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Polizei und der Computer
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Hoppla25
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Anmeldungsdatum: 05.12.2005
Beiträge: 37
Wohnort: Hemer

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 15:19    Titel: Polizei und der Computer Antworten mit Zitat

Herr X wurde vor 2Jahren zu 700€ Geldstrafe wegen Betrugs verurteilt. Diese hat Herr X auch sofort beglichen.
Zum Fall: X hat Waren verkauft, und ein Freund von X hat diese nicht zur Post gebracht sonder nochmal selber verkauft. Freund von X hat Bewehrung bekommen weil er auch noch nebenbei Post unterschlagen hat als Postangestellter. Richter sagte zu X er hätte sich denoch um den einwandfreien Ablauf kümmern müssen. Daher nur diese geringe Geldstrafe.

X suchte jetzt eine Wohnung und ist auch fündig geworden. X schaute sich die Wohnung an und es wurde mit dem Vermieter vereinbart das er sich eine Schufaauskunft holt. X hatte damit kein Problem und hoffte das sich der Vermieter schnell wieder melden würden. Bei dem Gespräch mit dem Vermieter stellte sich heraus das dieser Polizist ist.

Nach 2 Tagen rief der Beamte X an und teilte ihm mit das die Schufa ja in Ordnung sei aber er mit ihm nicht klar kommen wird. X fragte genauer nach was er meint, und der Beamte meinte er hätte da was nettes im Computer gelesen. Solche Leute möchte er nicht.

Darf er das so einfach? Für den Eigenbedarf in den Polizeicomputer schauen??
X hat jetzt ne andere Wohnung gefunden jedoch ist das doch ziemlich heftig oder nicht?
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.04.06, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

In Ordnung ist das sicher nicht, aber vielleicht nachvollziehbar?

Wenn der Polizist sich in die andere Hälfte seines Doppelhauses einen rfisch aus der Forensik entlassenen Tribtäter einhandelt, der Wochen später über beide Kinder des Vermieters herfällt... (nur so ein Gedanke)

Aber es bleibt dabei: problematisch ist's
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 15:51    Titel: Re: Polizei und der Computer Antworten mit Zitat

Hoppla25 hat folgendes geschrieben::
Darf er das so einfach? Für den Eigenbedarf in den Polizeicomputer schauen??
Nein. Soll aber nicht ganz ungewöhnlich sein. Sehr böse
Ein nettes Schreiben mit dieser Frage an den Landesdatenschutzbeauftragten dürfte den Polizisten nicht völlig unbeeindruckt lassen. Cool
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omnerritas
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Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 428
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, der Polizeibeamte darf das grundsätzlich nicht.

Die Frage wäre jetzt nur noch die Beweisbarkeit und ob sie das weiter verfolgen möchten.

Ich möchte das im Raume stehende Fehlverhalten des Polizeibeamten sicherlich nicht in Schutz nehmen aber mal folgenden Denkanstoß:

Man muss sich seine Mieter schon sehr genau anschauen, wenn man der Berichterstattung glauben schenken darf oder sich mal im Mietrechtforum so mitliest, dann sieht man sehr schnell, dass man mit dem falschen Mieter tausende Euros in den Sand setzen kann.
Viele Vermieter versuchen sich mit einer Mietwohnung eine Altersvorsorge aufzubauen, sehr häufig werden hierzu Kredite aufgenommen und die vermieteten Wohnungen sind noch nicht abbezahlt.
Darüber hinaus ist es aus polizeilicher Sicht häufig so, dass man davon ausgeht, dass einmal erwischt bedeutet, dass die Person 10 mal davon gekommen ist, das dies manchmal auch zu unrecht geschieht ist sicherlich nur menschlich... Traurig

In jedem Fall ist es ärgerlich, wenn man aus diesem Grund eine Wohnung nicht bekommt. Das Verhalten des Polizeibeamten war falsch und dürfte sicherlich disziplinarrechtliche Konsequenzen haben. Ich vermute ins Beamtenrecht würde ihre Fragestellung auch besser passen. Mir fällt zumindest kein Straftatbestand ein, der hier vorliegen könnte aber vielleicht kommen auch noch andere Antworten Winken

Jetzt liegt es an Herrn X wie er in diesem fiktiven Fall weiter vorgehen würde. Denkbar wäre ein persönliches Gespräch um klarzustellen, dass so ein Verhalten nicht in Ordnung ist oder eventuell eine Dienstaufsichtbeschwerde.
Derartige Verstöße werden z.B. in Hessen nicht auf die leichte Schulter genommen und das kann schon recht teuer werden für den Beamten.

Mit freundlichen Grüßen

René

PS: Zu langsam mal wieder Verlegen
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

omnerritas hat folgendes geschrieben::
Mir fällt zumindest kein Straftatbestand ein, der hier vorliegen könnte aber vielleicht kommen auch noch andere Antworten Winken


Möglicherweise § 202a StGB. Kommt darauf an, ob wie sich der Polizeibeamte die Daten beschafft hat.
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 07:15    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Wo liegt das Problem? P = Polizist. P. kam der potentielle Mieter suspekt vor. Er dachte sich, der gute Mann wird doch nicht etwa gesucht?. Abfrage im Computer und schon ist das Problem gelöst. Der gute Datenschutzbeauftragte wird wenig Chancen haben, hier irgend etwas zu finden. Auch wenn manche das Verhalten nicht in Ordnung finden: Jeder würde dies machen, wenn er es könnte. Und was sagt der Volksmund: "An der Quelle saß der Knabe". Ich hätte Sie auch nicht als Mieter genommen.

Grüssle Winken
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Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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omnerritas
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Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 428
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

§ 202a
Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


Ich habe mit dem 202a mehrere Probleme, zum einen unbefugt. Unbefugt könnte ich mir jetzt eventuell noch zusammenreimen, da der Polizeibeamte eventuell die Daten abgerufen hat um einen potentiellen Mieter zu durchleuchten und das ist nicht der Sinn und Zweck zu dem er diese Informationssysteme einsetzen darf.

Aber das die Daten für ihn nicht bestimmt sind kann ich in dieser Form nicht erkennen, da die Daten für ihn als Polizeibeamten bestimmt sind, wenn auch nicht für diesen Zweck.

Darüber hinaus sind die Daten gegenüber dem Polizeibeamten auch nicht gesondert gesichert. Er "knackt" ja den Zugang nicht, sondern verwendet seine ihm zur Verfügung stehenden Berechtigung innerhalb des oder der Informationssysteme.

Abschließend ausschließen kann ich das natürlich nicht aber ich halte es persönlich eher für unwahrscheinlich.

@Obermotzbruder
Also bei uns in Hessen käme P nicht so leicht davon aber das dürfte von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden. Winken
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Wo liegt das Problem? P = Polizist. P. kam der potentielle Mieter suspekt vor. Er dachte sich, der gute Mann wird doch nicht etwa gesucht?. Abfrage im Computer und schon ist das Problem gelöst.
Ja nee, schon klar. Und der Datenschutzbeauftragte wird diese Story sicherlich unbesehen und gern glauben... Sehr böse
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XChris
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Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

... ich denke auch, dass ein Anruf bei Datenschutzbeauftragten Sinn macht. Ich würd es tun.

Chris
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Wo liegt das Problem? P = Polizist. P. kam der potentielle Mieter suspekt vor. Er dachte sich, der gute Mann wird doch nicht etwa gesucht?. Abfrage im Computer und schon ist das Problem gelöst.
Ja nee, schon klar. Und der Datenschutzbeauftragte wird diese Story sicherlich unbesehen und gern glauben... Sehr böse


Hallöle

Tja Biber, auch wenn Ihr Weltbild dadurch zusammenbricht. Wer soll das Gegenteil beweisen? Geben Sie uns einen Tipp. Also der Datenschutzbeauftragte taucht auf der Dienststelle des Polizisten auf und fragt diesen, warum habe sie die Daten dieser Person abgefragt. Antwort: Im Rahmen meiner Tätigkeit entstand in mir ein polizeilicher Tatverdacht, der sich durch die Positivauskunft bestätigt hat.
????

Grüssle
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Hoppla25
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Anmeldungsdatum: 05.12.2005
Beiträge: 37
Wohnort: Hemer

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Was hat sich den bestätigt?
Selbst wenn er eine andere Tat vor 4 Jahren gemacht hat, die Wohnung hätte X nicht erhalten, weil er jeden neuen Mieter prüft!! Und ob er jedes mal einen Tatverdacht hat? Naja ich weiß ja nicht...
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 06.04.06, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Tja Biber, auch wenn Ihr Weltbild dadurch zusammenbricht.
Machen Sie sich da mal keine Hoffnungen... Lachen
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Wer soll das Gegenteil beweisen?
Ich weiß nun nicht, welche Rechte der Datenschutzbeauftragte hat, aber wieso sollte er dem Polizisten das Gegenteil beweisen müssen?
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Also der Datenschutzbeauftragte taucht auf der Dienststelle des Polizisten auf
Das würde mich nun wirklich wundern! Lachen, aber wie auch immer er das macht:
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
und fragt diesen, warum habe sie die Daten dieser Person abgefragt. Antwort: Im Rahmen meiner Tätigkeit entstand in mir ein polizeilicher Tatverdacht, der sich durch die Positivauskunft bestätigt hat.
Und weil der Datenschutzbeauftragte ja aber auch sowas von naiv ist und an das Gute im Menschen glauben muß, würde er natürlich nieniemals nach dem Anlass für den im Rahmen der polizeilichen Tätigkeit entstandenen Tatverdacht fragen. Und er würde dem Polizisten natürlich auch nicht die Aussage des Beschwerdeführers vorhalten und auch nieniemals einen Zusammenhang zwischen dem Wohnungsvermietversuch des Polizisten und dem angeblichen polizeilichen Tatverdacht sehen.

Ja nee, schon klar. Sehr böse Mit den Augen rollen Sehr böse
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dycom
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BeitragVerfasst am: 06.04.06, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

Also die Meinung des Richters nach deiner Schilderung kann ich zwar nicht ganz verstehen aber jut. Das Verhalten des Beamten ist net ganz ok. Anders gesehen ist es Menschlich Traurig Du kannst zwar Beschwerde einlegen aber das wird kaum was bringen. Er wird ohne weiteres damit durch kommen. Es ist halt Rechtsstaat Cool Das sollte man nicht falsch verstehen. Das bedeutet, alles was Staat macht ist Rechtens Auf den Arm nehmen

Nur unter uns
Zitat:
Freund von X hat diese nicht zur Post gebracht sonder nochmal selber verkauft. Freund von X hat Bewehrung bekommen weil er auch noch nebenbei Post unterschlagen hat als Postangestellter.

von solchen "Freunden" solltest Du fern bleiben Winken
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Obermotzbruder
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Beiträge: 3164
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BeitragVerfasst am: 07.04.06, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Tja Biber, auch wenn Ihr Weltbild dadurch zusammenbricht.
Machen Sie sich da mal keine Hoffnungen... Lachen
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Wer soll das Gegenteil beweisen?
Ich weiß nun nicht, welche Rechte der Datenschutzbeauftragte hat, aber wieso sollte er dem Polizisten das Gegenteil beweisen müssen?
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Also der Datenschutzbeauftragte taucht auf der Dienststelle des Polizisten auf
Das würde mich nun wirklich wundern! Lachen, aber wie auch immer er das macht:
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
und fragt diesen, warum habe sie die Daten dieser Person abgefragt. Antwort: Im Rahmen meiner Tätigkeit entstand in mir ein polizeilicher Tatverdacht, der sich durch die Positivauskunft bestätigt hat.
Und weil der Datenschutzbeauftragte ja aber auch sowas von naiv ist und an das Gute im Menschen glauben muß, würde er natürlich nieniemals nach dem Anlass für den im Rahmen der polizeilichen Tätigkeit entstandenen Tatverdacht fragen. Und er würde dem Polizisten natürlich auch nicht die Aussage des Beschwerdeführers vorhalten und auch nieniemals einen Zusammenhang zwischen dem Wohnungsvermietversuch des Polizisten und dem angeblichen polizeilichen Tatverdacht sehen.

Ja nee, schon klar. Sehr böse Mit den Augen rollen Sehr böse



Hallöle Sehr glücklich

Warum den so bistig? Biber: Sie werden es nicht glauben. Aber ich kenne tatsächlich einen Fall, bei dem einem Polizeibeamten durch eine Datenschützer ganz gehörig auf die Füsse getreten wurde.
Und im Ürbigen: Polizisten haben nicht nur ein gesundes Maß an Misstrauen, sondern sogar ein ungesundes. Eine Personenabfrage bedarf nur einer schlüssigen Begründung. Und Sie wollen mir bestimmt nicht erzählen, dass sich diese so ohne weiteres zu finden läßt.


Grüssle. Winken
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dycom
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BeitragVerfasst am: 07.04.06, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtsstaat Obermotzbruder Rechtsstaat Winken Da ist alles erlaubt was der Staat macht. Damit man gegen so etwas vorgehen kann muss Du entweder Boris Becker oder Franz Beckenbauer heissen Sehr glücklich
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