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Gewährleistung bei hoher Entfernung zum Erfüllungsort?

 
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Kapitalist
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 16.04.06, 10:23    Titel: Gewährleistung bei hoher Entfernung zum Erfüllungsort? Antworten mit Zitat

Im BGB steht, dass der Händler die Kosten zur Beseitigung des Mangels tragen muß0, auch die Transportkosten.

Wie ist z.B. die Lage, wenn man in Kiel ein Fahrrad oder irgendein anderes sperriges Gut kauft, und dann nach Bad Tölz zieht?


Danke
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Neon
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 213

BeitragVerfasst am: 16.04.06, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

Dann muss der Verkäufer trotzdem die Transportkosten übernehmen.
Er kann aber die Einrede erheben, dass die entstehenden Kosten unverhältnismäßig sind und kann die Nacherfüllung dann verweigern (§ 439 III BGB).
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 01:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei klarzustellen ist, daß unter den von Neon angegebenen Bedingungen dem Käufer selbstverständlich die übrigen nach § 437 BGB bestehenden Rechte bei Mängel verbleiben würden...

Beste Grüße

Metzing
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Lara II
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 327

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

"Aufwendungen: Sie müssen zum Zweck der Nacherfüllung angefallen sein und betreffen solche des Verkäufers wie des Käufers." (Palandt/Putzo, § 439 BGB, Rdnr. 10)"

Neon hat folgendes geschrieben::
Er kann aber die Einrede erheben, dass die entstehenden Kosten unverhältnismäßig sind und kann die Nacherfüllung dann verweigern (§ 439 III BGB).

Soweit mir bekannt ist, werden Aufwendungen bis zu 100 % des Warenwertes als zumutbar angesehen.
_________________
Gruß
Lara

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