sich beim Abschleppen des Autos vom Pannenort bis zur Werkstatt mitnehmen lassen (also vom Pannenort bis zur Werkstatt). Ist deshalb die obige Bedingung erfüllt und erhält P deshalb kein Mietwagen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.11.04, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ist der Verbringungsort des Fahrzeugs (Ort der Werkstatt) denn identisch mit dem eigentlich Fahrziel? Dann nein, sonst ja.
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goldaktie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 15.11.04, 20:53    Titel: Mietwagen und Schutzbrief Antworten mit Zitat

Hier heißt es genau in die Vertragsbedingungen schauen. Wenn man nicht schlau draus wird hilft meist ein Anruf in der Schadensabteilung der Versicherung weiter.

Einige Schutzbriefversicherungen sehen Kosten eines Mietwagens (meist limitiert, laß Dir keine "Unfallersatztarife" andrehen) für einen begrenzten Zeitraum (oft 7 Tage) vor, wenn das Schadensereignis mehr als 50 km vom Wohnort des VN entfernt war.

Wenn Du so oder so auf die Mobilität angewiesen bist, dann erkundige Dich als Selbstzahler nach einem möglichst günstigen Tarif. Solltest Du auch machen wenn die Versicherung zahlt - diese Ausgaben werden im Ende aus den Prämien bezahlt. Sorgloser Umgang mit dem Geld durch viele = höhere Prämien für alle.
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