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Erstausbildung finanzieren

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 13.11.04, 14:30    Titel: Erstausbildung finanzieren Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Eltern wollten mir urspruenglich auf eine Sonderschule schicken und meine Lehrer stimmten damit ueberein. Letztendlich konnt eich immerhin noch die Realschule durchsetzen, die ich auch beendigte. Danach folgte eine Berufsausbildung. Leider ahtte ich nie sehr viel Selbstvertrauen und meine Eltern redeten immer alles was ich tat schlecht oder sagten mir, dass ich sowieso nichts koenne. Nach einem grossen Streit kuendigte ich meinen Job und began, mein abitur nachzuholen. Waehrend dieser Zeit musste ich aus Geldmangel bei meinem Eltern wohnen bleiben, wo ich, wenn ich denen nicht aus dem Weg ging weiterhin Vorwuerfen und Beleidigungen ausgesetzt war.

Inzwischen bin ich 29 und studiere sehr erfolgreich an einer Uni im Ausland. In Deutschland haette ich elternunabhaengiges Bafoeg bekommen, hier bekomme ich nichts. Leider gibt es dieses Studienfach, oder besser gesagt meine Spezialisierung nicht in Deutschland.

Ich lese immer wieder, dass Eltern die Erstausbildung finanzieren muessen. Gilt mein Studium in meinem Fall noch als Erstausbildung oder gibt es rechtliche Moeglichkeiten, sie zum finanzieren zu ueberzeugen? Sie wollen nichts dazugeben und sind immernoch davon ueberzeugt, dass ich als Baeckereifachverkaeuferin haette gluecklich sein muessen.

Meine Eltern haben alles getan um mein Leben zu versauen und mir die Moeglichkeit genommen im ersten Anlauf eine fuer mich passende Ausbildung auszuwaehlen. Wenn ich jetzt darueber nachdenke, war ich wahrscheinlich einfach nur furchtbar unterfordert und hatte irgendwann den Anschluss verpasst da ich nie gelernt hatte zu lernen. Vielleicht haette ich einfach mehr Selbstvertrauen als Kind haben muessen und nicht glauben muessen, dass ich strohdumm sei. Das ist das Einzige, was ich mich vorwerfen kann.

Gibt es rechtliche Moeglichkeiten?

Danke.
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.11.04, 08:29    Titel: Re: Erstausbildung finanzieren Antworten mit Zitat

Gibt es rechtliche Moeglichkeiten?

leider zu spät- die altersobergrenze für unterhalt ist 27- da bist du leider drüber. rückwirkend kannst du den unterhalt leider auch nicht einfordern. du musst dich also leider alleine durchkämpfen- alles gute und viel erfolg!
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hoai
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 15.11.04, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

erst einmal meinen Glückwunsch, dass Sie die Kraft hatten und haben, sich trotz aller Widerstände durchzubeißen.

Tipp: versuchen Sie doch, ein Stipendium zu ergattern. Stipendien vergeben z.B. auch die Kirchen, auch für Studien im Ausland - und diese nicht nur an diejenigen, die besonders gute Noten haben. Ihr Lebenslauf könnte doch interessant sein... Einfach mal in eine Suchmaschine eingeben. Es gibt auch spezielle Förderprogramme für Auslandsstudenten von anderen Institutionen.

Viel Glück!
hoai
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