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Jugendtreff - eine Reihe an Fragen

 
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Soulless
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Anmeldungsdatum: 01.03.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 12:30    Titel: Jugendtreff - eine Reihe an Fragen Antworten mit Zitat

1.
Betreiber A der Gaststätte spricht Person B ein Hausverbot in einem Jugendtreff aus, da Person B mehrfach durch Beleidigungen und Sachbeschädigungen auffiel.

Betreiber A hängt ein dickes Fettes Schild in den Eingangsbereich auf dem " Hausverbot - Person B" steht.

Ist das Aushängen des Namens Erlaubt? Person B möchte dagegen klagen weil sie sich öffentlich zur Schau gestellt fühlt oder so!

2.
Jugendtreff ist eine Einrichtung der Jugendbildung entsprechend des Jugendbildungsgesetzes.

Weiß jemand wie weit der Jugendschutz bezüglich der Uhrzeiten gilt? Im Jugendschutzgesetz kann ich nur einen Punkt zu "Tanzveranstaltungen" finden, nach dem alle unter 18 bis 24.00 Uhr dürften. Aber wir machen doch keine Tanzveranstaltung
!? Welche Sperrzeiten gelten für uns? Wir sind ja schließlich alles andere als eine Gaststätte und wie ich das sehe gilt §1 nur für Gaststätten!

3.
Angenommen, der Jugendtreff lässt ein Lärmschutzgutachten anfertigen, das besagt, dass für die Nachbarschaft durch die vorhandene Musikanlage keinerlei Belästigung ausgehen kann. Können wir für Lärm, der durch ab- und anfahrende Kraftfahrzeuge entsteht zur Rechenschaft gezogen werden? Wie siehts aus mit Lärm, welcher durch Gespräche im Garten entsteht? Man bedenke wieder - Wir sind keine Gaststätte!


Vielen Dank, währe echt wichtig!
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skayritera
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Das der Gaststettenbetreiber den Person B Hausverbot erteilt hat, ist schon korrekt, aber das mit dem Schild mit wo Namen von Leuten die Hausverbot haben daufstehen und dies Öffentlich auszuhängen ist nicht in Ordnung.

Zwar hat B Hausverbot wie gehabt, aber das mit dem Schild muss er sich nicht gefallen lassen und kann sich schon dagegen wehren.

Verneint der Betreiber dieses Schild zu entfernen, dann muss du bzw. B zum Gericht gehem und eine EV gegen die Aktion mit dem Schild holen und kann evtl auch gegen den Betreiber auf Schmerzensgeld klagen.
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Mfg Skayritera Winken
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Soulless
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.03.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, jetzt hab ich irgendwo gehört, dass der Name aber klein in irgend einem Kasten stehen darf !?

Noch was nebenbei: Währe es strafbar, wenn Person A ihn soweit "erpresst", dass wenn er auf die Idee kommt Klage wegen dem Schild einzureichen, dass er Person B dann wegen:
- Diebstahl
- Sachbeschädigung
- Beleidigung
- Verstoß gegen Btm
anzeigt?

(alles vorgefallen)

Oder wenn man einfach nur den Vorname hinschreibt?
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skayritera
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

***EDIT***

Sind die Freunde von Person B auch in diesem Gebäude?

Wenn Ja, Dann muss er eins von seine Freunde drum bitten dafür zu sorgen das dieses Schild zu entfernen und den Betreiber konfrontieren das es nicht in Ordnung ist, Dame von Leute die Hausverbot haben zu veröffentlichen.
Aber das die drum Bitten das Hausverbot für B aufheben geht leider nicht.
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Soulless
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Anmeldungsdatum: 01.03.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.04.06, 01:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hab das Schild jetzt geändert... Jetzt steht drauf Hausverbot: 1 Person

dann wird jeder nachfragen wer des ist und somit müsste es den gleichen effekt haben - nur legal.

vielen dank!
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