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recht.de :: Thema anzeigen - Wie den 400-Euro-Job in der Steuererklärung angegeben?
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Wie den 400-Euro-Job in der Steuererklärung angegeben?

 
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Kikkan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.12.2004
Beiträge: 15
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 13:59    Titel: Wie den 400-Euro-Job in der Steuererklärung angegeben? Antworten mit Zitat

Hallo und frohe Ostern.

Folgender Fall: (als Beispiel) Frage

Eine Familie hat einen Arbeitnehemer A und einen Arbeitnehmer B. Arbeitnehmer A arbeitet von Anfang Januar bis Ende Dezember als Arbeiter auf Lohnsteuerkarte (Klasse 3). Arbeitnehmer B war die ersten vier Monate arbeitslos und bezog Arbeitslosengeld und hatte ab Mai einen Minijob (400 Euro) ohne Lohnsteuerkarte. Wie müsste man den Minijob in der Steuererklärung angeben? Kann ein Weg zur Arbeitsstätte von Arbeitsnehmer B geltend gemacht werden?


Würde mich interessieren.

Beste Grüsse,

Kikkan
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der 400 €-Job ist steuerfrei und braucht nicht angegeben werden.

Und da die Einnahmen steuerfrei sind, können auch auch keine Ausgaben=Werbungskosten geltend gemacht werden.

gruß

der petz
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Kikkan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.12.2004
Beiträge: 15
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ah ja, vielen Dank.

Das hat mir weitergeholfen. Prima.
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Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Durften denn überhaupt 400 monatlich nebenbei verdient werden, ohne daß das Arbeitslosengeld gekürzt wird?
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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Saxoflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.12.2004
Beiträge: 213

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso muss der denn nicht angegeben werden? Ich denke der fällt unter den Progressionsvorbehalt?
_________________
Lieber sich das Hirn verrenken
als dem Finanzamt was zu schenken
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oerdiz
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Progressionsvorbehalt? Wie kommt man denn auf den Gedanken?

Beim typischen 400 € Job -wo der AN auch keine Lohnsteuerbesch. erhält- werden vom AG pauschale Abgaben abgeführt. Er ist in der Steuererklärung nicht zu erwähnen.
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