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Verfasst am: 15.04.06, 11:32 Titel: Pfändung von Est.-Erstattung
Kann man gegen eine anderweitige Verwendung (Pfändung) vom Guthaben durch Einkommensteuer-Rückzahlung einen Einspruch einlegen oder eine einstweilige Verfügung durch das Amtsgericht beantragen zur sofortigen Auszahlung der Steuererstattung? Ich lebe zurzeit von Arbeitslosengeld II und bin daher nicht Pfändbar, oder?!
Unpfändbar ist das Arbeitslosengeld II, aber nicht andere Einkünfte des Empfängers. Der Bezug einer Sozialleistung alleine ist noch kein Grund dafür, daß eine Steuererstattung unpfändbar wäre. Der Lebensunterhalt ist ja bereits durch das AlG II sichergestellt.
Übrigens ist das doch auch besser für dich, so werden die Schulden weniger. Wenn die Steuererstattung ausgezahlt würde, hättest du auch nichts davon, denn dann würde das AlG II gekürzt.
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