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Verfasst am: 17.04.06, 13:59 Titel: Wie den 400-Euro-Job in der Steuererklärung angegeben?
Hallo und frohe Ostern.
Folgender Fall: (als Beispiel)
Eine Familie hat einen Arbeitnehemer A und einen Arbeitnehmer B. Arbeitnehmer A arbeitet von Anfang Januar bis Ende Dezember als Arbeiter auf Lohnsteuerkarte (Klasse 3). Arbeitnehmer B war die ersten vier Monate arbeitslos und bezog Arbeitslosengeld und hatte ab Mai einen Minijob (400 Euro) ohne Lohnsteuerkarte. Wie müsste man den Minijob in der Steuererklärung angeben? Kann ein Weg zur Arbeitsstätte von Arbeitsnehmer B geltend gemacht werden?
Durften denn überhaupt 400 monatlich nebenbei verdient werden, ohne daß das Arbeitslosengeld gekürzt wird? _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Wieso muss der denn nicht angegeben werden? Ich denke der fällt unter den Progressionsvorbehalt? _________________ Lieber sich das Hirn verrenken
als dem Finanzamt was zu schenken
Progressionsvorbehalt? Wie kommt man denn auf den Gedanken?
Beim typischen 400 € Job -wo der AN auch keine Lohnsteuerbesch. erhält- werden vom AG pauschale Abgaben abgeführt. Er ist in der Steuererklärung nicht zu erwähnen.
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