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Ich hätte eine Frage zur Doppelten Haushaltsführung;
Mustermann besitzt eine Wohnung in A arbeitet aber im 180 km Entfernten B wo er ein Zimmer hat und 2 mal die Woche nach Hause (A) fährt. Das schon seit 2002. Kann er für das Jahr 2005 trotzdem DH geltend machen. Auch mit Heimfahrt, Verpflegung (maximal 60 Tage?!) und Miete??
Ich habe mir zwar Literatur zu dem Thema besorgt, werde aber immer wieder verwirrt, und glaube das man es nur in dem Jahr absetzen kann in dem man in die Wohunung in A gezogen ist.
Ich hoffe man kann mir armen Verwirrten helfen. Ich danke schonmal.
Die dopp. HHF kann angesetzt werden, jedoch nicht mehr die mehrmaligen Heimfahrten in der Woche. Ein Ansatz der Fahrten ist nur möglich, wenn dafür auf die dopp. HHF verzichtet wird. Kann evtl. günstiger sein.
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