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Zuschläge in der Gastronomie

 
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schuschl
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 03:57    Titel: Zuschläge in der Gastronomie Antworten mit Zitat

Hallo!!

Ich arbeite in einer Gaststätte auf 400€-Basis. Unseren Chef interessiert es leider nur wenig, dass wir teilweise nachts bis 4h und länger dort sein müssen und er vergütet es in keiner Weise! Auch, wenn wir dann teilweise am darauffolgenden Tag schon wieder um 9h anfangen müssen; also mit ca. 3 Stunden Schlaf auskommen sollen... Nun frage ich mich, ob es nicht eigentlich gesetzlich vorgeschrieben ist, dass man ab 23h wenigstens einen Nachtzuschlag bekommt! Und dann würde ich auch gern wissen, was der Gesetzgeber dazu sagt, dass wir auch an gesetzlichen Feiertagen (wie heute Karfreitag) ohne jeglichen Feiertagszuschlag arbeiten müssen. Unser Chef ist sehr geizig und zahlt sowieso schon nicht sehr viel!
Über Antworten würde ich mich sehr freuen und vielleicht kennt ja jemand einen Link, der das ganze nochmal offiziell aussehen lässt, damit ich ihm auch was vorlegen kann!
Vielen Dank!!!
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Juraanfänger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Schau dir am besten die Regelungen in ArbZG nach. http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/

Es hängt viel von dem Arbeistvertrag ab.
Da du aber einen 400,- € Job hast, müsste die Arbeitszeit auch gereglet worden sein.
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kdM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 07:54    Titel: Antworten mit Zitat

Juraanfänger hat folgendes geschrieben::
Schau dir am besten die Regelungen in ArbZG nach. http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/

Es hängt viel von dem Arbeistvertrag ab.
Da du aber einen 400,- € Job hast, müsste die Arbeitszeit auch gereglet worden sein.


Da in der Gastronomie in vielen Bundesländern allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten, sollte man auch dort nachsehen.

Mitgliedern hilft die Gewerkschaft, die diese Tarifverträge kennt: www.ngg.net
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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