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Hallo,
neben meinem Studium bin ich seit dem 24. Oktober 2005 beruflich tätig und liege laut meiner Krankenkasse über der Verdienstgrenze, um familienversichert zu bleiben.
Auf Forderung der Krankenkasse muss ich mich für den kompletten Zeitraum in der Studentenversicherung nachversichern, da ich ansonsten exmatrikuliert werden würde.
Unter dem Druck der Krankenkasse habe ich mich jetzt in der Studentenversicherung rückwirkend nachversichert, wobei die Nachversicherung / Nachzahlung am 15.04.06 in Höhe von 298,- Euro von meinem Konto abgebucht wird.
Ist diese Nachversicherung tatsächlich erforderlich oder hätte der Eintritt in die Studentenversicherung zum 1.April 2006 genügt?
Mir ist klar, dass ich mich selbst versichern muss, allerdings ärgert mich die Nachversicherung.
Zur näheren Erklärung:
Ich habe einen befristeten Vertrag für sechs Monate, der jetzt um weitere sechs Monate verlängert wurde.
Außerhalb der Semesterferien darf ich höchtens bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten, was aufgrund des Studiums zeitlich nicht einzuhalten ist.
Allerdings gilt in den Semesterferien eine andere Regelung, so dass ich im vergangenen Monat ca. um die 900,- Euro raus hatte. Ansonsten monatlich um die 500,- € bis 550,-€.
Im Oktober 2005 habe ich 283,- Euro rausbekommen.
Im November und Dezember um die 555,- Euro.
Muss ich als ehrlicher Mensch in den sauren Apfel beißen und alles nachzahlen?
Es geht mir nicht um die Studentenversicherung.
Dass ich diese zahlen muss, ist mir bekannt, aber die rückwirkende Nachversicherung ärgert mich.
Die Nachzahlung ist fast meine Monatsmiete.
Zum Glück soll`s wärmer werden, so spare ich wenigstens die Heizung und es wird halt nur Suppe gelöffelt.
Wenn Du den Nebenjob und das Einkommen von Anfang an korrekt angegeben hast (was Du bestimmt getan hast, da Du ja auf dem Formular zur Familienversicherung versprochen hattest, Änderungen sofort zu melden), und wenn nach dieser Mitteilung die Krankenkasse irrtümlich entschieden hatte, daß die Familienversicherung weiterhin besteht - dann wäre die Nachforderung unzulässig.
Leider hatte mich die Personalstelle meines Arbeitgebers falsch angemeldet, ohne zu beachten, dass ich Studentin bin.
Dies wurde im Februar rückwirkend korrigiert, d. h., die Anmeldung in die Sozialversicherung wurde nachträglich storniert.
Die Differenz habe ich vom Arbeitgeber zurückerhalten.
Trotzdem wurde mir im Februar von der Krankenversicherung vermittelt, dass ich bis zu meinem 25. Lebensjahr familienversichert sei. Noch bin ich 24 Jahre. Später wurde diese Aussage revidiert, nach dem Motto, dass mich der vorherige Sachberater falsch beraten hätte.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 16.04.06, 11:42 Titel:
Zitat:
Trotzdem wurde mir im Februar von der Krankenversicherung vermittelt, dass ich bis zu meinem 25. Lebensjahr familienversichert sei.
Da steht dann aber auch unter welchen Bedingungen eine Familienversicherung möglich ist.
Im Fall von Bundeswehr, Zivildienst (ob freiwiliges soziales Jahr auch gilt weiß ich nicht) ist sogar über das 25. Lebenjahr hinaus möglich. _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Wenn Du 500 Euro netto im Monat bekommst, müßtest Du aufgrund der Gleitzone etwa 600 Euro brutto verdienen und etwa 94 Euro SV-Abzug gehabt haben - bei den irrtümlichen Abrechnungen. Etwas weniger als die Hälfte davon ist Rentenversicherung und gilt auch für Studenten, also wurde Dir etwas mehr als die Hälfte erstattet nach der Korrektur. Das wären dann rund 50 Euro für jeden Monat.
Der Beitrag zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung kostet 56,62 Euro. Also gerade mal 6 - 7 Euro "Verlust" je Monat, unterm Strich nach der Erstattung durch den Arbeitgeber und der Nachzahlung.
Wenn die Mitteilung durch den Krankenkassenmitarbeiter nicht nur eine unverbindliche Beratung war, sondern ein Bescheid, wäre sie bis zur Rücknahme verbindlich.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 16.04.06, 11:53 Titel:
Den von FM zitierten Nachteil kannst du übrigens ausgleichen wenn du in den Semesterferien richtig klotzen gehst. Da zahlst du dann nur "prozentual" Rentenversicherung. Krankenversicherung ist immer fix egal ob du nun 500 oder 3000 Euro verdienst.... Musst halt nur aufpassen nicht den Kindergeld anspruch zu verlieren aber da jetzt ja auch Sozialversicherungsbeiträge abzogen werden dürfen (frag mich gerade ob bei Studenten auch die Krankenversicherung abgezogen werden darf) kann man da leicht drunter bleiben. Wenn es nicht klappt muss man halt noch ein par Werbungskosten "verursachen". Das fällt einem als Student ja relativ leicht... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Ich habe das erste Mal in meinem Leben mehr als einen Minijobler-Vertrag. Gesetzt den Fall, ich käme über den Kindergeldbetrag, was fällt dann unter Werbungskosten? Ist für mich absolutes Neuland.
jetzt rutschen wir vom versicherungsrecht ins steuerrecht....
unter werbungskosten fallen alle aufwendungen zur sicherung des einkommens. hier gibt es schon einmal einen sog. "pauschbetrag"; interessant wird es erst wenn der überschritten wird.
unter werbungskosten fallen z.b. fahrtkosten zur arbeitsstätte, kontoführungsgebühren, kosten für die aus-/fortbildung im beruf, etc.
aber am besten zu diesem thema mal die experten/innen im bereich steuerrecht fragen
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