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Ab 65 Jahre (Altersruhegeld) kann jeder Rentner unbegrenzt hinzuverdienen ohne, daß die Rente gekürzt wird.
Rente, Hinzuverdienst und sonstige Einnahmen, ohne Sozialzuwendungen, müssen in
einer Einkommensteuererklärung am Anfang des Folgejahres dem Finanzamt gemeldet werden.
Gruß
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