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Klage wegen Beiträge in Foren

 
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Leberwurst
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 10:18    Titel: Klage wegen Beiträge in Foren Antworten mit Zitat

Hallo liebe User und Userinen.....

leider gibt es ein kleines Problem und da ich nicht der Rechtskundige vor dem Herren bin würde ich gerne mal die Sichtweise einiger damit geübterer hören..

Vorgeschichte:
Es gibt einen netten Menschen, der sich durch alle Intenetforen des Motorradbereiches trollt und dort immer wieder sehr aggressiv seine Meinung zu einem ganz speziellen Thema pubiziert und sehr viele User verärgert.
Dieser Mensch hat sich selbst in einem Interview einer Fachzeitschrift als "Internet-Terrorist" bezeichnen lassen.

Dieser nette Mensch ist in der Folge seiner Postings aus so gut wie jedem Motorradforum wg. Missachtung der Forenregeln hinausgeworfen worden (zum Teil mehrfach)

Als Moderator eines Forums ist Herr AAAA mal mit diesen netten Menschen in Kontakt gekommen und in einem thread der sich belustigend mit dieser Thematik wurde in dem Zusammenhang ein eine karikatur desjenigen mit Namensnennung kurz gezeigt......dies wurde kurz darauf gelöscht und trotzdem wurde AAAA deshalb dafür von diesem Menschen angezeigt wegen Beleidigung.
AAAA machte damals meine Aussage bei der Polizei (schriftlich) und das Verfahren wurde "im beschleunigten Verfahren" gegen Spende an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt.

Das ganze vor ca. einem Jahr.


Nun zur Gegenwart:
In zwei anderen Foren der Motorradthematik traf AAAA wieder auf diesen Menschen.
Unter anderm postete AAA in dem einen Forum:

Zitat:
@ all..........ausser dem XXX......oder XXX, oder XXX oder xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (die drei X stehen für Nicks und die langen XXXX für den Namen des Menschen in klarschrift)..................

Ihr lasst euch hier für die Sache eines einzelnen instrumentualisieren, indem ihr ihm antwortet.

Es geht hier um einen offensichtlich Internet-Terroristen......der dies auch in Printmedien selber zugegeben hat, das er Internetforen für seine Zwecke instrumentualisiert!

Diese Threads mit wortgleichen Postings gibts in vielen Foren.........die meisten sind so schlau und schmeissen den Kerl raus.

Er will nicht diskutieren.......er will nur seine Botschaft verkünden.

Er will nicht eure Meinung......er will Hilfswillige für seinen irrsinnigen Internet-Feldzug gegen (hier stand die Thematik), Gott und die Welt....

Und alles nur weil er als Fahrer dermassen unfähig ist, daß er nicht mal mit elektronischen fahrhilfen fahren konnte........und deshalb ein angeknackstes Ego hat...



Und in einem anderen Forum ging es um seine Schein-Anonymität aus der er heraus die Forenuser nervt hatte sich AAAA dazu hinreissen lassen, anzubieten, seine Adresse zu veröffentlichen oder ggf. auch ein bild per PN zuzusenden.

Zitat:

Zitat:
--------------------------------------------------------------------------------
Original geschrieben von XYZ
Wenn das hier live in einer Lokalität stattfinden würde, hätte er längst einen Elfmeter gefangen.

Er hat doch nur Schwein, dass er sich hinter dieser Anonymität verstecken kann.
--------------------------------------------------------------------------------

Glaub mir.......soviel "Elfmeter" kann der gar nicht einstecken, wie er schon angeboten bekommen hat....


Was die Anonymität angeht........nun, wer möchte, dem teile ich gern die volle Adresse per PN mit, auch ein Photo kann ich zusenden.

(Lustige Phoromontagen mit einer nachrichtensprecherin oder wo er mit einer geliehenen GS im Schlamm sitzt und grinst ja auch der Kasper, ...sorry XXXX (hier reimt sich der Nick XXX auf "Kasper") hat schon ABS gefahren.....is aber so ein "könner", daß er nicht mal mit dieser Fahrhilfe fahren konnt.... )

Das alles nur per PN........weil ich´n Mädchen bin.....


Wobei die Adresse hat er ja selber in den betreffenden Foren bereits verlinkt, indem er auf eine Bundestags-Pedition hinwies, die er selber online gestellt hatte und die seinen kompletten Namen enthielt.
Seine Photos sind eh aus der Presse bekannt.

Nun ist AAAA wieder von diesem netten menschen angeklagt, wg. angeblicher "Beleidigung" und "Verleumdung".

Nun zu meinen Fragen:

Macht es für AAAA Sinn eine detailierte Aussage zu machen?
(oder liest das eh keiner)

Stellen die äusserungen Beleidigungen dar?
(Im ersten Posting fielen zwar begriffe wie Internetterrorist usw... aber AAAA hat nirgends geschrieben "Herr XY ist ein.......")

Oder würde eine schriftliche Aussage von AAAA wie "Ich habe Herr XY nicht beleidigt und verleumdet" ohne Begründung genügen??

Wie wirkt sich die ähnlich gelagerte Geschichte von vor einem Jahr aus??
(die ja eigentlich abgeschlossen ist)

Mit freundlichen Grüßen.............die Leberwurst...
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Auf die Gefahr, mich unbeliebt zu machen: nimm Dir nen Anwalt.
Warum?
Solche Forenstreitereien sind dermaßen ätzend, damit befassen vernünftige Leute sich in der Regel nur dann, wenn sie dafür Schmerzensgeld kriegen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Leberwurst
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Abrazzo,

das is ja zumindest schon mal ne Antwort.

Beim letzten mal ging das ganze ohne Anwalt über die Bühne.

Mit wieviel "schmerzensgeld" Winken für den Anwalt, der sich damit auseinandersetzen müsste, in diesem Fall wohl rechnen???
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
§ 91ZPO

Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht

(2) Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei sind in allen Prozessen zu erstatten, Reisekosten eines Rechtsanwalts, der nicht bei dem Prozessgericht zugelassen ist und am Ort des Prozessgerichts auch nicht wohnt, jedoch nur insoweit, als die Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war. Die Kosten mehrerer Rechtsanwälte sind nur insoweit zu erstatten, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen oder als in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten musste. In eigener Sache sind dem Rechtsanwalt die Gebühren und Auslagen zu erstatten, die er als Gebühren und Auslagen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts erstattet verlangen könnte.

Die StPO nimmt darauf Bezug.
_________________
Grüße,
Abrazo
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