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Verfasst am: 21.04.06, 00:36 Titel: Klausur verlorengegangen. Was nun ?
Angenommen, eine Lehrveranstaltungsreihe an einer FH wurde mit einer schriftlichen Klausur abgeschlossen und der Professor hat nun sämtliche Klausuren der Teilnehmer aus irgendeinem nicht weiter bekannten Grund so nachhaltig verbummelt, daß er sie nicht wiederfinden kann. Natürlich noch VOR der Korrektur bzw. Benotung.
Gilt die Prüfung dann als "nicht bestanden", oder muss sie wiederholt werden ? Oder ist nun der Professor in der Beweispflicht, da die Abgabe der Klausur ordnungsgemäß registriert wurde ?
Welche Konsequenzen könnten da überhaupt sowohl auf den Professor als auch auf die betroffenen Studenten zukommen ?
Es ist schon ein starkes Stück, alle Klausuren zu verbummeln.
Vorteile erwachsen den Prüflingen daraus kaum. Die Klausur gilt weder als bestanden noch als nicht bestanden. Ohne auffindbare Prüfungsleistungen gilt sie als nicht abgelegt. Unverschuldet versteht sich. Für den Fall einer Verzögerung des Studiums sind Schadensersatzansprüche denkbar. Hat der Professor die Klausuren nach Bewertung verloren, kann eine eventuell vorhandene Notenliste dazu führen, dass die untergegangenen Klausuren mit den dort festgehaltenen Noten bewertet werden. _________________ Erik Günther
http://www.hlb.de/ http://www.raeg.de/
Diese Infos sind abstrakte Ausführungen zu rechtlichen Fragen. Damit will und kann ich Rechtsberatung nicht ersetzen. Es erfolgt keine Haftung.
Vielen Dank für Ihre Antwort !
Es entspricht dem, was die betroffenen Studenten sich schon gedacht hatten.
Inzwischen hat es (einen Tag vor der 6-Wochen-Frist zur Notenfestlegung) eine Bewertung gegeben und diese entspricht auch nach Einschätzung der Studenten der Realität. Dennoch weiß niemand, ob die Noten ausgewürfelt wurden, oder eine tatsächliche Bewertung der Prüfungsleistung darstellen.
Nichtsdestotrotz wollen die Studenten es dabei bewenden lassen um sich nicht ins eigene Fleisch zu schneiden, zumal alle mit den Noten zufrieden sind.
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