Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.04.06, 10:13 Titel: Entfernungspauschale zum Ausbildungsort/Einspruch
Hallo,
mir ist ein kleines Malheur passiert.
Bei meinem Steuerbescheid habe ich für meine Fahrten zwischen und Ausbildungsort folgendes angesetzt:
Von X nach Y(Bahnhof):
Tage * GEFAHRENE Kilometer * 0,30 EUR
Von Y (Bahnhof) nach Z (Ausbildungsort):
Die tatsächlichen Kosten (Schülermonatskarte, S-Bahn-Ticket)
Das Finanzamt hat dann aber für die Strecke von meiner Wohnung nach Y (Bahnhof) nur die Entfernungspauschale angesetzt, also nur die Hälfte.
Zu meiner Frage:
Wenn das wie bei der Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen Wohnung gehandelt wird, hätte ich doch soviel weiß ein Wahlrecht zwischen den tatsächlichen (also die Version vom Finanzamt) oder der Entfernungspauschale (also die komplette Entferung * 0,30 EUR).
Die zweite Version wäre wesentlich günstiger für mich. Aber ich weiß nicht, ob ich jetzt noch Einspruch gegen meinen Bescheid einlegen kann, da ich ja von vornherein die tatsächlichen Kosten angegeben habe.
Kann ich gegen meine eigene Dummheit noch Einspruch einlegen?
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe!!!
P.S. Die Ausbildungskosten wurden als Sonderausgaben anerkannt und nicht als Werbungskosten
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.