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wer trägt die kosten? AN oder AG?

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.04.06, 09:04    Titel: wer trägt die kosten? AN oder AG? Antworten mit Zitat

hallo, hier nocheimal eine frage von mir.

frage 1:

und zwar wer kommt für die kosten von arbeitsschuhen auf (sicherheitsschuhe)? muss diese der arbeitgeber bezahlen der dieses von seinen angestellten verlangt? oder es ist einfach zumutbar das der arbeitnehmer für die kosten selber aufkommt?

frage 2:

erstmal der sachverhalt. ein AN ist monteur und damit immer unterwegs die woche. er schläft in hotels und pesionen. nun will der arbeitgeber für einen gewissen zeitraum arbeiten an der produktionshalle vornehmen(wärmedämmung und scheibenputz). die produktionshalle ist 400 km von wohnort des AN entfernt. um hierbei kosten zu sparen verlangt der AG das alle vor ort tätigen AN sich reisebetten kaufen um in den büros ihr lager aufschlagen zu können. kosten in höhe von mindestens 50,00€ für die real betten entstehen pro mann. wer sollte diese kosten eigentlich tragen? die übernachtungen für hotel und pension hat der AG übernommen.

DANKE, für eure antworten.
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frantekunter
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Anmeldungsdatum: 10.12.2005
Beiträge: 625

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

1) Für Arbeitskleidung die dem Arbeitsschutz dienen und dazu sind Sicherheitsschuhe gadacht muß der AG die Kosten tragen.

2) Wie in dem Fall die Rechtslage ist kann ich nicht sagen aber es ist meiner Ansicht nach eine Zumutung von einem AN zu verlangen
das er im Büro sein Bett aufschlägt und die Kosten der Anschaffung auch noch dafür trägt. Das geht glaube ich schon garnicht.
Aber dazu werden sich bestimmt noch einige hier melden.
Wo sollt Ihr den auch Waschen und Duschen auf der Toilette?

Gruß Frantek
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.04.06, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

@frantekunter

zu frage 2: ja es war so das in der produktionshalle duschen toiletten vor handen waren. nach beendigung der durchschnittlichen reine arbeitszeit von 12-13 stunden. musste die freizeit auch in der produktionshalle verbracht werden. war im industriegebiet, weit und breit nichts in der umgebung.
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Spik3
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Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 02:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ob der AG den AN so etwas zumuten kann auf quasi "Feldbetten" in einem Büro zu schlafen, quasi ohne persönlichen Freiraum usw. das wird nur ein Gericht entscheiden können.
( PS: Wir sollten damals in Baucontainern wohnen/übernachten, die eigentlich nur für Pausen und Umziehen gedacht sind, also Spind + Stühle und Tisch.vorhanden, haben aber alle kollektiv abgelehnt, logisch )

Zumindest aber die Kosten müssten sie erstattet bekommen.
Was soll der AG denn machen wenn sie sagen: sry hab kein Geld.
Dann geht es ja nicht anders das er die Kosten übernehmen muss oder der AG eben nicht mitkommen kann.
Ein Kündigungsgrund ist sowas sicher nicht, falls sie da nun bedenken haben.
Bei Kosten im Zweifelsfall also immer sagen: Ich kann nicht, kein Geld.
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

Spik3 hat folgendes geschrieben::
Ob der AG den AN so etwas zumuten kann auf quasi "Feldbetten" in einem Büro zu schlafen, quasi ohne persönlichen Freiraum usw. das wird nur ein Gericht entscheiden können.
( PS: Wir sollten damals in Baucontainern wohnen/übernachten, die eigentlich nur für Pausen und Umziehen gedacht sind, also Spind + Stühle und Tisch.vorhanden, haben aber alle kollektiv abgelehnt, logisch )


Was „ihr damals“ solltet , st nicht maßgebend.

Spik3 hat folgendes geschrieben::

Zumindest aber die Kosten müssten sie erstattet bekommen.

Warum? So lange nicht geklärt ist, ob überhaupt ein Anspruch auf Übernahme der Übernachtungskosten besteht, ist auch nicht klar, ob Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein Reisebett, das anschließend im Besitz des Arbeitnehmers verbleibt, besteht.


Spik3 hat folgendes geschrieben::

Was soll der AG denn machen wenn sie sagen: sry hab kein Geld.

Vielleicht sagen, dass das nicht sein problem ist?

Spik3 hat folgendes geschrieben::

Dann geht es ja nicht anders das er die Kosten übernehmen muss oder der AG eben nicht mitkommen kann.

Sozuagen die normative Kraft des Faktischen, oder was?

Spik3 hat folgendes geschrieben::

Ein Kündigungsgrund ist sowas sicher nicht, falls sie da nun bedenken haben.

Es könnte sehr wohl ein Kündigungsgrund sein, wenn ein Arbeitnehmer nicvht zur Arbeit erscheint und das damit begründet, dass die Frage seiner nächtlichen Unterlage noch nicht zu seiner Zufriedenheit geklärt ist. Erneut ein gefährlicher Ratschlag von Spik3.

Spik3 hat folgendes geschrieben::

Bei Kosten im Zweifelsfall also immer sagen: Ich kann nicht, kein Geld.

Das heißt also, wenn ich kein Geld im Portemonnaie für Sprit habe, brauche ich auch nicht zur Arbeit zu fahren, oder was?
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„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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frantekunter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.12.2005
Beiträge: 625

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde wenn in der Gewerkschaft mal da nachfragen was die dazu sagen.

Ansonsten mal einen RA fragen, da es ein Thema ist was nicht so direkt festgelegt ist was der AG kann und nicht kann.

@kdM

Warum sollte ich mir ein Reisebett kaufen wenn ich nachher kein Platz habe um es unterzustellen.
Anderseits glaube ich nicht das es zutrifft was du sagtest mit kein Geld für Sprit und Arbeitsweg.
Wenn ich auf längerer Sicht auf einen 400km entfernten Arbeitsplatz versetzt werde, sollte der Chef wohl für eine vernünftige Unterkunft Sorge tragen.
Anderseits, es ist ja schon fast eine Arbeitsplatzverlegung Oder?
Kommt da nicht schon bald eine Vertragsänderung in betracht?

Also ich denke mal das da nur ein RA helfen kann.

MfG Frantek
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T.M.R.
Gast





BeitragVerfasst am: 17.04.06, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

frantekunter hat folgendes geschrieben::

Anderseits, es ist ja schon fast eine Arbeitsplatzverlegung Oder?
Kommt da nicht schon bald eine Vertragsänderung in betracht?


Du kennst becs Arbeitsvertrag und weißt, was zum Arbeitsort drin steht?
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

frantekunter hat folgendes geschrieben::
Warum sollte ich mir ein Reisebett kaufen wenn ich nachher kein Platz habe um es unterzustellen.


Weil Du möglicherweise (die genauen arbeitsvertraglichen Regelungen im vorliegenden Fall kennen wir ja nicht) verpflichtet bist, auch ohne eine vom Chef gestellte Unterkunft am Sitz des Unternehmens zu arbeiten. Ein Reisebett im Bürogebäude des Betriebes wäre dann immer noch billiger als ein selbst bezahltes Hotelzimmer.

Viele Leute entdecken ja gerne mal ihren Hang zur Bescheidenheit, wenn sie die Kosten selbst tragen müssen.

Zitat:
Anderseits glaube ich nicht das es zutrifft was du sagtest mit kein Geld für Sprit und Arbeitsweg.


Das glaubt kdM auch nicht. Es war lediglich die ironische Überspitzung der falschen These von Spik3.

Zitat:
Wenn ich auf längerer Sicht auf einen 400km entfernten Arbeitsplatz versetzt werde, sollte der Chef wohl für eine vernünftige Unterkunft Sorge tragen.
Anderseits, es ist ja schon fast eine Arbeitsplatzverlegung Oder?
Kommt da nicht schon bald eine Vertragsänderung in betracht?


Die genauen arbeitsvertraglichen Regelungen kennen wir ja nicht. Es ist ja eigentlich der Normalfall, dass man bei Einsatz am Firmensitz keine Übernachtung bezahlt bekommt. Auch dann nicht, wenn dies bei Montageeinsätzen durchaus üblich ist.

Inkognito
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frantekunter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2005
Beiträge: 625

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Inkognito,

das wenn ich am Firmensitz wohnhaft bin keinen Anspruch auf ein Bett oder Wohnung/Hotel habe ist ganz klar.

Ich glaube das Du übersehen hast das hier die Sprache von einem Arbeitseinsatz in 400 km Entfernung die Rede ist.

Auch mit dem Sprit, auch wenn es überzogen ist, ist für die Entfernung zum Hin und Herfahren zuviel.

Ich denke da dieses wie einen Montageauftrag zu werten ist eine Auslöse also Spesen und eine vernünftige Unterkunft angemessen wäre.

Wenn weiter nur von dem auswärtigen Arbeitseinsatz in 400 km Entfernung gesprochen wird hat der AG wohl einige Verpflichtungen Oder? ? ?

Da der AG die Kosten für Verpflegung und Hotel übernommen hatte und nun sparen will, sollte er die einmaligen Kosten für die Wanderbetten Lachen auch übernehmen.

Das war ja auch die Frage.

MfG Frantek
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

frantekunter hat folgendes geschrieben::
Hallo Inkognito,

das wenn ich am Firmensitz wohnhaft bin keinen Anspruch auf ein Bett oder Wohnung/Hotel habe ist ganz klar.


Guten Morgen Frantek,
du musst aber ergänzen, dass auch, wenn man nicht am Firmensitz wohnhaft ist,. man keinen Anspruch auf ein Bett oder Wohnung/Hotel hat. Das ist zumindest die Regel. Wenn es davon Ausnahmen gibt, müsste man die erst einmal kennen.

frantekunter hat folgendes geschrieben::

Ich glaube das Du übersehen hast das hier die Sprache von einem Arbeitseinsatz in 400 km Entfernung die Rede ist.

Ich glaube vielmehr, dass er genau hingesehen hat:
bec hat folgendes geschrieben::

ein AN ist monteur und damit immer unterwegs die woche. er schläft in hotels und pesionen. nun will der arbeitgeber für einen gewissen zeitraum arbeiten an der produktionshalle vornehmen(wärmedämmung und scheibenputz). die produktionshalle ist 400 km von wohnort des AN entfernt.

Es ist also von einem Arbeitseinsatz in 400 km Entfernung vom Wohnort des Arbeitnehmers die Rede, nicht von einem Arbeitseinsatz in 400 km Entfernung vom Arbeitsort.


frantekunter hat folgendes geschrieben::

Auch mit dem Sprit, auch wenn es überzogen ist, ist für die Entfernung zum Hin und Herfahren zuviel.

Das ist das gleiche in grün: Wenn ich in Dresden wohne, und einen Job bei einer Dortmunder Firma annehme, kann ich mich nicht ohne weiteres weigern, nach Dortmund zu fahren, weil mir der Sprit zu teuer ist.
Anders wäre es nur, wenn in meinem Arbeitsvertrag zum Arbeitsort beispielsweise "Reisetätigkeit im Bundesland Sachsen" stehen würde. Aber es kennt hier keiner den Arbeitsvertrag.

frantekunter hat folgendes geschrieben::

Ich denke da dieses wie einen Montageauftrag zu werten ist eine Auslöse also Spesen und eine vernünftige Unterkunft angemessen wäre.

Für diese Wertung gibt es bisher keinen Anlass.
Weder kennen wir den arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeitsort, noch die betriebliche oder tarifliche Reisekostenregelung.

frantekunter hat folgendes geschrieben::

Wenn weiter nur von dem auswärtigen Arbeitseinsatz in 400 km Entfernung gesprochen wird hat der AG wohl einige Verpflichtungen Oder? ? ?

Das wissen wir doch schlichtweg nicht. Wenn das so pauschal richtig wäre, wie du es schreibst, würde ich in Zukunft nur noch Jobs in in 400 km Entfernung annehmen, um regelmäßig im Hotel wohnen zu dürfen...


frantekunter hat folgendes geschrieben::

Da der AG die Kosten für Verpflegung und Hotel übernommen hatte und nun sparen will, sollte er die einmaligen Kosten für die Wanderbetten Lachen auch übernehmen.
Das war ja auch die Frage.
MfG Frantek


Die Frage lässt sich leicht beantworten: Kosten für Möbel und Campingausrüstung trägt im allgemeinen nicht der Arbeitgeber, sondern der Arbeitnehmer. Es steht dem Arbeitnehmer frei, sich kein eigenes Reisebett zu kaufen.
Dann muß er entweder bei Bedarf auf dem blanken Boden schlafen, oder ins Hotel ziehen und die Frage klären, ob der Arbeitgeber hierfür die Kosten zu übernehmen hat.

Vielleicht sollte bec erst einmal T.M.R.s Frage beantworten, bevor hier weiter drauflos geraten wird.

kdM
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