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Storno per Fax rechtsgültig?

 
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cire
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.03.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 17:06    Titel: Storno per Fax rechtsgültig? Antworten mit Zitat

Hallo,

Angenommen Person A bucht ein Hotelzimmer bei Hotelier B für eine Nacht via Internet. Der Hotelier B weist darauf hin dass eine Stornierung bis maximal 48 Stunden vor Bezug des Zimmers kostenlos möglich sei.

Person A storniert per Fax (Mit Unterschrift!) 3 Tage vor Bezug des Zimmers. Hotelier B will dieses Fax nicht anerkennen und schreibt in einer Email dass darauf hingewiesen wurde dass eine Kündigung nur "via Internet" möglich sei. Dies wurde wohl von der Rezeptionistin per Email einmal mitgeteilt, in den AGBs findet sich dazu nichts.

Hier die Email von B:

Zitat:

Sehr geehrte A

Wir haben Sie sowohl am 11. als auch am 12. April in Kenntnis gesetzt dass die
Buchung nur über das Internet storniert werden muss.

Nachdem wir uns nochmals davon überzeugt haben, dass kein Storno existiert sind wir
verpflichtet die erste Nacht zu verrechnen. Es tut uns sehr leid dass diese Kosten
nun anfallen.

Mit freundlichen Grüssen


Hotelier B
Reservierung


Selbst die "Kündigung via Internet" was auch immer unter diesem Begriff von B verstanden wird, wurde von A versucht, das Online Buchungssystem von B jedoch fand die Buchungsnummer nicht mehr im System.

B will nun die Stornogebühr (Preis einer vollen Übernachtung) verrechnen.

Davon mal abgesehen, ist ein Fax nicht in jedem Fall als rechtsgültig anzuerkennen? Sende und Empfangsbestätigung mit Datum hat A natürlich.

Kurzer Auszug aus den AGB des B:

Zitat:

§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

(1) Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

(2) Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tage zu bezahlen.

Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

(3) Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

(4) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.

(5) Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Erfahrungsgemäß werden in den meisten Fällen die Ersparungen des Betriebes infolge des Unterbleibens der Leistung 20 Prozent des Zimmerpreises sowie 30 Prozent des Verpflegungspreises betragen.

(6) Dem Beherberger obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (§ 1107 ABGB).



Bei den in den Ziffern 1, 2, und 5 angeführten Stornobedingungen handelt es sich um eine unverbindliche Verbandsempfehlung im Sinne der §§ 31ff Kartellgesetz, welche zu 26 Kt 79/03 beim OLG Wien als Kartellgericht angezeigt wurde.


Wie sieht es hier aus? Ein Fax ist doch wohl auch eine "einseitige Erklärung"

Ich war nicht ganz sicher, aber ich hoffe dass dies das korrekte Subforum ist.

Edit:

In den AGB findet sich dies mit den 48 Stunden zwar nicht jedoch wurde mit der Buchungsbestätigung folgender Text per E-Mail versandt:

Zitat:

Bitte beachten Sie folgende Regeln, die für diese Buchung gelten:
1. Bis 48 Stunden vor Ankunft Storno kostenlos. Bei späterem
Storno muss die erste Nacht bezahlt werden.
2. Der Vertrag kommt zwischen Ihnen und dem Beherberger zustande.
3. Weiters gelten die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen.
4. Gerichtsstandort ist XYZ


Gruß
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