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Meine Mutter ist 2000 gestorben. Ich und mein Bruder hatten dann zusammen eine Erbengemeinschaft. Allerdrings hatte nur ich auf die Konten eine Vollmacht.
Nun ist mein Bruder gestorben, er hat seinen Anteil an der Erbengemeinschaft einer Bekannten vermacht. Außerdem hat Sie eine Generalvollmacht für meinen Bruder erhalten.
Nun wahr die Bekannte neulich auf der Bank und lies sich die Kontoauszüge für die letzen 5 Jahren nachschreiben. Hat sie dazu überhaupt das Recht, da Sie ja erst nach dem Tod meines Bruders als Erbin eintratt.
Außerdem hat sie die Kosten für den Nachdruck der Kontoauszüge über ca. 60€ direkt vom Erbenkonto abuchen lassen. Dazu hat sie doch kein Recht, da doch nur ich eine Vollmacht über da Konto habe.
Um den konkreten Sachverhalt zu beurteilen, hilft ein Blick in den Kontovertrag bzw. die dazugehörigen AGB. Zum Thema "Verfügungsberechtigung im Fall des Todes des Kunden" schreibt z.B. die
AGB private Banken hat folgendes geschrieben::
Die Bank darf denjenigen, der darin (im Testament) als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten.
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