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eine Frage zu folgender Formulierung im Arbeitsvertrag:
"Der AN ist weiter verpflichtet, bei gleicher Vergütung, andere, seinen Fähigkeiten entsprechende und ihm zumutbare Aufgaben nach näherer Weisung des Vorgesetzen zu übernehmen. Dies ggf. auch in anderen Abteilungen oder an anderen Standorten.
Der permanente Arbeitsort ist Düsseldorf."
Meine Frage:
Inwieweit kann eine Versetzung bzw. die Dauer an einen anderen Standort durch den Arbeitgeber erfolgen, da der permanente Arbeitsort ja Düsseldorf ist.
In meinen Augen könnte man sich höchstens überlegen ob aus dieser Formulierung, sich der Anspruch auf Fahrtgeld ergibt wenn du nicht in Dü. bist aber selbst da hab ich so meine Probleme. Im Grunde ist das ne Generalklausel und der letzte Satz weitgehend unerheblich.
MfG
Matthias
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