Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Pfändung von Est.-Erstattung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Pfändung von Est.-Erstattung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
reluctanz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Herten

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 11:32    Titel: Pfändung von Est.-Erstattung Antworten mit Zitat

Kann man gegen eine anderweitige Verwendung (Pfändung) vom Guthaben durch Einkommensteuer-Rückzahlung einen Einspruch einlegen oder eine einstweilige Verfügung durch das Amtsgericht beantragen zur sofortigen Auszahlung der Steuererstattung? Ich lebe zurzeit von Arbeitslosengeld II und bin daher nicht Pfändbar, oder?!

Mit freundlichen Grüßen, Reluctanz
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Unpfändbar ist das Arbeitslosengeld II, aber nicht andere Einkünfte des Empfängers. Der Bezug einer Sozialleistung alleine ist noch kein Grund dafür, daß eine Steuererstattung unpfändbar wäre. Der Lebensunterhalt ist ja bereits durch das AlG II sichergestellt.

Übrigens ist das doch auch besser für dich, so werden die Schulden weniger. Wenn die Steuererstattung ausgezahlt würde, hättest du auch nichts davon, denn dann würde das AlG II gekürzt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es denn nicht so, daß auch die nicht ausgezahlte Steuererstattung wie Einkommen gerechnet wird?

Ansonsten: "Das Sozialrecht - unendliche Weiten..." Mit den Augen rollen

MfG

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.