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Entfernungspauschale zum Ausbildungsort/Einspruch

 
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woiza
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 10:13    Titel: Entfernungspauschale zum Ausbildungsort/Einspruch Antworten mit Zitat

Hallo,

mir ist ein kleines Malheur passiert.

Bei meinem Steuerbescheid habe ich für meine Fahrten zwischen und Ausbildungsort folgendes angesetzt:

Von X nach Y(Bahnhof):
Tage * GEFAHRENE Kilometer * 0,30 EUR

Von Y (Bahnhof) nach Z (Ausbildungsort):
Die tatsächlichen Kosten (Schülermonatskarte, S-Bahn-Ticket)

Das Finanzamt hat dann aber für die Strecke von meiner Wohnung nach Y (Bahnhof) nur die Entfernungspauschale angesetzt, also nur die Hälfte.

Zu meiner Frage:
Wenn das wie bei der Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen Wohnung gehandelt wird, hätte ich doch soviel weiß ein Wahlrecht zwischen den tatsächlichen (also die Version vom Finanzamt) oder der Entfernungspauschale (also die komplette Entferung * 0,30 EUR).

Die zweite Version wäre wesentlich günstiger für mich. Aber ich weiß nicht, ob ich jetzt noch Einspruch gegen meinen Bescheid einlegen kann, da ich ja von vornherein die tatsächlichen Kosten angegeben habe.

Kann ich gegen meine eigene Dummheit noch Einspruch einlegen? Geschockt

Vielen Dank im voraus für eure Hilfe!!!


P.S. Die Ausbildungskosten wurden als Sonderausgaben anerkannt und nicht als Werbungskosten
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Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wir wissen auch nicht, ob gegen diesen Bescheid noch Einspruch eingelegt werden kann - wir kennen ja den Bescheid nicht...

Außerdem: Es steht in der Rechtsbehelfsbelehrung zum Bescheid, ob und wie lange Einspruch eingelegt werden kann, siehe dort.

Viel Erfolg!

MfG

Ronald
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Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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