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Rumak18
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 51
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 17:15    Titel: Steuererklärung abgeben Antworten mit Zitat

Hallo. Ich möchte das Elster Formular für meine Steuererklärung nutzen und zwar für das Jahr 2003 und hierzu wollte ich meinen PC angeben, den ich zu midnestens 50 % beruflich benutzt habe (Ausbildung). Leider weiss ich nicht wirklich ,was ich dort am Startfenster auswählen soll,welches folgendermaßen aussieht :
http://XXXXXXXXXX
Wäre nett, wenn mir Jemand helfen könnte.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Unter der Voraussetzung, daß Sie z.B. Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit hatten: Einkommensteuer.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rumak,

und ich hoffe für dich, dass 2003 noch nicht verjährt ist Weinen

Wenn man nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte hatte, ist das Jahr 2003 nämlich schon am 31.12.2005 verjährt:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__46.html

Gruß

der Petz
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Rumak18
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 51
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 01:47    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Im Jahr 2003 hatte ich eigentlich gar keine Lohnsteuereinkünft, denn schliesslich war ich ja in einer Ausbildung. Aber ich verstehe folgendes nicht "Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit "
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Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 06:46    Titel: Antworten mit Zitat

Entschuldigung - wir sind hier eigentlich kein Ersatz für Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein!

Waren Sie im fraglichen Jahr selbständig? Wenn ja, dann hatten Sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Wenn nein, dann könnten es Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gewesen sein.

MfG

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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Rumak18
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 51
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hhhmmmmmmmm...............dachte das das ein Forum ist und dachte dass Mitglieder eines Forums freiwillig in einem Forum sind und freiwillig helfen. Habe wohl das Ziel eines Forums nicht verstanden. Aber maja- trotzdem danke für die für Laien auf diesem Gebiet, kryptische Antwort. Denke ich werde trotzdem damit was anfangen können. Danke dann nochmals.
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